Ich habe Bescheid bekommen, dass ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, aber trotzdem monatlich Summe X an Raten zahlen darf. Ist ja auch okay, komme ich nicht drum rum.
Jetzt muß ich aber mal ganz blöd fragen:
An wen muß ich die Raten zahlen? Ich vermute an meinen Anwalt, weil im Schreiben des Gerichts überhaupt keine Bankverbindung genannt wurde...?
Danke Gruß
29.11.2015 20:04 •
#1
bibi66
1988
234
Hallo Sturm,
die Raten gehen an die Gerichtskasse. Du wirst vermutlich noch ein weiteres Schreiben erhalten, in dem die Raten aufgelistet sind und ab wann die Ratenzahlung beginnt.
LG
bibi
29.11.2015 21:19 •
#2
A
Verfahrenskostenhilfe - Raten - an wen?
x 3
Sturm
43
3
2
Die Raten sind X€ (ein bestimmter Betrag, will ich hier nicht auflisten), und zu zahlen ab dem 1.12., als ich eben einen Dauerauftrag einstellen wollte, ist mir das mit der Bankverbindung aufgefallen. Ich habe keine von der Gerichtskasse. KÖnnte ich online suchen, klar. Aber es würde doch was im Schreiben stehen, oder?