Zitat von vollhorst:Geteilt werden nur die Gerichtskosten und die werden durch die Geschäftsstelle des Gerichts in Rechnung gestellt, nicht durch den Anwalt.
Ich versuche die ganze Zeit Euch zu folgen , aber irgendwie hab ich den Faden verloren und will mir das ganz einfach machen .
Also der wer die Scheidung eingereicht hat ist für das Gericht Auftraggeber und zahlt die Gerichtskosten , richtig?
Was die zu Scheidenden privat über diese Kosten vereinbart haben ist dem Gericht egal . richtig ?
Da aber Zwei an den zu Scheidenen rumllutschen , kommt noch wegen Anwaltpflicht mindestens ein Anwalt dazu den mindestens einer der zu Scheidenen per Mandat beauftragen muß. Der ist gegenüber der Anwaltlichen Leistung Plichtig die Kosten des Anwalts laut Tabelle zu zahlen. richtig?
Ab da kapiere ichn ichts . Muß dann die Trittbrettfahrerin sag ich mal was Bekunden beim Anwalt?
Oder beim Termin vor Gericht?
Wenn die Trittbrettfahrerin was Bekunden muß beim Anwalt sind doch Beide Ehepartner für den anderen noch voll Haftbar da sie ja noch Verheiratet sind.
Und die Trittbrettfahrerin hat über die Bekundung / Erklärung ebenfalls dem Auftrag zugestimmt den der Ehepartner erteilt hat.richtig?
Dem Gericht und auch .dem Anwalt ist es tootal egal von wem die Kohle nun kommt, das was Anfällig ist muß bezahlt werden.
Was die Ehepartner unter sich Ausmachen ist Privatvergnügen .
Hier könnten die Beiden mal die Belege für Überweisungen für Gericht und für Anwalt getrennt auf den Küchentisch legen oder Zuschicken, den Forderungen gegenüberstellen, sehen ob zuviel oder zu wenig gezahlt haben oder Forderungen ohne rechtliche Grundlage erhoben und dann noch mal in die Private Verhandlung gehen .