Zitat von Winza: Nein.
Ich fände (ohne selbst betroffen zu sein) das jedoch nicht fair.
Wenn das passieren sollte.
Ich würde da halt unterscheiden, Achtung persönliche Meinung, die Auslegung von Art 5 GG (beinhaltet die Religionsfreiheit) kann das ganz anders sehen.
Ich würde folgendes anschauen: einerseits habe ich ein Recht darauf meine Religion und sei es eben keine auszuüben und anderseits haben anderer das Recht ihre Religion zu leben, und seien sie Pastafaris.
(zu denen mal hier schauen, die sind cool:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegende...ttimonster )
So und normalerweise kann man sich aus dem Weg gehen. Wenn mir irgendetwas nicht gefällt oder man sich nur gegenseitig behindert, dann geht man halt in den eigenen Tempel/Kirche/Betstätte und alles fein.
Nun muss ich aber mit dem Staat interagieren, ich muss Anträge stellen, Dokumente abholen, stehe vor Gericht. Und an der Stelle gab es die nette kleine Idee, dass der Statt und die Kirche unabhängig voneinander sein sollen.
Und für diese nette kleine Idee gibt es richtig gute Gründe.
Und wenn man das so sieht, dann könnte man sagen, so lange Du durch Besoldung von der Gemeinschaft bezahlt wirst (also von allen, die alle unterschiedliche Glaubensrichtungen haben) und du in der Ausübung einer staatlichen Tätigkeit bist (also Du handelst nicht als Winza, sondern setzt zum Beispiel Recht durch, als Gerichtsvollzieherin, als Polizistin, als Richterin, als Finanzbeamtin), dann ist der Staat neutral und als Ausdruck dessen, verzichtest Du in der Dienstzeit auf sichtbare religiöse Symbole.