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Trennungsjahr ist bald vorbei - Fragen

W
Hallo,

in zwei Monaten ist das besagte Trennungsjahr vorbei. Mein ex und ich haben seit zwei Monaten keinen Kontakt mehr zueinander gehabt.

Langsam kommen gewisse Fragen auf, wie es im Anschluss weiter gehen kann, weil bevor man zu übereilt handelt und sich scheiden lässt, könnte man doch über das für und wider sprechen.

Es gibt kein Vermögen, das noch aufzuteilen wäre. Auf den Zugewinnausgleich will er verzichten.

Welchen Status hätten wir dann? Ist das dauerhaft getrennt lebend?

Kann ich weiterhin zwecks Krankenversicherung familienversichert bleiben?

Meine Ma rät mir allerdings einen sauberen Strich zu ziehen, weil sie ihm nicht traut, dass er Dummheiten machen könnte, die mich mit in die Verantwortung ziehen könnten.
Welche wären dies zum Beispiel?

Hab mal gehört, dass wenn zB meine ex Schwiegereltern ins Heim müssten, ich auch zur Kasse gebeten werden kann?

Ich habe im Moment keine Lust eine Scheidung zu bezahlen - ist eine Internetscheidung die bessere Wahl Geld einzusparen?

Aktuell läuft er auf Steuerklasse 3 - ich auf 5. Ich bin noch min 3 Monate mit Studium beschäftigt und gehe deshalb keinem sozialversicherungspfl. Job nach.
Danach würde ich zu 4/4 tendieren.

Bin für jegliche Info dankbar

01.12.2021 21:30 • #1


B
Darf man fragen wovon du lebst? Du willst dich also nicht scheiden lassen weil du das nicht bezahlen willst und weil du eine kostenlose Krankenversicherung behalten willst? Und weil di deine gute Steuerklasse behalten willst?
Sowas verrücktes hab ich noch nie gehört vergiss die rentenpunkte nicht die du weiter von ihm sammeln kannst.
Naja wenn du geschieden bist gehst du in Steuerklasse 1 oder 2 falls Kinder. Krankenversicherung läuft über Staat wenn du nicht arbeitest. Diese onlinescheidungen sind Betrug. Ihr könnt aber geneinsam zum Anwalt, das ist billiger.

01.12.2021 21:42 • x 1 #2


A


Trennungsjahr ist bald vorbei - Fragen

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VictoriaSiempre
Zitat von WhatHappend:
Welchen Status hätten wir dann? Ist das dauerhaft getrennt lebend?

Ihr hättet den Status verheiratet, logisch. Dauerhaft getrennt lebend interessiert meines Wissens nur das Finanzamt.

Zitat von WhatHappend:
Kann ich weiterhin zwecks Krankenversicherung familienversichert bleiben?

Solange Ihr nicht geschieden seid, kannst Du familienversichert bleiben.

Zitat von WhatHappend:
Meine Ma rät mir allerdings einen sauberen Strich zu ziehen,

Rate ich Dir auch. Kein Kind, kein Haus, Hof, Hund, Katze, Maus - einfacher geht es nicht, einen Schlußstrich zu ziehen (mal abgesehen vom emotionalen Gedöns )

Zitat von WhatHappend:
weil sie ihm nicht traut, dass er Dummheiten machen könnte, die mich mit in die Verantwortung ziehen könnten.
Welche wären dies zum Beispiel?

Ich wüßte keine. Auch für Schulden, die er macht, ist er selber verantwortlich.

Zitat von WhatHappend:
Hab mal gehört, dass wenn zB meine ex Schwiegereltern ins Heim müssten, ich auch zur Kasse gebeten werden kann?

Nein. Es müssen nur Verwandte in grader Linie zahlen, als Schwiegertochter bist Du da raus.

Zitat von WhatHappend:
Ich habe im Moment keine Lust eine Scheidung zu bezahlen - ist eine Internetscheidung die bessere Wahl Geld einzusparen?

Ich glaube nicht, dass eine Internet-Scheidung günstiger ist. Du wirst ja trotzdem in einem realen Gericht geschieden, mit Anwesenheitspflicht (bei ganz engen Ausnahmen). Ihr könntet aber nur einen Anwalt beauftragen, dazu müsstest Du Dich mal informieren.

Zitat von WhatHappend:
Aktuell läuft er auf Steuerklasse 3 - ich auf 5. Ich bin noch min 3 Monate mit Studium beschäftigt und gehe deshalb keinem sozialversicherungspfl. Job nach.
Danach würde ich zu 4/4 tendieren.

Zahlt Dein Nochmann jetzt Unterhalt oder einen Ausgleich für Deinen Steuernachteil? Wenn Ihr dauerhaft getrennt lebend seid und das Finanzamt nicht beschaizen wollt, dann wäre nach dem Trennungsjahr 1/1 angesagt, wie bei Geschiedenen.

Warum möchtest Du verheiratet bleiben? Das macht ja auch was mit einem, mir ging es jedenfalls so. Ich fand es erleichternd - wenn auch durchaus mit ein wenig Wehmut getränkt -, als die Scheidung endlich durch war.

Interessant ist ne Scheidung beim Versorgungsausgleich. Aber da wird sich in 5 Jahren Ehe auch nicht so viel angesammelt haben.

01.12.2021 21:54 • x 1 #3


K
Wechsle auf jeden Fall die Steuerklasse. Das geht einmal jährlich. Oder lass Dir Deinen Steuernachteil von ihm auszahlen. Deine Abzüge sind heftig, Seine ermäßigt.

Eine Scheidung muss nicht teuer sein. Mich hat sie summa summarum 200 EUR all inclusive gekostet.

Meine Ex-Frau war nicht erwerbstätig. Wir waren uns in allem einig und wollten bloß geschieden werden. Es gab vor Gericht nichts zu verhandeln.

Sie nahm sich einen Anwalt, dieser hat aufgrund des fehlenden Einkommens Verfahrenshilfe beantragt. Für sie war der Anwalt dann kostenlos, genauso die Gerichtskosten.

Da ich nichts zu verhandeln hatte und nur der Scheidung zustimmen wollte, benötigte ich keinen Anwalt. Ich habe dann lediglich die hälftigen Gerichtskosten bezahlen müssen.

Nach der Scheodung könnte Dir zudem Ehegattenunterhalt zu.

01.12.2021 22:33 • x 2 #4


Hana-Ogi55
Macht doch eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar, da könnt ihr alle Punkte reinnehmen, die Euch wichtig sind. Lass Dich da einfach mal vorher beraten von einem Notar.
Das kostet auch nicht alle Welt und Du bzw. ihr seid auf der sicheren Seite. Spart auch Kosten dann bei der Scheidung, die aber auch dann nach so einer Vereinbarung kein Muss ist, wenn ihr weiter getrennt leben wollt.

01.12.2021 22:51 • x 1 #5


W
Zitat von RyanG:
Wechsle auf jeden Fall die Steuerklasse. Das geht einmal jährlich. Oder lass Dir Deinen Steuernachteil von ihm auszahlen. Deine Abzüge sind heftig, Seine ermäßigt.

Ich habe das mit den Steuerklassen nachgelesen. Spätestens nach dem Trennungsjahr müssen die Klassen gewechselt werden. Diesen finanziellen Vorteil einer Ehe lässt der Staat nicht mehr zu.

Von daher ist für mich schon der wichtigste Aspekt nicht mehr gegeben.

Wir werden, sofern möglich, noch einmal eine gemeinsame Steuererklärung machen.
Krankenkasse würde weiterhin gehen.

06.12.2021 10:57 • #6




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