Hallo Peter, wie Horst schon gesagt hat sind bei dir viele nicht ganz einfache Fragen zu klären, die am besten ein Anwalt auseinander sortiert. Die Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres wirksam werden, beantragen kann man sie aber bereits etwas früher. genau sagt dir das auch der Anwalt in der Erstberatung. Die kostet ca. 200. Für die Scheidung brauchst du sowieso einen Anwalt, ohne geht es nicht. Das Trennungsjahr beginnt, wenn ihr getrennt voneinander wirtschaftet, dass kann auch in der gemeinsamen Wohnung sein (getrennte Betten, getrennter Einkauf, keine gemeinsamen Aktivitäten).
Generell ist es so, dass Verheiratete in der sog. Zugewinngemeinschaft leben, es sei denn du hast einen Ehevertrag geschlossen. Bei der Scheidung wird euer Vermögen zum Termin der Beantragung der Scheidung ermittelt, davon wird jeweils euer Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe abgezogen. Gut ist es, wenn du so viele Unterlagen wie möglich von damals hast (Kontoauszüge, etc.). Die Differenz zwischen Ende und Anfang wird dann ausgeglichen. Wer also am Anfang mehr hatte, hat weniger Zugewinn und bekommt vom anderen einen Ausgleich.
Das ist im Detail manchmal kompliziert, weil alle Vermögenswerte, auch Sachwerte ermittelt und zugeordnet werden müssen (Autos, Lebensversicherungen, Haus, Barvermögen usw.). Auch die Altersversorgung wird im sog. Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehepartnern ausgeglichen. Jeder bekommt die Hälfte der während der Ehezeit angesparten Rentenanwartschaften vom anderen.
Während des Trennungsjahres schuldest du deiner Frau sog. Trennungsunterhalt. Im wesentlichen wird das Nettoeinkommen ausgeglichen, es gibt dazu eine Regelungen wenn nur einer arbeitet. Hier ein Link:
unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html
Wenn du ihr 350 im Monat Unterhalt zahlst, ist das für dich ein gutes Geschäft, denn eigentlich steht ihr nach o.g. Rechtslage mehr zu. Die Steuerklasse zu ändern ist aktuell wohl nicht sinnvoll bei den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.
Also: Geh zu einem guten Anwalt für Familienrecht und lasse dich ausführlich beraten!
LG Norman
08.08.2017 09:37 •
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