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Trennungsunterhalt bei einvernehmlicher Trennung

P
Servus, ich habe mich Mitte Juni von meiner Ehefrau getrennt. Wir waren 5 Jahre verheiratet und haben keine Kinder. Ich verdiene
Netto ca. 2400 Euro und sie ist seit Juli arbeitslos (Ausbildung erfolgreich beendet). Wir Leben zwar noch in der gleichen Wohnung aber jeder hat sein Zimmer und wir machen quasi alles getrennt voneinander (Wäsche, Kochen, Schlafen etc) Wir wollen im guten auseinander gehen. Jedoch geht es ja wie immer um das leidige Thema Geld. Ich habe vor paar Jahren einen Kredit aufgenommen
um unsere beiden Autos zu bezahlen. Ich habe alleine Unterschrieben, da meine Nochfrau in einer Privatinsolvenz steckte aus ihrem Leben vor unserer Ehe. Das Verfahren ist nun abgeschlossen. Der Kredit sollte doch als Eheprägend angesehen
werden, da wir ja beide was von haben. Oder Irre ich mich? Nun zahle ich monatlich 400 Euro Kredit. Insgesamt sind noch ca 13.000 Euro offen. Kann das alles irgendwie in den Trennungsunterhalt mit einbezogen werden?

Sie hat ab September eine Wohnung, Arbeitslosengeld bekommt sie wohl nur 177 Euro weil ich zu viel verdien. Wir wollten direkt alles ohne Anwalt machen um stress zu sparen. Haben alles an Möbeln aufgeteilt und ich wohne auch bald woanders. Ihre Wohnung kostet ca. 300 Euro und meine neue weil in einer anderen Stadt kostet mich ca. 800 Euro.

Kann ich denn von ihr einen Teil der Kreditkosten zurück verlangen? Würde das in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden? Wie ist hier die Regelung?

Eventuell hat sie ab Oktober einen Job und erhält ca 1000 Euro netto. Da wir noch verheiratet sind wollen wir die Steuerklassen
von aktuell 3/5 auf 4/4 ändern. Ist das sinnvoll? Dann habe ich noch weniger
Netto.

Wir wollten uns darauf einigen, dass ich ihr
monatlich solang sie nicht arbeitet 350 Euro gebe. Kann man da von einem Guten
Geschäft ausgehen?

Wir wissen, dass diese Ehe gescheitert ist und
wollen definitiv die Scheidung. Können wir diese trotzdem jetzt schon
beantragen? (Ohne Trennungsjahr) Ich weiß von einem Freund das von Beantragung
bis Scheidungstermin es bei uns bis zu 1,5 Jahre dauern kann ,weil die
Gerichte völlig überlastet sind.

Ich danke für eure Antworten.

08.08.2017 07:55 • #1


V
Hallo Peter, einvernehmlich ist gut. Ich würde dir trotzdem raten, dich anwaltlich beraten zu lassen. All deine Fragen sind in einer Erstberatung gut aufgehoben, die nicht die Welt kostet. Diese schafft in der sehr komplexen Materie etwas mehr Klarheit. Außerdem verschafft es Sicherheit, falls die Einvernehmlichkeit im weiteren Trennungsprozess abhanden kommt (soll ja gelegentlich vorkommen ). Du wärst in diesem Fall schnell handlungsfähig.
Ich habe mich mit meiner Ex auch einvernehmlich geeinigt, habe aber anwaltliche Beratung in Anspruch genommen, da ich juristischer Laie bin. Die Beratung hat meine Verhandlungsposition sicher nicht geschwächt.

08.08.2017 08:35 • #2


A


Trennungsunterhalt bei einvernehmlicher Trennung

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Satori
Hallo Peter, wie Horst schon gesagt hat sind bei dir viele nicht ganz einfache Fragen zu klären, die am besten ein Anwalt auseinander sortiert. Die Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres wirksam werden, beantragen kann man sie aber bereits etwas früher. genau sagt dir das auch der Anwalt in der Erstberatung. Die kostet ca. 200. Für die Scheidung brauchst du sowieso einen Anwalt, ohne geht es nicht. Das Trennungsjahr beginnt, wenn ihr getrennt voneinander wirtschaftet, dass kann auch in der gemeinsamen Wohnung sein (getrennte Betten, getrennter Einkauf, keine gemeinsamen Aktivitäten).

Generell ist es so, dass Verheiratete in der sog. Zugewinngemeinschaft leben, es sei denn du hast einen Ehevertrag geschlossen. Bei der Scheidung wird euer Vermögen zum Termin der Beantragung der Scheidung ermittelt, davon wird jeweils euer Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe abgezogen. Gut ist es, wenn du so viele Unterlagen wie möglich von damals hast (Kontoauszüge, etc.). Die Differenz zwischen Ende und Anfang wird dann ausgeglichen. Wer also am Anfang mehr hatte, hat weniger Zugewinn und bekommt vom anderen einen Ausgleich.

Das ist im Detail manchmal kompliziert, weil alle Vermögenswerte, auch Sachwerte ermittelt und zugeordnet werden müssen (Autos, Lebensversicherungen, Haus, Barvermögen usw.). Auch die Altersversorgung wird im sog. Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehepartnern ausgeglichen. Jeder bekommt die Hälfte der während der Ehezeit angesparten Rentenanwartschaften vom anderen.

Während des Trennungsjahres schuldest du deiner Frau sog. Trennungsunterhalt. Im wesentlichen wird das Nettoeinkommen ausgeglichen, es gibt dazu eine Regelungen wenn nur einer arbeitet. Hier ein Link:

unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html

Wenn du ihr 350 im Monat Unterhalt zahlst, ist das für dich ein gutes Geschäft, denn eigentlich steht ihr nach o.g. Rechtslage mehr zu. Die Steuerklasse zu ändern ist aktuell wohl nicht sinnvoll bei den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.

Also: Geh zu einem guten Anwalt für Familienrecht und lasse dich ausführlich beraten!

LG Norman

08.08.2017 09:37 • x 1 #3


P
Super, ich danke euch für die ausführlichen Antworten. Im Endeffekt geht es halt darum, dass ihr mir ratet zu einem Anwalt zu gehen. Ich wollte das eigentlich ausschließen und euch um eure Meinungen bitten. Dankeschön

--

Gesperrt wegen Crossposting

08.08.2017 13:57 • #4