Porcelina1801
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Porcelina1801
Zitat von Ocram:
Unbedingt Wiederspruch, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass es von einen Anwalt prüfen.
Ex-Mitglied
Zitat von Porcelina1801:Hab jetzt auch erstmal geantwortet, dass ich eine Auflistung darüber haben möchte, wie dieser Betrag zustande kommt.
Zitat von Porcelina1801:Tja, hab ich leider nicht.
Ocram
Zitat von AlexH:Damit bittest Du um eine Rechnung.
Porcelina1801
Ocram
Zitat von Porcelina1801:Bei Anwaltskram werde ich immer etwas flatterig
Ex-Mitglied
Zitat von Porcelina1801:Bei Anwaltskram werde ich immer etwas flatterig
Porcelina1801
Ex-Mitglied
Merilin
Ex-Mitglied
Babs54
Ex-Mitglied
Zitat von Babs54:Sicher, dass es eine ordentliche Rechnung ist und nicht nur so eine Fake-Rechnung? Also Betrug.....
Merilin
Scheol
Zitat von AlexH:
Das stimmt natürlich nicht. Wie überall bezahlt, der der den Auftrag erteilt. MAn kann das über eine Kostenteilungsvereinabrung klären. Ist die nicht da, zahlt der, der bestellt. Wie überall.
Dann würde ich der Rechnung widersprechen.
Porcelina1801
Zitat von Babs54:Sicher, dass es eine ordentliche Rechnung ist und nicht nur so eine Fake-Rechnung? Also Betrug.....
Sonst frag deine Ex doch mal, wie ihre Anwältin heisst.