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Rat beim finanziellen

M

Mohnblume84
Mitglied

Beiträge:
84
Themen:
2
Danke erhalten:
47
Mitglied seit:
Guten morgen mein Mann hat sich plötzlich vor einem halben Jahr von mir und unseren beiden Kindern getrennt. Nun habe ich eine Frage wenn mein ex Mi eb Unterhalt zahlt muss ich ihm am Ende des Jahres dafuer Geld geben? Also bei der Steuer weil er meinen Unterhalt ja absetzen kann. Ich habe davon gar keine Ahnung und da das Geld eh knapp iss und gerade mal so zum Leben reicht hoffe ich auf eure Hilfe liebe gruesse mohnblume

#1


S
Hallo
Also das ist relativ einfach. Wenn dein Ex den von ihm gezahlten Unterhalt steuerlich geltend machen möchte, dann musst du diesen entsprechend bei dir in der Steuererklärung versteuern. Als Einnahme sozusagen. Aber nur bis zu einer Höhe von ungefähr 13.500Euro. irgendwo um den Dreh. Wenn du nicht deine Zustimmung gibst, kann er den Unterhalt nicht geltend machen und du musst ihn nicht als Einnahme versteuern

#2


A


Rat beim finanziellen

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M
Das heisst dann das ich am Ende des Jahres 13 000 Euro zahlen muss?

#3


S
Zitat von Mohnblume84:
Das heisst dann das ich am Ende des Jahres 13 000 Euro zahlen muss?

Nein. Aber die werden entsprechend deinem Steuersatz versteuert
Zusammen mit deinen anderen Einkünften

#4


M
Und was kommt da auf mich zu?

#5


S
Zitat von Mohnblume84:
Und was kommt da auf mich zu?

Woher soll ich das wissen. Kenne deine Einkünfte nicht. Deine Ausgaben auch nicht. Das kann man so eben nicht pauschal sagen. Geht nicht.
Solange du nicht dein Einverständnis gibst kann er die Ausgaben nicht absetzen und du musst den Unterhalt dann auch nicht versteuern

#6


T
Wie hier schon geschrieben, ohne dein Einverständnis kann er den Unterhalt nicht von der Steuer absetzen.
Solltest du dem zustimmen, müsste er die darüber fällig werdende Steuerzahlung ausgleichen.

#7


Newway70
Google mal Nachteilsausgleich

Für dich hat das finanziell keine Nachteile, aber bitte vorher als unterschreiben lassen.

Er kann nur den Unterhalt für dich absetzten nicht für die Kinder

#8


M
Also er hat sich Ende Januar von mir getrennt... Ich bekomme ab 1.4 von ihm Unterhalt ca 700 Euro... Seit 1.5 gehe ich teilzeit arbeiten deswegen hat sich der Unterhalt auf 500 verringert. Da ich da nun nachgelesen habe und es nicht verstehe bitte einmal fuer idioten erklaehren... Fuer 2018 macht er gerade Steuer... Die kann ich ja bedenkenlos unterschreiben... Fuer 2019 muss er mir erst den nachteilsausgleich unterschreiben Befor ich unterzeichnet? Und dann passiert mir nix?

#9


Newway70
Wer hat den Unterhalt festgelegt?

Am besten lässt du dich beim Anwalt o Steuerberater beraten.

Du musst ihm die Anlage U unterschreiben und er dass er dir den Nachteilsausgleich zahlt.

#10


L
Nein dir passiert da überhaupt nichts. Du verdienst ohnehin schon so wenig dass du sowieso deine ganzen steuern zurückbekommst wahrscheinlich. Soweit ich weiss musst es sogar angeben wenn du eine Steuererklärung machst und die würde ich dir raten zu machen da du das wenige was bei deinem Lohn abgezogen wurde zurück bekommen wirst.
Wenn du unsicher bist , es gibt eine Beratung da beim Steueramt normalerweise. Du kannst da fragen.

#11


M
Zitat von Newway70:
Wer hat den Unterhalt festgelegt?

Am besten lässt du dich beim Anwalt o Steuerberater beraten.

Du musst ihm die Anlage U unterschreiben und er dass er dir den Nachteilsausgleich zahlt.

Der Anwalt hat den Unterhalt festgelegt

#12


M
Zitat von Lug:
Nein dir passiert da überhaupt nichts. Du verdienst ohnehin schon so wenig dass du sowieso deine ganzen steuern zurückbekommst wahrscheinlich. Soweit ich weiss musst es sogar angeben wenn du eine Steuererklärung machst und die würde ich dir raten zu machen da du das wenige was bei deinem Lohn abgezogen wurde zurück bekommen wirst.
Wenn du unsicher bist , es gibt eine Beratung da beim Steueramt normalerweise. Du kannst da fragen.

Ja aber der Unterhalt von den Kindern iss ja auch mein Einkommen oder? Ich habe insgesamt dann 1900

#13


Newway70
Nein, kindesunterhalt ist für die Kinder u zählt nicht zu deinem Einkommen

#14


Gorch_Fock
Wenn Du die Anlage U ausfüllst mit ihm, wird das auch bei Dir steuerlich angerechnet. Du kannst das jedoch auch verweigern. Dann kann er immer noch über den Bogen "Aussergewöhnliche Belastungen" einen Teil der Unterhaltsleistungen steuerlich abschreiben. Ohne das Du irgendwas damit zu tun hast.

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