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Rechnung vom gegn Anwalt?

Porcelina1801
Hallo zusammen,

meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.

War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.

Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.

Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?

Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?

28.08.2019 20:37 • #1


Mischka
Das könnten evtl. die Gerichtskosten sein. Die fallen ja immer an, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung. Was steht denn genau auf der Kostenrechnung?

28.08.2019 20:40 • #2


A


Rechnung vom gegn Anwalt?

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A
Zitat von Mischka:
Das könnten evtl. die Gerichtskosten sein.


Diese wurden doch bereits überwiesen, steht zumindest direkt am Anfang des Threads

28.08.2019 20:42 • x 1 #3


E
Hast Du unterschrieben, dass Du ihr ein Mandat erteilst? Hst Du eine Hinorarvereinbarung o.ä unterschrieben?

28.08.2019 20:43 • #4


L
Bei einer gerichtlichen einvernehmlichen Lösung werden die Kosten geteilt.

Ist der Betrag überhaupt der Rede wert? Würde einfach zahlen und abhaken.

28.08.2019 20:44 • #5


Porcelina1801
Zitat von AlexH:
Hast Du unterschrieben, dass Du ihr ein Mandat erteilst? Hst Du eine Hinorarvereinbarung o.ä unterschrieben?


Ich hab gar nichts unterschrieben. Ich kenne die Dame gar nicht.

Und ja, Gerichtskosten sind bereits gezahlt.

Bei der Rechnung steht gar nichts wie der Betrag zustande kommt.

28.08.2019 20:51 • #6


E
Zitat von Lotta34:
Bei einer gerichtlichen einvernehmlichen Lösung werden die Kosten geteilt.


Das stimmt natürlich nicht. Wie überall bezahlt, der der den Auftrag erteilt. MAn kann das über eine Kostenteilungsvereinabrung klären. Ist die nicht da, zahlt der, der bestellt. Wie überall.

Zitat von Porcelina1801:
Ich hab gar nichts unterschrieben. Ich kenne die Dame gar nicht.



Dann würde ich der Rechnung widersprechen.

28.08.2019 20:51 • x 2 #7


Porcelina1801
Zitat von Lotta34:
Bei einer gerichtlichen einvernehmlichen Lösung werden die Kosten geteilt.

Ist der Betrag überhaupt der Rede wert? Würde einfach zahlen und abhaken.


Das sind mehrere hundert Euro. Das zahle ich nicht einfach so.

28.08.2019 20:52 • #8


unbel-Leberwurst
Dann lass Dir das doch von ihr begründen...

28.08.2019 20:53 • #9


R
Zitat von Porcelina1801:

Das sind mehrere hundert Euro. Das zahle ich nicht einfach so.


Nun dann teil doch ihrer Anwältin mit, das für dich nicht ersichtlich ist worauf sich ihre Ansprüche begründen, da die Gerichtskosten bereits beglichen wurden von deiner Seite. Danach bittest du im eine detaillierte Auflistung der Kostenpunkte und Leistungen.

28.08.2019 20:57 • #10


E
Zitat von Rakaton:
Danach bittest du im eine detaillierte Auflistung der Kostenpunkte und Leistungen.


Ich würde da gar nichts bitten. Am Schluß wird Dir das als Einverständnis ausgelegt....

Oder ist im Urteil die Rede von Kostenteilung...

28.08.2019 20:58 • x 1 #11


Porcelina1801
Hab jetzt auch erstmal geantwortet, dass ich eine Auflistung darüber haben möchte, wie dieser Betrag zustande kommt.

Hab nichtmal eine richtige Rechnung erhalten. Das war nur eine Mahnung über fiktive Anwaltskosten ohne irgendwelche Begründungen.

28.08.2019 21:00 • #12


R
Zitat von AlexH:
Ich würde da gar nichts bitten. Am Schluß wird Dir das als Einverständnis ausgelegt....


Ich würd das nicht so sehen aber bei Anwälten sollte man eher auf auf Nummer sicher gehen.

28.08.2019 21:01 • #13


Ocram
Zitat von Porcelina1801:
Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?

Keine Leistung, kein Geld.
Ich hab auch eine Scheidung hinter mir, die einzigsten Kosten die mir in Rechnung gestellt wurden, waren die Verfahrenskosten.
Auch meine Scheidung war einvernehmlich und ich hatte keinen Anwalt.
Unbedingt Wiederspruch, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass es von einen Anwalt prüfen.

28.08.2019 21:01 • #14


E
Widerspreche der Rechnung in vollem Unfang. Du kannst es ja damit begründen, dass Du nie ein Mandat erteilt hast. Und wenn sie was will, muss sie begründen warum. Da passiert Dir erst mal gar nichts.

28.08.2019 21:06 • x 1 #15


A


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