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Unterhalt einklagen?

BR28

BR28
Mitglied

Beiträge:
45
Themen:
6
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29
Mitglied seit:
Ich lebe jetzt über ein Jahr von meinem Nochehemann getrennt. Er hat die Scheidung eingereicht. Bis dato hat er mir Trennungsunterhalt gezahlt, hat ihn aber diesen Monat um fast die Hälfte gekürzt. Wir haben beide einen Anwalt, da es nicht anders möglich ist. Ich habe fünfzehn Jahre nicht gearbeitet und jetzt verlangt er das ich acht Stunden am Tag arbeiten gehen soll. Wir waren 32 Jahre verheiratet. Ich bin nach meiner Brustkrebs Erkrankung körperlich sehr eingeschränkt. Hat jemand Erfahrung, ob er damit durchkommen kann? Mein Anwalt sagt ich soll den Unterhalt einklagen. Welche Chancen habe ich?

x 1 #1


D
Puh, die Frage kann wirklich nur ein Jurist beantworten.
Gut möglich, dass Du Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente, etc., beantragen musst, um über die Runden zu kommen.
Unterhaltspflicht ist meines Wissens nicht auf immer und ewig angelegt, sie unterliegt zeitlichen Beschränkungen bzw. sie wird angepasst.
Dein Anwalt ist hier die richtige Person, die Dir helfen kann.

x 2 #2


A


Unterhalt einklagen?

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Vicky76
Hallo......
Ich weiß gar nicht, wie es üblich ist, wenn man krank war, oder ist, aber, wenn man sich um keine Kinder kümmern muss,, geht der Gesetzgeber tatsächlich davon aus, dass man sich, nach einem Jahr, selbst versorgen kann.
Aber, ich weiß nicht, wie es ist, wenn man nie gearbeitet hat.
Hast du denn mal gefragt, wie teuer eine Klage, wäre?

x 3 #3


B
Puh, harter Tobak mal wieder. Ihr ward 32 Jahre verheiratet, so dass selbst die neuen Regelungen bezüglich nachehelicher Selbstversorgung noch nicht greifen dürften. Hinzu kommt deine schwere Erkrankung, wie geht es dir heute, hast du einen Behinderungsgrad?

Du hattest im November 2019 berichtet, dass dein Ex wegen Insolvenz des Arbeitgebers arbeitslos wurde. Ist er denn inzwischen wieder arbeitsmäßig gut aufgestellt und kann dich theoretisch mit versorgen? Die Frage zielt darauf, ob er dich nicht weiter finanzieren kann oder will. Was sagt dein Anwalt zu der Kürzung, Ihr hattet doch Anfang 2020 Vereinbarungen getroffen?

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tlell
Grundsätzlich kannst du nach (§ 1572 BGB) Unterhalt wegen Krankheit fordern. Ja den Unterhalt wirst du einklagen müssen. Du musst mit Attesten evt. einem Gutachten belegen, dass du nicht arbeiten kannst. Wieviel Erfolg das hat, kann dir keiner sagen. Du solltest aber überlegen ob du nicht doch stundenweise arbeitest. Denn dein Mann muss nur zahlen, wenn und solange er zahlungsfähig ist!

x 3 #5


B
Liebe Te!
Zum Rechtlichen kann ich nichts beitragen.
Aber hast du schon einen Behinderungsgrad?
Wenn,nicht so schnell wie möglich.

x 2 #6


S
Falls sich herausstellt, dass du bedürftig bist und dich nicht selbst ernähren kannst, wirst du unterstützt.
Von wem wird sich zeigen.

x 4 #7


Minnie
Welche körperliche Einschränkung hast Du nach OP und welchen Beruf hast Du gelernt?

#8


BR28
Ich habe Chronische Polyneuropathie in Händen und Füßen. Dann habe ich im November eine neue Hüfte bekommen, weil durch die Chemo der Hüftkopfknochen nekotisch war. Das heißt der Knochen wurde nicht mehr durchblutet. Und dann Müdigkeit und Konzentration Schwierigkeiten.

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P
Nun ja, an deiner Stelle würde ich es sofort einklagen und nicht lang warten.
Du bist mit ihm noch verheiratet, damit ist er nun mal für dich verpflichtet finanziell aufzukommen und nicht der Staat.

Btw dir könnte auch nach ehelicher Unterhalt zu stehen.

Ja, kläre es mit deinem Anwalt. Wenn du nicht arbeiten kannst aus gesundheitlichen Gründen, wat soll man da machen?

x 1 #10


H
Zitat von BR28:
Ich lebe jetzt über ein Jahr von meinem Nochehemann getrennt. Er hat die Scheidung eingereicht. Bis dato hat er mir Trennungsunterhalt gezahlt, hat ihn aber diesen Monat um fast die Hälfte gekürzt. Wir haben beide einen Anwalt, da es nicht anders möglich ist. Ich habe ...


Dein (Noch)Ehemann soll mal schön weiterträumen ! Natürlich musst du dich umgehend fachgerecht beraten lassen und dir sofort professionelle Hilfe holen. Das die Klage auf Unterhalt selbstverständlich sein dürfte, das setze ich bei seinen Forderungen und Sprüchen voraus ! zwinkern Also nur Mut und tu es einfach...!


VG Holzer60

x 1 #11


B
Magst du dazu noch etwas sagen? Auch zu den Vereinbarungen, die Ihr getroffen hattet, sonst ist das nur ein Stochern im Nebel:
Zitat von Brightness2:
Du hattest im November 2019 berichtet, dass dein Ex wegen Insolvenz des Arbeitgebers arbeitslos wurde. Ist er denn inzwischen wieder arbeitsmäßig gut aufgestellt und kann dich theoretisch mit versorgen? Die Frage zielt darauf, ob er dich nicht weiter finanzieren kann oder will. Was sagt dein Anwalt zu der Kürzung, Ihr hattet doch Anfang 2020 Vereinbarungen getroffen?

#12


A


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