Zitat:Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du
Sorry kurzes OT aber da muss ich gerade mal gerade Rücken, dafür habe ich zu lange selbst als Selbständiger Rechnungen geschrieben:
Das ist, sorry, totaler Quatsch. Wie du selbst sagst braucht es eine übereinstimmende Willenserklärung. Die ist immer von BEIDEN Seiten zu erbringen und zwar deutlich.
Deswegen sind übrigens auch Preise im Supermarkt an Waren immer nicht bindend. Da ist die übereinstimmende Willenserklärung das du die Ware aktiv aufs Band legs, die Kasse dir dafür einen Preis (das ist dann der, der gilt. Auch wenn am Regal was anderes stand) zeigt und du dann zahlst und der Verkäufer das Geld annimmt. Erst dann haben beide signalisiert und das Geschäft ist rechtswirksam. Stimmen Preise also nicht musst du das vorher anmerken das am Regal was anderes stand. Hast du bereits bezahlt und akzeptiert bist du, zumindest rechtlich, auf die Kulanz das Händlers angewiesen dir da im Nachgang den Preis zu korrigieren.
Das gleiche mit deinem Wein. Da kannst du Kisten bis zum schwarzwerden wohin stellen bloß weil die nicht zucken kauft da nie jemand irgendwas. Die sind nicht mal verpflichtet dafür zu Sorgen das du das Zeug zurück kriegst solange die nix bestellt haben. Viel schlimmer: Die könnten dich sogar auffordern das zu entfernen und wenn du dem nicht nach kommst dir die Entsorgung das Mülls den du da ungefragt abgeladen hast dir selbst in Rechnung zu stellen.
Also bitte, nicht diese Unwahrheiten verteilen: Niemand kauft etwas durch Nichtstun. Man muss immer was Bestellen/Nehmen oder sehr aktiv signalisieren das man das kaufen will.
Sonst würden reihenweise irgendwelche wilden dir dauernd irgendwelche Pakete vor die Tür stellen und Rechnungen beipacken.
Bei der Anwältin auch: wenn in der Vereinbarung nichts steht wie "wir teilen uns die Kosten" dann gilt auch hier das alte Sprichwort: Wer die Musik bestellt hat bezahlt auch die Musik.
Und auch da gilt für den Kaufmännischen Vorgang "Juristische Dienstleistungen gegen Geld" nichts anderes.
übrigens zusätzlich auch hier: Das erkundigen für welche Leistungen man den da bezahlen soll ist ebenfalls NIE eine Zustimmung zur Richtigkeit der Rechnungsstellung. Das tut man nur auf zwei Wegen: a.) man schreibt explizit hin das man die Rechnung vollumfänglich anerkennt oder b.) man bezahlt den gesamten ausgewiesen Betrag ohne Abzüge
Alles andere (Rechnung, Mahnung blabla) ist totales Vakuum wenn eine Seite es nicht anerkennt. Solange man nicht bei Gericht war und einen Titel für ein gerichtliches Mahnverfahren in der Tasche hat hat man rechtlich erst mal gar nichts. Nach fast 15 Jahren berufsberührungspunkte mit Inkasso weiss ich ziemlich genau ab wann "wirklich wirklich" was geht. Und glaub mir wenn du dem Richter sagst du willst nen Titel weil du jemand ungefragt was hingestellt und abgerechnet hast erntest du vielleicht nen müden Lacher aber der Beklagte kriegt nie den Schrieb in er gegen den Titel Einspruch einlegen will weils keinen geben wird.
Ich nehm doch auch nicht nachts Autos vom Autohändler mit, lass nen 10er liegen und sag "ist meins, ich habs ja bezahlt, als ich das Geld dagelassen hab hat keiner was gesagt also ist davon auszugehen das der Händler durch nichtstun ja zustimmt"