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Trennung/Scheidung Rechtliches

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Zitat von Solskinn2015:
@LonelyXmas Kannst Du hier per PN helfen.


Mach ich.

16.06.2019 10:25 • #31


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Zitat von Alleswirdgut123:
Das habe ich das nicht gelesen:
....Diese Regelung (Steuerpflicht)kann selbst dann zur Steuerfalle werden, wenn die Immobilie gar nicht an Dritte verkauft wird, sondern der hälftige Anteil an den im Haus verbliebenen Ehegatten übertragen wird. Steuerlich zählt dieser Vorgang als Verkauf. Der vorherige Auszug kann sich dann schädlich auswirken, wenn die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bis zum Verkauf nicht gegeben war.
?


Ich gehe jetzt mal nur auf den Knackpunkt ein.

Die Überlassung an einen getrennt lebenden Ehepartner oder an andere Angehörige iSd § 15 AO (zB Eltern) stellt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar. Das gilt für den Miteigentumsanteil am Haus. Dadurch greift die Ausnahme von der Besteuerung nicht mehr. Also entweder Miteigentumsanteil bis zum Ende der 10-Jahresfrist halten (und ggf. an den Exerich vermieten) oder den Gewinn versteuern.

Der Gewinn ist der Veräußerunspreis abzüglich der Anschaffungskosten. Der Wertzuwachs zwischen 2016 und heute ist zu ermitteln. Dann könnte dein Exerich, da er Interesse am Haus hat, einen Steuernachteil auf deiner Seite (u. U. hälftig) ausgleichen, um Dir die Entscheidung attraktiver zu machen. Muss man halt mal rechnen und reden miteinander.

Steuerlich gesehen sollten sich trennende Hausbesitzer deshalb möglichst rasch darüber einig werden, wer wen auszahlt und den Miteigentumsanteil ohne relevanten Zeitverzug bei Auszug übertragen.

Das dies nicht im Einklang mit der Konstitution und Entscheidungsfreudigkeit bei einer Trennung steht, ist offensichtlich.

16.06.2019 11:20 • x 2 #32


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Trennung/Scheidung Rechtliches

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Alleswirdgut123
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich tendiere aus diesem Grund mit der Übertragung der Anteile und Auszahlung zu warten bis die 10 Jahre um sind. Könnte man eine entsprechende Vereinbarung (....Hausanteile werden 2020 übertragen, etc.) vorab in einer noterielle Scheidungsfolgevereinbarung regeln?

17.06.2019 23:50 • #33


L
Du kannst in Deutschland so ziemlich alles regeln (OT: auch Unsinniges ).

Der Abschluss eines in die Zukunft gerichteten notariellen Kaufvertrags ist im Regelfall schon schädlich, heißt gilt bereits als Veräußerung iSd Paragraph 23. Vorsicht an der Stelle. Das muss vom Profi aufgesetzt werden, sonst kann es leicht in die Hecke gehen.

Unter Umständen empfiehlt es sich mit gegenseitigen Angeboten zum Kauf bzw. Verkauf des Miteigentumanteils zu arbeiten, um den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten gerecht zu werden.

Du kannst nach Ablauf der 10 Jahre Deine Put-Option ziehen, zu einem Verkaufswert, dessen Berechnungsschema bereits heute einvernehmlich festgelegt wird.

Er kann vorher seine Call-Option ziehen, warum auch immer, ist Dir dann aber zusätzlich zum Ersatz des Steuernachteils verpflichtet.

In der Zwischenzeit zahlt er eine angemesse ortsübliche Miete, deren Ermittlung und künftige Entwicklung bereits jetzt einvernehmlich festgelegt wird.

and so on.

Empfehlung: Grundidee mit Deinem Ex abstimmen, dann Rechtsanwalt und Steuerberater zum gemeinsamen Gespräch bitten.

Viel Erfolg.

18.06.2019 11:13 • x 3 #34


Solskinn2015
Ich bin im April 15 ausgezogen. Die 10 Jahresfrist war im Dez 15 vorbei. Verkauft wurde die Hütte Februar 16.
Bei uns war aber eine Whg. vermietet im Haus. Aber mit Ablauf der 10 Jahre sind sämtliche Diskussionen erschlagen mit dem FA.
Wenn die Frist 2020 abläuft würde ich warten. Wenn er früher was möchte dann soll er die Steuernachteil ausgleichen.
Ansonsten wie von Lonely beschrieben. Kosten soll er bitte auch übernehmen für Stb, Notar etc.

