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Rechnung vom gegn Anwalt?

Gartenfee17
Zitat von U-I-B:
Also, ich musste nur meinen Teil der Verfahrenskosten zahlen und das war´s. Den Anwalt hat meine Ex für sich beauftragt gehabt, ist ihr Ding, somit auch ihre Rechnung. Punkt,aus, fertig. Wär ja noch schöner, wenn ich die hätte bezahlen müssen.

Du müsstest diese Anwältin nur dann zahlen, wenn sie an einer einvernehmlichen Scheidung in Deinem Auftrag mitgewirkt hätte. Wenn die Anwältin aber ausschließlich nur für Dein Gegenüber tätig war, bist Du raus aus der Nummer.

Im Scheidungsurteil steht ja auch meistens drin, wer welche Verfahrens- und Gerichtskosten zu tragen hat. Die Gerichtskosten kommen aber, wie der Name schon sagt, vom Gericht und nicht von der Anwältin der Gegenseite.

Ich glaube, dass es am einfachsten waere, du würdest mal ins Scheidungsurteil gucken, ob da was von Kostenteilung steht. Klar einerseits zahlt der, der den Auftrag erteilt hat, andererseits ist eine Scheidung ohne Anwalt gar nicht möglich (Anwaltszwang). Bei einvernehmlichen Scheidungen wird dann ja oft nur ein Anwalt von einer Partei genommen und die Kosten geteilt. Hast du da vielleicht etwas zugesagt oder unterschrieben?

28.08.2019 23:24 • #46


N
Zitat:
Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du


Sorry kurzes OT aber da muss ich gerade mal gerade Rücken, dafür habe ich zu lange selbst als Selbständiger Rechnungen geschrieben:

Das ist, sorry, totaler Quatsch. Wie du selbst sagst braucht es eine übereinstimmende Willenserklärung. Die ist immer von BEIDEN Seiten zu erbringen und zwar deutlich.
Deswegen sind übrigens auch Preise im Supermarkt an Waren immer nicht bindend. Da ist die übereinstimmende Willenserklärung das du die Ware aktiv aufs Band legs, die Kasse dir dafür einen Preis (das ist dann der, der gilt. Auch wenn am Regal was anderes stand) zeigt und du dann zahlst und der Verkäufer das Geld annimmt. Erst dann haben beide signalisiert und das Geschäft ist rechtswirksam. Stimmen Preise also nicht musst du das vorher anmerken das am Regal was anderes stand. Hast du bereits bezahlt und akzeptiert bist du, zumindest rechtlich, auf die Kulanz das Händlers angewiesen dir da im Nachgang den Preis zu korrigieren.

Das gleiche mit deinem Wein. Da kannst du Kisten bis zum schwarzwerden wohin stellen bloß weil die nicht zucken kauft da nie jemand irgendwas. Die sind nicht mal verpflichtet dafür zu Sorgen das du das Zeug zurück kriegst solange die nix bestellt haben. Viel schlimmer: Die könnten dich sogar auffordern das zu entfernen und wenn du dem nicht nach kommst dir die Entsorgung das Mülls den du da ungefragt abgeladen hast dir selbst in Rechnung zu stellen.
Also bitte, nicht diese Unwahrheiten verteilen: Niemand kauft etwas durch Nichtstun. Man muss immer was Bestellen/Nehmen oder sehr aktiv signalisieren das man das kaufen will.
Sonst würden reihenweise irgendwelche wilden dir dauernd irgendwelche Pakete vor die Tür stellen und Rechnungen beipacken.

Bei der Anwältin auch: wenn in der Vereinbarung nichts steht wie wir teilen uns die Kosten dann gilt auch hier das alte Sprichwort: Wer die Musik bestellt hat bezahlt auch die Musik.
Und auch da gilt für den Kaufmännischen Vorgang Juristische Dienstleistungen gegen Geld nichts anderes.
übrigens zusätzlich auch hier: Das erkundigen für welche Leistungen man den da bezahlen soll ist ebenfalls NIE eine Zustimmung zur Richtigkeit der Rechnungsstellung. Das tut man nur auf zwei Wegen: a.) man schreibt explizit hin das man die Rechnung vollumfänglich anerkennt oder b.) man bezahlt den gesamten ausgewiesen Betrag ohne Abzüge
Alles andere (Rechnung, Mahnung blabla) ist totales Vakuum wenn eine Seite es nicht anerkennt. Solange man nicht bei Gericht war und einen Titel für ein gerichtliches Mahnverfahren in der Tasche hat hat man rechtlich erst mal gar nichts. Nach fast 15 Jahren berufsberührungspunkte mit Inkasso weiss ich ziemlich genau ab wann wirklich wirklich was geht. Und glaub mir wenn du dem Richter sagst du willst nen Titel weil du jemand ungefragt was hingestellt und abgerechnet hast erntest du vielleicht nen müden Lacher aber der Beklagte kriegt nie den Schrieb in er gegen den Titel Einspruch einlegen will weils keinen geben wird.

