Scheidung - Gemeinsamer Anwalt?

K
Hallo in die Runde,

was haltet Ihr davon, für eine Scheidung einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Mein Ex und ich wollen das machen, wir haben demnächst einen Termin bei einer Anwältin. Mein Ex sagte dann noch mehr beiläufig, dass er ja dann den Scheidungsantrag stellen würde.

Nun hab ich im Netz was quergelesen und bin immer wieder darauf gestoßen, das einem eigentlich davon abgeraten wird, weil ein Scheidungsanwalt immer nur eine Partei vertritt, nämlich denjenigen, der ihn beauftragt.
Im Grunde haben wir keine gemeinsamen Verflechtungen, keine Kinder, keine gemeinsame Immobilie und verdienen auch gleich viel. Eigentlich sollte es keine Streitfragen geben, EIGENTLICH.
Um sicher zu gehen, wollte ich mal fragen, was da dennoch an Themen auftauchen könnte, deren Klärung man doch besser den Profis, also Anwälten überlässt. Möchte da ungern vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Hat da jemand Erfahrung mit? Denn wenn ich es mir richtig überlege, teilen wir uns ja dann die Anwaltskosten, aber wirklich vertreten wird nur er-wofür ich dann aber bezahle Was haltet Ihr von einem gemeinsamen Anwalt?

LG K.

26.09.2014 22:02 • #1


Engelshaar
Google doch mal nach Anwalt Mediation.

26.09.2014 23:22 • #2


A


Scheidung - Gemeinsamer Anwalt?

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S
beim Scheidungstermin wird ein Anwalt für jede Partei gefordert. So war es zumindest bei mir.

26.09.2014 23:53 • #3


J
Hallo Kundali,

meine Scheidung liegt schon gut 10 Jahre zurück, aber ich habe durchweg gute Erfahrungen damit und Geld wird auch gespart.
Dabei ist egal wer den Scheidungsantrag stellt, vor Gericht vertritt ein Anwalt beide Parteien.
Wichtig ist vor dem Termin alle wesentlichen Punkte, Teilung der Möbel, wer behält die Wohnung, Teilung des Zugewinns etc. zu klären.
Dann ist alles - vor allem wenn keine Kinder da sind - nicht aufsehenerregend.
Bei mir waren übrigens Kinder da, aber kann nur dazu raten.

Liebe Grüße Jasmin

27.09.2014 20:39 • #4


marborus
ein gemeinsamer Anwalt geht nicht. Gegner können vor Gericht nicht einen gemeinsamen Anwalt haben.

27.09.2014 21:36 • #5


K
Zitat von marborus:
...Gegner können vor Gericht nicht einen gemeinsamen Anwalt haben.

Ja, so habe ich es auch im Netz gelesen, ein Anwalt vertritt nur eine Partei. Wenn mein Ex nun - über unsere gemeinsame Anwältin- den Scheidungsantrag stellt, geht er mir zu und ich befürworte ihn quasi. Das kann ich ja ohne Anwalt machen. Irgendwann kommt es zu einem Termin vor Gericht, da gehen wir beide hin, mit der Anwältin, die wir uns -finanziell- teilen, aber vertreten tut sie nur meinen Ex. Ich denke, ich werde bei dem ersten Termin bei der Anwältin mal meine Gedanken äußern und sie fragen, was bei so einem Scheidungstermin eigentlich an Sachen auf einen zukommt, und was man im Vorfeld schon ohne Gericht klären kann. Sie ist auch Mediatorin.
Danke für Eure Beiträge und Denkanstöße.
LG K.

27.09.2014 22:11 • #6


anje
hi..
also wenn ihr grunde nichts zu teilen habt und euch sonst einig seid....langt ein anwalt...gut er vertritt im grunde den antragsteller...aber du hast ja nichts zu verlieren.
kosten könnt ihr euch teilen.
sonst kostet es doppelt.
der antragsteller bekommt die rechnung vom anwalt...und dein ex muß dann von dir die hälfte verlangen...
von gericht bekommt jeder soviel ich weiß ne separate rechnung.
lg anje

27.09.2014 23:06 • #7


Ich finde keinen
Hallo,
ich wurde im Mai diesen Jahres geschieden. Meine Ex Frau hatte die Anwältin ausgesucht, wir hatten eine gemeinsame. Wir hatten im Vorfeld alles geklärt, es ging auch mit Kindern. Die Scheidung dauerte nicht einmal 10 Minuten.
Ich bin froh dass wir eine Gemeinsame hatten.

Es kommt aber auch darauf an wie gut ihr euch noch versteht

Viel Glück und vor allem Kraft

27.09.2014 23:31 • #8


K
Kleines Update für die Scheidungswilligen Interessierten.....die das Prozedere auch noch vor sich haben
Erst mal muss man löhnen, sonst passiert gar nix!
Wir waren also bei einer gemeinsamen Anwältin, mein Ex hat den Scheidungsantrag gestellt. Wir bekamen dann erst mal nach einigen Tagen Post von ihr wegen ihrer Gebühren, erst wenn wir die bezahlt haben, schickt sie den Antrag zum Gericht. Für Höhe der Gebühren gibt es eine Gebührenordnung und sie richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen...Also bezahlt....
Dann ging der Antrag zu Gericht. Von hier aus bekamen wir eine Rechnung über die Gerichtskosten. Erst wenn die bezahlt werden, wird das Gericht tätig.....

Ratzfatz!

Wieder einige Zeit später bekam ich Post vom Gericht, ob ich dem Antrag zustimme....ich zurückgeschrieben und zugestimmt....so, nun warten wir auf den Scheidungstermin...
Weiteres folgt in Kürze....

03.02.2015 22:14 • #9


A


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