18.06.2019 12:00 • x 2 #35


Alleswirdgut123
Hey Lonley......
ich danke dir sehr für deine differenzierte und kompetente Antwort und deine Mühe!
Wenn ich mal wieder im Ländle bin stoß ich auf dich an...
schöne grüße aus dem norden

18.06.2019 12:04 • x 1 #36


Solskinn2015

Alleswirdgut123
Auch an Dich Solskinn ganz herzlichen Dank

18.06.2019 12:06 • x 1 #38


Satori
Hallo zusammen,

ich hätte da auch mal ne Frage. Ich verhandle gerade mit der Ex über den Kauf ihres Anteils an unserem gemeinsamen Haus. Wir sind noch nicht geschieden und die Übertragung soll mit in die notarielle Scheidungsvereinbarung. Naturgemäß will sie viel Geld haben und ich weniger zahlen als sie möchte. Eigentlich wollte sie lieber das Haus, ich wollte aber nicht verkaufen. Ist halt meine Heimat und mir liegt viel am Haus Garten. Und die Kinder fühlen sich dort wohl.

Nun kommt sie mit einer seltsamen Forderung. Ihre Eltern hätten damals (2007) den Zaun an der Straße bezahlt (ca. 2TEuro) sowie einige Malerleistungen erbracht. Das wären Geschenke an sie und die will sie im Vermögensausgleich herausrechnen, also quasi wie ihr Anfangsvermögen behandeln. Ich habe noch nirgends gelesen, dass so etwas zulässig ist. Bei Erbschaften kenne ich diese Regelung, aber doch nicht bei solchen Sachleistungen die man als Paar erhält?

Wisst ihr zufällig was darüber?

18.06.2019 14:09 • #39


Solskinn2015
Ich habe da vorhin was gepostet. Musst Du halt lesen.

Es galt / gilt das Geschenke zurückgegeben werden. Jetzt gibt es das Urteil vom BGH siehe oben.

Es geht ja um den Hausverkauf. Das kann teuer werden wenn die Anwälte da drann sind. Würde mich wegen den TEUR 2 nicht lumpen lassen.

18.06.2019 14:35 • #40


Satori
Hallo Solskinn,

den Artikel habe ich natürlich gelesen und die BGH Entscheidung lautet ja, dass Geschenke nur in Ausnahmefällen zurückgezahlt werden müssen. Aber dort ging es primär um Geldgeschenke und bei mir mehr um Sachleistungen.

Aber wahrscheinlich hast du Recht und ich werde mal den Gesamtpreis den sie fordert abwarten und dann entscheiden.

21.06.2019 14:38 • #41


Solskinn2015
Geldgeschenke kann man gut nachweisen anhand von Kontoauszügen.

Sachleistungen kann man eher schlecht nachweisen und noch schlechter bewerten.

Man kann sich natürlich über jeden Tausender streiten. Wenn es um ein Haus geht, sollte es ungefähr fair bleiben.

Wenn mir da eine wegen einem Gartenzaun kommt, ist das eigentlich kindisch. Allerdings würde ich in der Sache da eher großzügig sein. Nimm deinen Zaun (also den Gegenwert,) und troll dich.
Vielleicht hilft das, um weitere Spannungen zu vermeiden.

21.06.2019 14:53 • #42


Alleswirdgut123
Zitat von Satori:
Wisst ihr zufällig was darüber

....in dieser Angelegenheit leider nicht!

21.06.2019 15:31 • #43


Alleswirdgut123
Hallo liebe Betroffene,
ich will keine Werbung machen, euch aber von meinen Erfahrungen berichten und euch zum einen eine gute Anwältin in HH empfehlen, falls jemand aus Hamburg kommt und noch nach einer guten anwaltlichen Vertretung sucht. Es ist natürlich immer auch Geschmacksache und eine Frage der Chemie zwischen Anwalt und Mandant . Ich fühle mich mit meiner gut beraten. Hier Name und Adresse: Dr. Stelldinger, Alter Steinweg 1
20459 Hamburg;
Telefon: (040) 35 74 72 0
Eine Alternative könnte auch Hans-Gerd Heidel, Mittelweg in HH sein. Mit ihm hat eine Freundin sehr gute Erfahrungen gemacht.
Auch möchte ich euch noch einen wichtigen Tipp auf den Weg geben. Recherchiert mal im Internet unter ISUV.de
Diesem Verein bin ich beigetreten. Dort erhält man viele Informationen, Broschüren und auch interessante Veranstaltungen zum Thema Trennung/Scheidung.

Euch allen eine gute Woche und kommt (weiterhin) gut durch die schwere Zeit....

24.06.2019 22:34 • #44


Solskinn2015
Bin aus dem ISUV gerade ausgetreten. Der Anwalt meiner Exe (anwalt nr 2) ist hier im ISUV ne grosse Nummer. Er hat so mies die Kinder da reingezogen und die Familie so skrupellos weiter zerrieben, nur weil Exe gut gezahlt hat. Ein Bluthund ohne Anstand aber hier die familienfreundliche Weste des ISUV tragen. Widerlich. Vor dem Gerichtsssaal meinte die fette Tonne mit Ende 50 zu meiner 15 jährigen. Du hast aber tolle lange blonde Haare. Wie meine Frau als ich sie kennen lernte.
Man was für ein päd..

24.06.2019 22:42 • #45


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