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Rechnung vom gegn Anwalt?

E
Zitat von Scheol:
Widersprechen kann ich nur etwas , was ich beauftragt habe.

Wenn ich es widerspreche würde ich zugeben das ich jemand beauftragt habe.


Blödsinn. Wenn Du nicht widersprichst, beauftragst Du

Wenn ich was beauftragt habe, kann ich nicht mehr widersprechen.

Zitat von Merilin:
Ich würde da einfach anrufen und fragen was sie wollen .


Ich kann nur raten gerade bei Anwälten alles schriftlich zu manifestieren. nur das ist ein Beweis. Wie willst du einen Anruf und die Aussage der anderen seite beweisen? Aber muss jeder selbst wissen. ich muss es ja nicht zahlen.

28.08.2019 21:40 • #31


A
Zitat von Porcelina1801:

Das sind mehrere hundert Euro. Das zahle ich nicht einfach so.


Das werden die Anwaltskosten der Anwältin sein, deine Ex hat vielleicht kein Geld mehr.

28.08.2019 21:44 • #32


A


Rechnung vom gegn Anwalt?

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Scheol
Zitat von AlexH:
Wenn Du einer Rechnung nicht widersprichst, akzeptierst Du sie. So was nennt man konkludentes Verhalten

Guckst Du... https://www.juraforum.de/lexikon/konkludente-handlung

Als konkludente Handlungen werden stillschweigende Handlungen angesehen, welche den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte. Der Handelnde verhält sich so, dass durch sein Verhalten auf die Abgebe einer bestimmten Willenserklärung geschlossen werden kann. Die bedeutet, dass eine konkludente Abgabe einer Willenserklärung nicht dadurch erfolgt, dass der Handelnde explizit sagt, was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt.


Konkludente Handlung
Viele Willenserklärungen des täglichen Lebens werden wortlos durch Mimik, Gestik oder Bewegungen abgegeben (Zeigen auf die Ware, Deponieren der Ware an der Kasse, Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel) und dürfen bei Eindeutigkeit von der anderen Partei als Äußerung eines Rechtsbindungswillens verstanden werden.


Wo soll er den der Anwältin ein Zeichen und somit ein Auftrag erteilt haben.

28.08.2019 21:47 • #33


E
Zitat von Angi2:
Das werden die Anwaltskosten der Anwältin sein, deine Ex hat vielleicht kein Geld mehr.


Das wäre möglich. Wobei auch das unerheblich ist. Sowas kann passieren. Abeer dann wird geschauut wer das Verfahren angestrebt hat. Wenn er das nicht war, hat die Anwältiin Pech. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass ein Antrag auf Kostenteilung gestellt wurde. und dem wurde wohl im Vorfeld nicht widersprochen

Zitat von Scheol:
Wo soll er den der Anwältin ein Zeichen und somit ein Auftrag erteilt haben



Indem er der rechnung nicht widerspricht, sondern nur um Kostenaufstellung bittet. Dann wäre die Rechnung zwar nicht richtig gelegt, dem grunde nach aber bestünde der Anspruch.

Wenn ich dir eine Kiste mit Wein vor die Tür stelle mit Rechnung. Und Du widersprichst weder der Rechnung noch der Lieferung ist das eine übereinstimmende Willenserklärung. Demnach ein Rechtsgeschäft. Und dann zahlst Du

28.08.2019 21:47 • #34


Scheol
Zitat von AlexH:
Indem er der rechnung nicht widerspricht, sondern nur um Kostenaufstellung bittet. Dann wäre die Rechnung zwar nicht richtig gelegt, dem grunde nach aber bestünde der Anspruch.



Es wurde weder mündlich noch schriftlich jemand beauftragt. Auf was möchte ich widersprechen ?

Ich beziehe mich auf den Vertrag von ähhh ja wann den , der am , NICHT geschlossen wurde.

28.08.2019 21:53 • #35


Babs54
Zitat von Porcelina1801:

Ne, ich denke nicht, dass das Fake ist. Den Namen der Anwältin kannte ich und auch die Verfahrensnummer stimmt.


Du schriebst am Anfang, dass du die Frau nicht kennst. Oder hab ich wiedermal zu schnell gelesen
Deshalb kam mir der Gedanke.
Ok, dann andere Lösung suchen:)

28.08.2019 21:53 • #36


Scheol
Zitat von AlexH:

Wenn ich was beauftragt habe, kann ich nicht mehr widersprechen.
.



Mit aktuellem Urteil vom 23. November 2017 (Az. IX ZR 204/16) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können.

28.08.2019 21:55 • #37


E
Zitat von Scheol:
Es wurde weder mündlich noch schriftlich jemand beauftragt. Auf was möchte ich widersprechen ?

Ich beziehe mich auf den Vertrag von ähhh ja wann den , der am , NICHT geschlossen wurde.


Zugegeben ist mündlich schwer zu beweisen. Aber dann bräuchtest auch deine Semmeln beim Bäcker nicht bezahlen. Oder machst das schriftlich.


Da geht es um Fernabsatz. Anderes Thema.

