Zitat von transparent: Ok. Aber trotzdem sind doch alle diese Rechte nur an die anerkannte Vaterschaft geknüpft?!
Ja, das ist richtig.
Aber das bedeutet eben nicht, dass die anerkannte Vaterschaft bedeutet, dass er als unverheirateter Vater einfach so das halbe Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen könnte. Das ist nicht so.
Zitat von transparent: Und ich meine nicht, dass ich dorthin zum Urlaub machen mal eine oder zwei Wochen hin möchte, sondern eben länger, ich hätte mein Kind auch gern mehrsprachig aufgezogen doch das wird wohl schwierig werden wenn das Umgangsrecht sagt, ich muss dafür sorgen dass er "Zugang" hat.
Wenn ich einen 3-monatigen Auslandsaufenthalt habe bei meiner Familie, würde er damit bestimmt nicht einverstanden sein. Und ehrlich gesagt, mag ich ihn deshalb nicht fragen müssen, denn für mich ist das selbstverständlich.
Das würde ich an deiner Stelle jetzt erstmal auf mich zukommen lassen.

Noch ist ja nicht raus, wieviel Interesse er wirklich an eurem Nachwuchs hat, und ob er nicht mal für ein paar Monate auf eure Anwesenheit verzichten kann. Das schaffen unter bestimmten Bedingungen ja sogar verheiratete Väter. Vielleicht mag er ja selbst mal etwas anderes machen - wenn er eine neue Partnerin hat..?
Vielleicht bekommt er ja auch noch mehr Kinder und verliert das Interesse ganz. Man kann momentan noch gar nichts sagen.
Aber grundsätzlich kannst du das ja ohnehin nur in den ersten sechs Lebensjahren so frei entscheiden - danach ist ja eh Schulpflicht und Ferien, wo sich das Thema in dieser Form dann auch erübrigt.
Aber ich würde erstmal abwarten und Tee trinken - noch weiß man ja gar nicht was dein Ex vor hat.
Was, wenn er (ebenso impulsiv wie eure Beziehung startete) mit Volldampf etwas Neues startet, und gleich das nächste Kind in die Welt setzt?
Gibt es alles...
Lass dich nicht zu sehr verrückt machen.

Mach, was leider getan werden muss (Anwalt etc.) aber bleibe (was du ja eh gut kannst

) bei dir, wer weiß wie das Ganze am Ende weiter geht.