3

Meine Geschichte

M
Hier meine Geschichte mit der Bitte um Ratschläge.

Meine Frau, mit der ich seit über 10.5 Jahren zusammen und zwei Jahre verheiratet gewesen bin, und ich haben eine kleine Tochter von 19 Monaten.

Zwischen Weihnachten und Neujahr sagte sie mir, dass sie die Trennung wünscht und es auch kein zurück mehr gibt. Mir ist damals das Herz gebrochen. Ich fragte sie, ob sie einen Neuen hat und sie verneinte das und sagte lediglich, dass die Luft raus ist.

Alle Vorschläge meinerseits, zum Therapeuten zu gehen und alles zu besprechen, wurden von ihr komplett abgelehnt und auch ein Gespräch zwischen uns hat nie stattgefunden.

Am 08.01. habe ich mich auf Geschäftsreise begeben und habe erfahren, dass sie das Haustürschloss hat auswechseln lassen. Daraufhin schaltete ich eine Anwältin ein und das Haustürschloss würde wieder ausgewechselt. Da ich nicht eingesehen habe, die Wohnung zu verlassen, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich im Gästezimmer schlafe.

Am 26.01. habe ich herausgefunden, dass sie eine Affäre hat.

Am 27.01. hat sie mir polizeilich Kontaktverbot erteilen lassen und am 14.02. dieses auch gerichtlich auf 6 Monate ausweiten lassen.

Seit dem 27.01. habe ich meine kleine Tochter nicht mehr gesehen und ich weiß, dass ihr Lover oft im Haus ist und dort auch übernachtet - da meine Tochter immer im ehelichen Bett schläft, zerreißt es mir das Herz zu wissen, dass sie neben ihm liegt.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter.

24.02.2018 10:39 • #1


S
Wie kam es zu der polizeilichen Anordnung? Auf welcher Basis konnte es gerichtlich verlängert werden?
Warum kann sie dir verbieten deine Tochter zu sehen?

24.02.2018 10:43 • #2


A


Meine Geschichte

x 3


M
Es kam zu der Anordnung, weil ich ihr am 27.01. gesagt habe, dass sie das noch bitterlich bereuen wird und sie konnte ihre Todesangst glaubwürdig bei Gericht verkaufen.

Den Kontakt zur Tochter kann sie mir nicht verbieten, aber sie macht alles, dass ich sie nicht sehen kann und sie meinte zum Jugendamt, dass sie nicht wünscht, dass meine Tochter bei mir schläft und ich sie auch nur ein paar Stunden in der Woche sehen könnte unter Aufsicht der Eltern.

24.02.2018 10:47 • #3


Gorch_Fock
Hey Munich, willkommen hier. Und sehr heftige Geschichte. Man kann daran sehen, dass - wenn es wirklich keine weiteren Vorfälle (Gewalt) gegeben hat, der Gewaltschutz hier von Deiner Nochfrau ausgenutzt wurde. Ein Schlag ins Gesicht für alle wirklichen Opfer aus meiner Sicht.
Wie wie viele von uns bist Du auch Opfer einer gut vorbereitetenden Trennung / Affaire geworden. Viele trennungswillige Frauen steigen so aus, dass es erstens einen warmen Wechsel gibt (was auch die materielle / psychologische Versorgung sichert) und auch so, dass es für den Noch-Partner keinen Weg zurück gibt (Zerstörung des Vertrauens durch Affaire).
Vom Vorgehen her wird Deine Nochfrau von jemand trennungserfahrenen beraten bzw. hat sie im Vorfeld diverse Ratgeberliteratur durchgearbeitet. Das Vorgehen wie in Deinem Fall wird dort genau beschrieben. Durch die Wohnungsverweisung hat sie nun den Vorteil eine Wohnung / Haus zu besitzen, egal wie die Eigentumsverhältnisse sind.
Anwaltliche Beratung ist daher zwingend für Dich um gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Ich gehe davon aus, dass sie auch Deine sämtlichen Gehaltsunterlagen etc. kopiert hat. Hast Du Zugang zu Deinen Unterlagen bzw. konntest Du diese sichern?
Du hast ein Umgangsrecht mit Eurer Tochter. Bitte besprich mit Deinem Anwalt wie weit das Kontaktverbot geht bzw. ob der Anwalt nun das Umgangsrecht einfordern kann.
Umgang hat außerhalb der Kontrolle Deiner Nochfrau / der Eltern stattzufinden. Es geht sie nichts an, was ihr in der Umgangszeit macht. Wenn sie nicht einsichtig ist, muss hier ein Gericht entscheiden.
Wie läuft es mit dem Unterhalt? Hast Du hier schon Aufforderungen erhalten oder zahlst Du hier schon Unterhalt?

24.02.2018 17:18 • x 1 #4


M
Hallo Gorch Fock,

ich denke mittlerweile auch, dass es von langer Hand geplant war.