Ich nehm doch auch nicht nachts Autos vom Autohändler mit, lass nen 10er liegen und sag ist meins, ich habs ja bezahlt, als ich das Geld dagelassen hab hat keiner was gesagt also ist davon auszugehen das der Händler durch nichtstun ja zustimmt

29.08.2019 00:08 • x 2 #47


A


Rechnung vom gegn Anwalt?

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E
Zitat von AlexH:

Das wäre möglich. Wobei auch das unerheblich ist. Sowas kann passieren. Abeer dann wird geschauut wer das Verfahren angestrebt hat. Wenn er das nicht war, hat die Anwältiin Pech. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass ein Antrag auf Kostenteilung gestellt wurde. und dem wurde wohl im Vorfeld nicht widersprochen




Indem er der rechnung nicht widerspricht, sondern nur um Kostenaufstellung bittet. Dann wäre die Rechnung zwar nicht richtig gelegt, dem grunde nach aber bestünde der Anspruch.

Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du

FALSCH!
Solange der Wein ungeöffnet bleibt, noch weiterverkauft oder verschenkt wird, muss man da gar nichts zahlen. Man muss die Weinkiste dann für einen bestimmten Zeitraum von X Jahren aufbewahren. Wenn sich nach Ablauf der Frist der Eigentümer nicht gemeldet hat, kann man mit dem Wein machen, was man will.

Konkludentes Handeln ist wenn jemand bei einer Auktion die Hand hebt und damit eine Kaufabsicht zeigt. Dies gilt selbst dann, wenn man versehentlich den Arm gehoben hat weil man sich wegen Müdigkeit gestreckt hat. Anderes Beispiel ist das Legen von Ware auf das Kassenband eines Supermarktes.

29.08.2019 00:41 • x 2 #48


C
Nur mal so aus Erfahrung:

Wenn bei einer Scheidung eine Partei nicht Zahlungsfähig ist, kann durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts die andere Partei dazu verdonnert werden, für die Gesamtkosten der Scheidung grad zu stehen.

29.08.2019 01:43 • x 1 #49


Porcelina1801
Zitat von Corbian:
Nur mal so aus Erfahrung:

Wenn bei einer Scheidung eine Partei nicht Zahlungsfähig ist, kann durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts die andere Partei dazu verdonnert werden, für die Gesamtkosten der Scheidung grad zu stehen.


Das kann ich ausschließen. Meine Ex hat genug Geld.

29.08.2019 06:31 • x 1 #50


H
Liebe Porcelina1801,

wenn es bei einer Scheidung keine weiteren Streitpunkte zu klären gibt, dann wird in der Regel nur ein Rechtsanwalt hinzugezogen, um die Anwaltskosten in Grenzen zu halten.

Wer den Scheidungsantrag einreicht, der beauftragt auch den Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt vertritt dann nur diesen einen Ehepartner vor Gericht. Die Anwaltskosten müssen also auch nur von dem Mandanten getragen werden, der den Auftrag erteilt hat. Der andere Ehegatte ist somit nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen.


PS

Der Anwalt hat sich vermutlich auch gedacht, dass es einen Versuch wert ist. Aber da kannst du ganz gelassen sowie locker bleiben und dich zurücklehnen .


VG Holzer60

29.08.2019 07:00 • x 2 #51


U
Zitat von Porcelina1801:

Das kann ich ausschließen. Meine Ex hat genug Geld.


Muss auch im Vorfelde durch das Gericht geprüft werden, da dieses ja u.a. den Streitwert festlegt. Die Scheidung bei vermögenden Personen kostet idR ja auch deutlich mehr als bei Normalos, weil der Streitwert ja eben entsprechend hoch ist.

