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Was haltet ihr von Stalking?

L
Nun ja, genau darum finde ich diesen Stalking-Paragraphen so kritisch.
Woran macht man das willentlich fest?
Es könnte genau so gut sein, dass das sein normaler Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen ist, er zufällig am Haus vorbeifährt, oder er sogar daran vorbeifahren muss, weil es zu seinem Ziel keinen anderen Weg gibt.
Ich musste auch eine Zeitlang mal in ihrer Gegend zu einer Schule gehen, ein Kurs für die Uni fand da statt, und wir hatten uns da mal zufällig (wirklich zufällig) getroffen. Zu der Zeit lief ja noch alles gut, aber es hätte eben auch die Konstellation geben können, dass es nicht gut läuft oder beendet worden wäre, und trotzdem läuft man sich mal über den Weg, weil man das eben nie vollständig verhindern kann.

Hallo Hella,

kann es sein, dass du unter Verfolgungswahn leidest?
Hat er dich denn auch angesprochen, oder sich nur in der Gegend aufgehalten?
Ist er vor dem Haus hin- und her-, oder nur vorbeigefahren?
Mir sind da noch zu viele Details unbekannt, um sicher von Stalking sprechen zu können - zumal das von Frauen generell auch mal vorschnell unterstellt wird. (Ich will mich da nicht rausreden, das Abwarten an der Haltestelle war ein Stalking-Versuch von mir, wenn auch ein erfolgloser; aber bei meinem ersten Date, da war das ganz anders, ich glaubte nichtmal zu aufdringlich zu sein und mich ganz normal zu verhalten, da kam dann plötzlich und für mich völlig unerwartet mal schnell der Stalking-Vorwurf)

07.03.2017 15:29 • #16


Keto
Zitat von kaaaaa72:
Zitat von Keto:
Ich bin hier grundsätzlich Hellas Meinung.
Stalking ist strafbar und nein, @kaaaaa72 ,sie muss nicht erst belästigt werden, bevor sie handeln kann.
Definition Stalking:

Stalking, juristisch Nachstellung ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Da bin ich ja gespannt wie die Anzeige lauten soll.

Also ist auch mit Verfolgung (ohne direkten Kontakt) der Straftatbestand erfüllt, wenn die psychische Unversehrtheit von Hella bedroht werden kann.
Es reicht also, wenn die Aktionen ihres Ex dazu geeignet sind ihre Gesundheit zu bedrohen.
Und da ist eben jeder Mensch anders. Du @kaaaaa72 fühlst dich durch permanente Verfolgerinnen vielleicht bestätigt und geschmeichelt... würde es dir auch so gehen, wenn ein Mann dich verfolgen würde?
Hella fühlt sich bedroht...und ständige Bedrohungsgefühle können tatsächlich die Gesundheit bedrohen...

Das sollte man aber auch alles beweisen können, alleine weil er mit dem Auto mal am Haus vorbei gefahren ist dürfte da nicht reichen.
Vorsicht mit falschen Verdächtigungen.
Was meine Person angeht war das nur ein Bsp. Mich interessiert sowas nicht wirklich und sollte so eine Situation entstehen werde ich dafür schon eine Lösung finden.


Gleichwohl solltest du Hella nun mal konkret erzählen, was er nun eigentlich genau macht?
In den Foren? Auf der Straße?
Woher weißt du denn, dass er in deine Privatsphäre eindringt?
Denn auch das müsstest du der Polizei erzählen können, denn bei einem möglichen Stalking-Tatbestand musst du glaubhaft machen, dass du auch verfolgt wirst.

Also erzähl mal.
Du hast ihn also neulich im Auto gesehen? Was noch? Von was für einem Forum redest du immer? Kannst du ihn da nicht blockieren?
Wie kommst du darauf, dass er unbemerkt in deine Privatsphäre eindringt? Hast du ihn sonst noch mal irgendwo gesehen? Wohnt er in deiner Nähe oder ist eine Zufallsbegegnung sozusagen ausgeschlossen?

die Frage stellte ich ja auch schon



War auch kein Angriff auf dich @kaaaaa72 . Aber viele Leute kennen den Unterschied zwischen Stalking und Belästigung nicht.
Und es ist gerade für einen Mann immer leicht zu sagen, dass die Frau sich von einem möglichen Verfolger doch geschmeichelt fühlen soll und solange es ja nicht zu direkten Belästigungen kommt, sie ja einfach ihr Leben leben soll.

