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Neuanfang mit Ex und Kosten

kerstinf
Hallo Ihr Lieben,

vor 3 Monaten ist das passiert, was ich nie für möglich gehalten hätte. Nach Trennung im September letzten Jahres stand mein Ex auf einmal vor der Tür (er hatte damals eine Affäre mit seiner Kollegin), er hätte einen Riesenfehler gemacht und wolle seine Familie zurück.

Ich habe ihm die Chance gegeben. Wir haben 3 Kinder (8, 12 und 15) und kennen uns 27 Jahren (davon 16 verheiratet). Wir machen eine Eheberatung, wohnen noch auseinander, sehen uns aber fast täglich. Wir haben wieder Vertrauen zueinander gefasst und wir fühlen uns wohl.

Jetzt haben uns die Kosten eingeholt. Für seinen Anwalt 1.800,-, für meinen ca. 1.700,- € . Das ganze binnen 14 Tagen. Weiss jemand, ob man evt. Teilzahlung beantragen kann? Müssen wir in jedem Fall 100% der Rechtsanwaltskosten für die abgesagte Scheidung tragen?

Vielen Dank, LG

12.08.2012 21:49 • x 1 #1


S
eine scheidung kann auch ruhen.. weiß nicht ob ihr das gemacht habt.. sonst hätte ich alles vorher was schon geregelt war.. per ehevertrag festhalten lassen.. sonst war alles umsonst..

mein ex hat das gleiche gebracht.. meine bedingung..ich möchte selbstverstndlich absolut sicher sein, daß seine geliebte vergangenheit ist.. ehevertrag.. therapie.. erst abstand.. heißt vorerst getrennte wohnerhältnisse.. und wir werden nicht wieder zusammenziehen.. solange ich es brauche... das alles .. sollte ich es überhaupt noch mal mit ihm versuchen.. müsste er bringen..

ich glaube, daß sollte ihn abschrecken.. falls er es aus wirtschaftlichen gründen macht .. nochmal so ein fall.. und der herr sitzt auch wenn es 0:00 uhr sein sollte und mitten im winter.. vor der tür.. die klamotten kommen dann aus dem fenster nach..

soweit ich weiß.. kann man mit jedem anwalt teilzahlung vereinbaren.. machen auch die meisten..

lg, sonne

12.08.2012 22:00 • x 1 #2


A


Neuanfang mit Ex und Kosten

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kerstinf
Hallo Sonne,

geregelt war noch nichts, wir waren gerade mitten in Unterhaltsstreitigkeiten, der vom Gericht festgesetzt werden sollte.

Werden dann wohl Teilzahlung vereinbaren, schließlich muss die Familie auch noch leben.

Danke, Kerstin

12.08.2012 22:12 • #3


S
Hallo Kerstin,


die Kosten für die abgesagte Scheidung müsst ihr auf jeden Fall komplett tragen.

Es besteht aber bestimmt die Möglichkeit eine Teilzahlung zu beantragen. Kommt aber auf eure beiden Rechtsanwälte an ob diese damit einverstanden sind. Grundsätzlich ist die Teilzahlung aber eigentlich möglich.


Viel Glück für euere weitere Ehe =)

lg Sandra

15.08.2012 09:41 • x 1 #4




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