Sollte eine Partei womöglich zahlungsunfähig sein, wird von gerichtlicher Seite eh darauf hingewiesen, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen wie bei allen anderen gerichtlichen Verfahren auch. Zudem muss, wenn dann von dort ein Anwalt beauftragt wird, auch dieser es dem Gericht mitteilen.

29.08.2019 10:11 • #52


M
Alex h. Was denn Beweisen?

Ein Anwalts Büro ist doch nur ein normales Büro. Niemand wird einen ins Gefängnis stecken nur weil man anruft und fragt man hätte eine komische Rechnung bekommen, was das denn wäre? Bevor man irgendwelche.scgritte einleitet sollte man sich informieren was die überhaupt wollen.

29.08.2019 10:53 • x 1 #53


Porcelina1801
Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.

Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.

29.08.2019 11:13 • x 1 #54


B
Du kannst überprüfen ob der Gerichtskostenvorschuss mit den tatsächlichen Gerichtskosten, die du selbst geleistest hast, angerechnet wurden.

29.08.2019 11:20 • #55


E-Claire
Zitat von Porcelina1801:
Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.


Und was hat die Anwältin auf diesen Einwand hin gesagt?

29.08.2019 11:21 • #56


Simone1978
Lieber TE, hast du inzwischen schon mal bei der Anwältin nachgefragt? Nachfragen ist doch kein Problem. Vielleicht klärt es sich ganz schnell ohne großes Trara auf. Und lass dir nicht so viel Angst einjagen. Wie von @nureingast geschrieben, sooo schnell passiert gar nichts. Auch das konkludente Handeln trifft hier nicht zu. Ich bin direkt aus der Vollstreckung. Also mein Fachgebiet. Und Anwälte haben nicht immer Recht. Kann da ein Lied von singen... Berichte doch einfach mal hier, welche Auskunft du erhalten hast. Aber bitte mach keine Zusagen. Sag du musst dich erst rechtlich beraten lassen.

29.08.2019 11:23 • x 1 #57


U
Zitat von Porcelina1801:
Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.

Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.


Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

Der Anwältin war bisher nicht bekannt, dass Du schon was erstattet hast.

Oder: Es sind noch Restkosten deinerseits offen, vorausgesetzt, sie hat richtig gerechnet, was ich der Anwältin jetzt mal unterstelle.

Im Zweifel würde ich mich noch einmal an das Gericht wenden und auf Deinen geleisteten Vorschuss verweisen. Und erfragen, ob der von der Anwältin eingeforderte Betrag so korrekt ist.

29.08.2019 11:32 • #58


Simone1978
Zitat von Porcelina1801:
Habe von der Anwältin die Info erhalten, dass ich verpflichtet bin, die Gerichtskosten hälftig an Sie zu erstatten, da die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Meine Ex hätte den Gerichtskostenvorschuss in voller Höhe verauslagt.

Ein Zahlungsaufforderung mit deutlich niedrigerem Betrag kam allerdings vor einiger Zeit schon vom Gericht selbst. Den Betrag habe ich auch sofort erstattet.

Mit deiner bereits erhaltenen und bezahlten Rechnung abgleichen. Wenn du keine Unterlagen dazu von der Anwältin hast, diese anfordern. Falls die sich weigert, sagst du, dass du/sie sonst keine Rechtsgrundlage hast. Kommst du nicht klar, kannst du auch beim Gericht anrufen und denen die Forderung der Anwältin mitteilen. Sie dürfen zwar nur bedingt rechtlich Auskunft geben, aber vielleicht hast du Glück, wenn du sehr freundlich bist.

29.08.2019 11:35 • x 1 #59


U
Zitat von Simone1978:
Mit deiner bereits erhaltenen und bezahlten Rechnung abgleichen. Wenn du keine Unterlagen dazu von der Anwältin hast, diese anfordern. Falls die sich weigert, sagst du, dass du/sie sonst keine Rechtsgrundlage hast. Kommst du nicht klar, kannst du auch beim Gericht anrufen und denen die Forderung der Anwältin mitteilen. Sie dürfen zwar nur bedingt rechtlich Auskunft geben, aber vielleicht hast du Glück, wenn du sehr freundlich bist.


Genau!

Und das Gericht muss der TE Auskunft geben, wenn sie Teile der Gerichtskosten bezahlen soll, sonst kann da jede X-beliebige Person wer weiß was behaupten.

29.08.2019 11:59 • x 1 #60


A


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