Genau deswegen wurde ja der Stratftatbestand des Stalkings eingeführt. Psychoterror braucht keine direkte Belästigung und ja, ist auch schwerer nachzuweisen.
Falsche Verdächtigung ist ausgeschlossen, da das mutmaßliche Stalkingopfer die Stalkingaktivitäten in einem zeitlichen Zusammenhang darlegen muss bei der Polizei.

Warten wir mal ab was Hella schreibt....
Einmal am Haus vorbeifahren reicht da nicht.

07.03.2017 15:36 • x 1 #17


A


Was haltet ihr von Stalking?

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H
Ich muss mich nicht rechtfertigen. Ich weiß, dass es so ist!
Der Mann wohnt hier nicht in meiner Gegend und somit ist es nicht der Weg zur Arbeit.
Stalking ist strafbar und falls er es hier liest, empfehle ich ihm drigend eine Therapie!
Übrigens war ich mit dem Mann vor 20ig Jahren leiert und nun fällt ihm ein, dass er mich stalken und beleidigen muss?
Zudem schreibt er hasserfüllte threats. Ich denke er steht völlig neben sich.
Wir waren 7 Jahre leiiert aber er wurde ausfallen, war krankhaft eifersüchtig und jähzornig.
Ich finde es äußerst skuril. Damals waren wir getrennt aber hatten noch losen Kontakt. Es war freundschaftlich. Als ich eine neue Beziehung anfing, brach er den Kontakt ab, ohne über irgendetwas zu sprechen. Ich war auch nicht unbedingt mehr interessiert an einer Ausspsrache, wäre aber ins Gespräch gegangen. Heute nicht mehr! Warum? Es liegt so lange zurück! Wahrscheinlich ist es mit seiner Freudin wieder in die Binsen gegangen.
Er sollte sich selbst hinterfragen und seine Exfreundinnnen in Ruhe lassen.
Eine andere Ex hat mir nämlich erzählt, dass er sie auch gestalkt hat.
Also bilde ich es mir nicht ein!

1. Der zurückgewiesene Stalker („Rejected Stalker“)
In aller Regel verfolgt dieser Tätertyp einen ehemaligen Intimpartner bzw. eine ehemalige Intimpartnerin. Das Ziel dieser Stalker ist es die Beziehung wieder herzustellen oder sich am ehemaligen Partner zu rächen. In manchen Fällen fallen beide Motive auch zusammen. Der Sinn des Stalkings ist es Kontakt mit dem Opfer herzustellen, selbst wenn dieser Kontakt nur darin besteht das Opfer zu quälen.

2. Der ärgerliche/wütende Stalker („Resentful Stalker“)
Dieser Tätertyp möchte sein Opfer quälen und ihm Angst machen. Das Stalking dient dem Zweck der Vergeltung. Der Täter ist der festen Überzeugung, dass das Opfer ihm ein Unrecht angetan hat und möchte sich hierfür rächen.

15.03.2017 11:36 • #18


T
Hella, du musst dich wirklich nicht rechtfertigen, seit kurzen habe ich auch ein Stalkingproblem, wie gesagt, sowas kann man nicht beurteilen, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Natürlich sagen viele, laß ihn doch, er fährt nur den selben Weg wie du, er fährt an deinem Haus vorbei, was, wenn es dann mal weitergeht?
Wenn jemand einen nicht nur mit dem Auto verfolgt, sondern einen Unfall herbeiführt, wenn man nicht nur in die Strasse fährt wo man wohnt, sondern in die Wohnung, ins Haus eindringt, wenn der andere einen bei Facebook oder Twitter mit Hass bombardiert, dich diffamiert etc
Ich kann deine Angst verstehen, umsomehr als eure Beziehung ja nicht gerade erst beendet wurde.

22.03.2017 20:36 • #19




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