28.08.2019 21:56 • #38


Scheol
Zitat von Porcelina1801:
Hallo zusammen,

meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.

War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.

Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.

Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?

Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?



Morgen anrufen und abklären. Gleich sagen das du kein Mandat erteilt hast , aber eine Rechnung , vermutlich irrtümlich erhalten hast.

Das sollten sie Dir rede und Antwort stehen.

28.08.2019 21:57 • #39


E
Ausserdem ist ein Widerruf und ein Widerspruch nicht das Selbe. Aufpassen, wenn man hier halbwahre Tipps verbreitet

und für Widerrufe gibt es Fristen. ist wie bei Ebay...

28.08.2019 22:01 • #40


U
Zitat von Porcelina1801:
Hallo zusammen,

meine Scheidung ist durch. Urteil ist da, Gerichtskosten hab ich überwiesen.

War eine einvernehmliche Scheidung. Meine Ex hatte eine Anwältin beauftragt, ich hatte keinen.

Heute morgen kam nun eine Anwaltsrechnung der Anwältin meiner Ex.

Bin jetzt etwas irritiert. Ich hab von dieser Dame keine Leistung in Anspruch genommen, für was will die Geld von mir?

Kennt sich da jemand aus, ob die irgendwelche Ansprüche gegen mich erheben kann, obwohl ich sie nicht beauftragt habe?


Ich hatte bei der Scheidung selbst auch keinen Anwalt, meine Ex schon (wen wunderts)?

Also, ich musste nur meinen Teil der Verfahrenskosten zahlen und das war´s. Den Anwalt hat meine Ex für sich beauftragt gehabt, ist ihr Ding, somit auch ihre Rechnung. Punkt,aus, fertig. Wär ja noch schöner, wenn ich die hätte bezahlen müssen.

Du müsstest diese Anwältin nur dann zahlen, wenn sie an einer einvernehmlichen Scheidung in Deinem Auftrag mitgewirkt hätte. Wenn die Anwältin aber ausschließlich nur für Dein Gegenüber tätig war, bist Du raus aus der Nummer.

Im Scheidungsurteil steht ja auch meistens drin, wer welche Verfahrens- und Gerichtskosten zu tragen hat. Die Gerichtskosten kommen aber, wie der Name schon sagt, vom Gericht und nicht von der Anwältin der Gegenseite.

Du könntest aber mal beim Gericht nachfragen ,wieso Dir die Rechnung präsentiert wird. Oder besser in schriftlicher Form der Anwältin.

Ich würde da nichts zahlen, außer, wie ich schon sagte, Du hättest sie mit beauftragt, an der einvernehmlichen Scheidung auch für Dich tätig zu sein. Das habe ich aber so nie erlebt, weil ein Anwalt eigentlich nur für eine Seite tätig sein kann!

LG

28.08.2019 22:03 • x 2 #41


Gorch_Fock
Moin Also da ich den Spaß auch durch hatte: Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sieht es doch meist so aus, dass man sich aus Anstand dann auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten teil. Hier solltest Du mal mit Deinem Ex Kontakt aufnehmen, was er hier vereinbart hat. Wenn er es so mit der Anwältin abgesprochen hat (sollte er natürlich auch mit Dir vorher getan haben) entfällt einfach der Überweisungsschritt an Deinen Ex.
Natürlich muss sowas abgesprochen werden. Und wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Ich würde hier auch bei der Anwältin freundlich nachfragen, worauf sich die Kosten begründen. Da Du nur anwesend warst und mit Ja oder Nein antworten durftest und ansonsten keine Rechte im Verfahren hattest, erschließt sich sonst die Rechnung nicht.

28.08.2019 22:08 • #42


Scheol
[quote=AlexH][/quote]

Zugegeben ist mündlich schwer zu beweisen. Aber dann bräuchtest auch deine Semmeln beim Bäcker nicht bezahlen. Oder machst das schriftlich. [/quot]


https://duesiblog.de/archives/1071-Broe...chtet.html

28.08.2019 22:09 • #43


U
Zitat von Gorch_Fock:
Moin Also da ich den Spaß auch durch hatte: Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sieht es doch meist so aus, dass man sich aus Anstand dann auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten teil. Hier solltest Du mal mit Deinem Ex Kontakt aufnehmen, was er hier vereinbart hat. Wenn er es so mit der Anwältin abgesprochen hat (sollte er natürlich auch mit Dir vorher getan haben) entfällt einfach der Überweisungsschritt an Deinen Ex.


Habe ich so auch noch nie gehört oder erlebt. Auch in diesem Fall ist natürlich ein schriftliches Mandat erforderlich. Stell Dir mal vor, Deine Ex würde dann noch andere Sachen hintenrum aus Anstand vereinbaren. Geht gar nicht und ist auch rechtlich null statthaft. Das wär ja was.

28.08.2019 22:11 • #44


E
Ich weiss jetzt nicht was Du mit dem Artikel bewirken willst, denn genau darin wird ein Rechtsgeschäft beschrieben.

28.08.2019 22:11 • #45


A


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