Zitat von Porcelina1801:Hallo zusammen,
meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.
War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.
Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.
Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?
Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?
Ich hatte bei der Scheidung selbst auch keinen Anwalt, meine Ex schon (wen wunderts)?
Also, ich musste nur meinen Teil der Verfahrenskosten zahlen und das war´s. Den Anwalt hat meine Ex für sich beauftragt gehabt, ist ihr Ding, somit auch ihre Rechnung. Punkt,aus, fertig. Wär ja noch schöner, wenn ich die hätte bezahlen müssen.
Du müsstest diese Anwältin nur dann zahlen, wenn sie an einer einvernehmlichen Scheidung in Deinem Auftrag mitgewirkt hätte. Wenn die Anwältin aber ausschließlich nur für Dein Gegenüber tätig war, bist Du raus aus der Nummer.
Im Scheidungsurteil steht ja auch meistens drin, wer welche Verfahrens- und Gerichtskosten zu tragen hat. Die Gerichtskosten kommen aber, wie der Name schon sagt, vom Gericht und nicht von der Anwältin der Gegenseite.
Du könntest aber mal beim Gericht nachfragen ,wieso Dir die Rechnung präsentiert wird. Oder besser in schriftlicher Form der Anwältin.
Ich würde da nichts zahlen, außer, wie ich schon sagte, Du hättest sie mit beauftragt, an der einvernehmlichen Scheidung auch für Dich tätig zu sein. Das habe ich aber so nie erlebt, weil ein Anwalt eigentlich
nur für eine Seite tätig sein kann!
LG