Wir werden am Montag Klage auf Umgang einreichen und Widerspruch gegen die Einstweilige Anordnung einlegen.

Vor allem geht es nicht, dass er bereits im Haus ab und zu schläft und meine Tochter neben ihm aufwachen muss, da die Kleine immer bei uns im Bett schläft. Das ist wohl kaum zum Wohle des Kindes!

Unterhalt bekommt sie keinen Cent, da sie in der mündlichen Anhörung zu Protokoll gegeben hat, dass der Lover seit Dezember ihr Lebensgefährte ist.

24.02.2018 17:23 • #5


N
Tut mir leid wenn ich das so schreibe. Aber das alles kann sie nicht einfach so durchsetzen und wird auch kein Richter so geltend machen. Da muss von deiner Seite aus mehr passiert sein.

24.02.2018 17:31 • #6


T
Zitat von munich_hon:

, da sie in der mündlichen Anhörung zu Protokoll gegeben hat, dass der Lover seit Dezember ihr Lebensgefährte ist.
Das ist doch bestimmt gut für Dich.

24.02.2018 17:36 • #7


Vegetari
Zitat von munich_hon:
Es kam zu der Anordnung, weil ich ihr am 27.01. gesagt habe, dass sie das noch bitterlich bereuen wird und sie konnte ihre Todesangst glaubwürdig bei Gericht verkaufen.


war da mal früher was anderes zwischen euch vor gefallen ? Hast Du sie früher mal bedroht , gibt es polizeiliches Vermerk darüber?

Ich weiss , das meine Fragen jetzt sehr unangenehm für Dich sind , aber ich und andere wollen Dir helfen. Das geht nur wenn man bei der Wahrheit bleibt.

24.02.2018 17:40 • #8


M
Nein, ich habe sie nicht bedroht. Nur in dem Moment zu ihr gesagt, dass sie die Trennung und Affäre bitterlich bereuen wird.

Sie wollte mich eh aus dem Haus kriegen und mit der einstweiligen Anordnung nach Gewaltschutzgesetz, hat sie das geschafft. Da man unserer kleinen Tochter weiterhin die gewohnte Umgebung bieten wollte.

Ich war auch nur durch meine Anwältin vertreten, da ich mich selbst im Ausland befand.

24.02.2018 17:51 • #9


Vegetari
Zitat von munich_hon:
einstweiligen Anordnung nach Gewaltschutzgesetz,



Wieso ? Wenn bei euch damals keine Gewalt vorlag ?

24.02.2018 17:55 • #10


M
Weil Sie beim Richter mit einem psychologischem Attest glaubhaft machen könnte, dass sie Todesängste vor mir hat, seitdem ich von der Affäre weiß und ebenfalls weiß, wer es ist.

24.02.2018 17:57 • #11


Vegetari
Zitat von munich_hon:
Weil Sie beim Richter mit einem psychologischem Attest glaubhaft machen könnte, dass sie Todesängste vor mir hat, seitdem ich von der Affäre weiß und ebenfalls weiß, wer es ist.



Wenn jemand von der Affäre des Partners erfährt, muss man keine Todesangst verspüren oder sowas auch nonverbal auf den anderen übertragen.

Entweder war bei euch mal früher tatsächlich Gewalt oder psychische Gewalt vorgefallen oder sie ist eine Angstpatientin , die gleich affektiv übertriebene Angst spürt ?

24.02.2018 18:02 • #12


M
Tja, sie hat aber glaubhaft diese Angst erklären können, dass sie jetzt um ihr Leben fürchtet - vor allem, weil er ein Arbeitskollege ist, seine Frau auch in der selben Firma arbeitet, ich dort jeden Dritten kenne und ihr wohl wirklich der Ar. auf Grundeis geht, wenn ich so schamlos bin.

24.02.2018 18:10 • #13


Vegetari
Zitat von munich_hon:
Tja, sie hat aber glaubhaft diese Angst erklären können, dass sie jetzt um ihr Leben fürchtet - vor allem, weil er ein Arbeitskollege ist, seine Frau auch in der selben Firma arbeitet, ich dort jeden Dritten kenne und ihr wohl wirklich der Ar. auf Grundeis geht, wenn ich so schamlos bin.



Befürchtet sie jetzt Messerattacken von Dir , seiner Frau und Mobbing oder Ablehnung von vielen Arbeitskollegen ?

24.02.2018 18:13 • #14


M
Nein, Messerattacken muss sie nicht befürchten. Aber jeder, der uns beide kennt, erzähle ich die Geschichte und wie unverfroren Sie vorgegangen ist. Meine Anwältin meinte auch, dass sie so eine unverfrorene Unverschämtheit schon lange nicht mehr gesehen hätte und wir jetzt scharf schießen werden.

24.02.2018 18:17 • #15


A


x 4