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Was muss man im Trennungsjahr beachten ?

C
Hallo Zusammen,
ich hatte ja schon berichtet, dass sich mein Mann sehr unschön per whatsup von mir verabschiedet hat und das nach 28 Jahren.
Nun wird er voraussichtlich Anfang Juni mit Büro und hoffentlichen seinen privaten Sachen ausziehen .
Er hat oder will sich angeblich eine kleine Wohnung in München kaufen und diese für 5 Jahre finanzieren.
Nun hat er mir schon per Mail angekündigt, dass wir in naher Zukunft über die Miete zu sprechen hätten, die ich ihm zahlen muss, weil ich im gemeinsamen Haus bleibe. Laut Anwalt handelt es sich hier um eine Nutzungsentschädigung, die rechtens ist. Allerdings dürfte er im Trennungsjahr nicht die kompletten 50% der ortsüblichen Miete verlangen.
Habt Ihr da Erfahrung und wenn ja welche ?
Desweiteren haben wir eine Firma, die auf seinen Namen läuft ( sprich der komplette Umsatz läuft auf ihn ) und ich bin dort für 470 Euro angestellt. Der Umsatz der Firma wird aber komplett von mir generiert.
Ich müsste theoretisch die Firma auf mich umschreiben lassen. Weiß jemand was ich da beachten muss oder macht das im Trennungsjahr keinen Sinn.
Ich möchte auf der einen Seite nicht auf den Unterhalt verzichten, auf der anderen Seite will ich keinen Umsatz machen, der ihm bis zur Scheidung zugute kommt. Wie kann man das lösen.
Außerdem Konten, die alle auf ihn lauten. Ich kann zwar momentan noch abheben, aber theoretisch kann er sie sperren.
Und er sieht wann ich was abgehoben habe oder wenn ich per Karte bezahle wo ich war. Umgekehrt genauso.
Sehe wenn er mit der Neuen beim Essen war, was sich richtig sch. anfühlt.
Wie habt Ihr all das nach der Trennung und vor der Scheidung geregelt ?

Danke für zahlreiche Antworten

26.05.2018 15:04 • #1


A
ja, du musst ihm einen Wohnvorteil zahlen weil du allein das Haus nutzt, sofern dann der Scheidungsantrag zugestellt wird, kann er die ortsübliche Vergleichsmiete : 2 verlangen sofern ihr 50:50 im Grundbuch steht.

Lasse dich gut beraten wie du dich verhalten solltest um sowenig Abstriche wie möglich zu machen.
Sichere dir alle Papiere und lege dir ein eigenes Konto zu, sofern du nur so wenig bei deinem Mann verdienst steht dir vorerst Aufstockungsunterhalt zu.

Von welchem Geld will er die Eigentumswohnung finanzieren ?

26.05.2018 15:44 • #2


A


Was muss man im Trennungsjahr beachten ?

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M
Am besten frägst du einen Anwalt für Mietrecht, wenn er auch noch Immorecht und Familienrecht mit in der Kanzlei hat, um so besser. Hier gibt es mehr allgemeines an Tipps, du brauchst aber fundierte sachliche Beratung!

26.05.2018 15:59 • x 2 #3


C
Hallo,
gute Frage von welchem Geld er die Wohnung finanzieren will. Ich weiß auch nicht, ob er was anzahlt, aber ich denke die Miete die ich ihm zahle soll für das Abzahlen der Wohnung sein.
Ich spreche nicht mehr mit meinem Mann, nur via Email und er hält die Infos klein.

LG

26.05.2018 17:36 • x 1 #4


E
Das sind alles Dinge die dir ein Anwalt richtig raten muss.
Zum Thema Konto: Du musst dir jetzt ein eigenes einrichten.

26.05.2018 20:47 • #5




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