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Oli1975
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Guten Abend,
ich brauche dringend Rat was alles bei einer Trennung/Scheidung zu beachten ist.
Wir sind seit 13,5 Jahren verheiratet und unser Kind ist 14 Jahre alt.
Seit mind. 5 Jahren leben wir in einer neuen Wohnung zusammen aber räumlich getrennt.
Bei uns gibt es nur (m)ein Gehalt das bislang recht knapp bemessen war, da die Miete viel verschlingt.
Meine Frau hat schon seit 7 Jahren nicht mehr gearbeitet aber bislang hat sie sich nicht wirklich
um einen Job bemüht obwohl sie wusste dass das Geld nicht reicht.
Nun kam (es endlich) zu einem größeren Streit in dem ich mir nicht mehr alles gefallen lassen wollte
bzw. nicht wollte das unsere Tochter von Mama so drangsaliert wird!
Ich war in den letzten Jahren ausschließlich nur noch Bedarfserfüller: Das Geld durfte ich nach Hause bringen,
aber alles andere (Essen machen, waschen, bügeln und putzen) musste ich selber machen.
Bin auch selber Schuld dass ich alles mit mir habe machen lassen!
Jetzt habe ich meine Frau dazu ermutigt (bzw. sie fühlte sich dazu bedrängt weil ich nicht mehr alles mit mir machen lasse)
zum Scheidungsanwalt zu gehen. Die Frage ist nur, was muss / soll ich jetzt preisgeben?
Bei der Arbeitnehmerkammer war ich schon 2mal und habe mir bei einer Trennung den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
berechnen lassen: Danach würde Kundesunterhalt bei ca. 450 liegen und meine Frau bekommt 400 Euro Ehegattenunterhalt.
mein Selbsbehalt (also was mir dann noch übrig bleibt) sind dann 1200 Euro.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Selbst einen Anwalt holen wäre ja echt Geldverschwendung.
Und was muss ich dem Scheidungsanwalt der ja Informationen von mir braucht alles preisgeben?
Außerdem sollte meine Frau ja als erstes sich einen Job suchen bevor sie zum Anwalt geht, oder etwa nicht?
Denn mit der Scheidung ist es ja nicht getan. Sie brauch ja auch eine Wohnung und ohne Arbeit wird sie nichts bekommen!
Oder muss ich die kompletten Anwaltskosten tragen? Aber eigentlich muss doch immer der Auftraggeber zahlen, und das bin
nicht ich! Hintergrund: Das Erstgespräch soll schon im Vorraus bezahlt werden. Da gibt es aber auch Anwälte da ist das
Erstgespräch umsonst! Aber sie will sich ja ihren eigenen Anwalt aussuchen!
Und außerdem: Wie viele Jahre muss ich den Ehegattenunterhalt zahlen?
Was sonst sollte ich jetzt beachten damit nicht alles schiefgeht?
Gruß,
Oli
ich brauche dringend Rat was alles bei einer Trennung/Scheidung zu beachten ist.
Wir sind seit 13,5 Jahren verheiratet und unser Kind ist 14 Jahre alt.
Seit mind. 5 Jahren leben wir in einer neuen Wohnung zusammen aber räumlich getrennt.
Bei uns gibt es nur (m)ein Gehalt das bislang recht knapp bemessen war, da die Miete viel verschlingt.
Meine Frau hat schon seit 7 Jahren nicht mehr gearbeitet aber bislang hat sie sich nicht wirklich
um einen Job bemüht obwohl sie wusste dass das Geld nicht reicht.
Nun kam (es endlich) zu einem größeren Streit in dem ich mir nicht mehr alles gefallen lassen wollte
bzw. nicht wollte das unsere Tochter von Mama so drangsaliert wird!
Ich war in den letzten Jahren ausschließlich nur noch Bedarfserfüller: Das Geld durfte ich nach Hause bringen,
aber alles andere (Essen machen, waschen, bügeln und putzen) musste ich selber machen.
Bin auch selber Schuld dass ich alles mit mir habe machen lassen!
Jetzt habe ich meine Frau dazu ermutigt (bzw. sie fühlte sich dazu bedrängt weil ich nicht mehr alles mit mir machen lasse)
zum Scheidungsanwalt zu gehen. Die Frage ist nur, was muss / soll ich jetzt preisgeben?
Bei der Arbeitnehmerkammer war ich schon 2mal und habe mir bei einer Trennung den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
berechnen lassen: Danach würde Kundesunterhalt bei ca. 450 liegen und meine Frau bekommt 400 Euro Ehegattenunterhalt.
mein Selbsbehalt (also was mir dann noch übrig bleibt) sind dann 1200 Euro.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Selbst einen Anwalt holen wäre ja echt Geldverschwendung.
Und was muss ich dem Scheidungsanwalt der ja Informationen von mir braucht alles preisgeben?
Außerdem sollte meine Frau ja als erstes sich einen Job suchen bevor sie zum Anwalt geht, oder etwa nicht?
Denn mit der Scheidung ist es ja nicht getan. Sie brauch ja auch eine Wohnung und ohne Arbeit wird sie nichts bekommen!
Oder muss ich die kompletten Anwaltskosten tragen? Aber eigentlich muss doch immer der Auftraggeber zahlen, und das bin
nicht ich! Hintergrund: Das Erstgespräch soll schon im Vorraus bezahlt werden. Da gibt es aber auch Anwälte da ist das
Erstgespräch umsonst! Aber sie will sich ja ihren eigenen Anwalt aussuchen!
Und außerdem: Wie viele Jahre muss ich den Ehegattenunterhalt zahlen?
Was sonst sollte ich jetzt beachten damit nicht alles schiefgeht?
Gruß,
Oli