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Trennungsfolgevereinbarung Erfahrungen

B
Hallo zusammen. ich möchte mal fragen wer hier Erfahrungen mit einer Trennungsfolgevereinbarung hat. muss diese immer notariell sein? Wie habt ihr den zukünftigen Ex da zu gebracht? War bei Euch Anwalt und Notar dann derselbe?Erfahrungen sind mir dazu sehr willkommen. auch zum Thema Rechtsschutzversicherung und Scheidung. Sehr sehr gerne auch per PN vielen Dank BlaueKoralle leider verlangt das System von mir weitete Wörter obwohl das oben meine Frage war. dann möchte ich im voraus für Antworten danken.

14.01.2019 22:57 • #1


Y
Hi BlaueKoralle,

nein, sie muss nicht immer notariell sein, aber dazu kenne ich mich nicht genügendlich aus. Bei uns reichte es ohne Notar, weil darin nur Unterhalt und Umgang mit Kindern geregelt wurde. Wir erarbeiteten diese in einer Mediation, danach wurde diese durch einen Rechtsanwalt geprüft, ob alles rechtskonform ist. So wurde diese dem Scheidungsrichter übergeben, der hat sie so abgesegnet und so wurde sie durch das richterliche Urteil bei der Scheidung rechtsgültig.

Scheidungen werden nicht von der Rechtsschutzversicherungen gedeckt.

Anwalt und Notar können bei einer Scheidung nicht derselbe sein, weil der Anwalt, wenn er als Notar tätig werden soll, in der Sache vorbefasst ist. Das geht so nicht.

14.01.2019 23:15 • #2


A


Trennungsfolgevereinbarung Erfahrungen

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Solskinn2015
Notar sind günstiger. Die Anwaltsgebührentabelle und Notartabelle sind ja nicht identisch.
Wenn Dein Anwalt das Ding hochoffiziell prüft wird es wahrscheinlich teuer.

Eine Trennungs-und Scheidefolgevereinbarung ist nix anderes als ein Ehevertrag. Grundlage des Ehevertrags ist eine auf Dauer ausgerichtete Ehe. Das ist ja in der Trennung nicht mehr der Fall.

Regeln kannste Du alles. Ich meine Kindsunterhalt kann man nicht regeln. Da greifen die gesetzlichen Normen. Trennungsunterhalt genauso. Man kann es aber natürlich reinschreiben. Gültig muss es deshalb nicht sein.


Rentenausgleich kann man regeln. Zugewinn. Haus. Kosten des Hauses. Zinsen, Tilgungen, laufende Kosten. Wer bleibt im Haus wohnen. Wo werden die Kinder wohnen? Autos, Schulden.

Nachehelichen Unterhalt kann man z.B. ausschließen. Oder auch nicht. Die Sachen sind dann schon bindend bzw. müssten durch eine Klageerhebung aufgehoben werden.

14.01.2019 23:25 • x 1 #3


Rheinländer
Dem Beitrag von Solskinn 2015 ist nichts hinzuzufügen ausser folgendem:
Bevor du zu einem Anwalt gehst, kläre zuerst alles was geht mit einem Notar. Alles was dort schon geklärt ist, verringert den Streitwert beim Anwalt und dadurch deine Kosten. Ein Notar ist unparteiisch und für beide Vertragspartner Gleichermaßen da.
Bei der Scheidung wird der Vertrag dann noch vom Gericht geprüft und sofern keine Nachteile für die Sozialgemeinschft gesehen wird dann auch gebilligt.

16.01.2019 00:10 • x 1 #4


Fanta1
Bei uns lief es andersrum. Erst wurde das Urteil gesprochen, in der Wartezeit, bis das Urteil rechtskräftig wird, hat der Ex mir ein Angebot unterbreitet, dieses wurde von einem Notar ( die müssen neutral sein) aufgesetzt und beglaubigt, beide haben unterschrieben- fertig.

Es gibt eine Eheversicherung, allerdings mit 3jähriger Wartefrist. Also vom Vertragsabschluss bis zum Beginn des Trennungsjahres müssen 3 Jahre vergangen sein. Diese übernimmt dann sämltiche gerichtliche Scheidungskosten für beide.

16.01.2019 06:46 • x 1 #5


B
Ich danke Euch herzlich für die vielen Informationen. Mein Anwalt sagte leider dass er Familienrecht gerade so schreiben kann aber mehr nicht..jetzt warte ich auf den Anruf seiner Partnerin die einen Termin für eine Erstberatung mit mir macht..dorthin nehme ich einige Fragen mit und dann sehe ich weiter...

16.01.2019 11:50 • #6


Satori
Hallo blaue Koralle,

eine Einigung vor der Scheidung spart immens Kosten, auch wenn man nur einen RA beauftragt. Der kann allerdings nur einen der beiden Eheleute beraten, beide geht nicht. Das funktioniert also nur sinnvoll, wenn man vor der Scheidung alles gemeinsam regelt.

Es gibt ein paar (wenige) Dinge, die zwingend beim Notar in einer Vereinbarung beglaubigt werden müssen. Wenn ihr den Versorgungsausgleich (Rente etc.) abweichend vom gesetzlichen Standard regeln wollt, wäre das so ein Fall. Auch wenn ihr Immobilien habt und einer diese übernehmen will, ist das ein Fall für den Notar. Außerdem m.W. Änderungen am Güterstand.

Alles andere, wie Unterhaltsregelungen, Kinderbetreuung, Zugewinnausgleich, Verteilung des Hausrats usw. kann in einer Vereinbarung ohne Notar geregelt werden. Notar kostet halt und die Kosten beziehen sich auf die Regelungsgegenstände. Auf der anderen Seite hat eine notariell abgeschlossene Vereinbarung etwas mehr Bindekraft als ein normaler Vertrag.

Ein guter Notar kann euch da gemeinsam beraten und einen Entwurf machen. Damit geht man zum RA und lässt diesen auch nochmal drüberschauen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der RA dann die Scheidung bei Gericht beantragen.

Gerne mehr als PN.

16.01.2019 12:50 • x 2 #7




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