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Was sollte bei einer Scheidung mit Kind beachten?

O
Guten Abend,

ich brauche dringend Rat was alles bei einer Trennung/Scheidung zu beachten ist.
Wir sind seit 13,5 Jahren verheiratet und unser Kind ist 14 Jahre alt.
Seit mind. 5 Jahren leben wir in einer neuen Wohnung zusammen aber räumlich getrennt.
Bei uns gibt es nur (m)ein Gehalt das bislang recht knapp bemessen war, da die Miete viel verschlingt.
Meine Frau hat schon seit 7 Jahren nicht mehr gearbeitet aber bislang hat sie sich nicht wirklich
um einen Job bemüht obwohl sie wusste dass das Geld nicht reicht.
Nun kam (es endlich) zu einem größeren Streit in dem ich mir nicht mehr alles gefallen lassen wollte
bzw. nicht wollte das unsere Tochter von Mama so drangsaliert wird!
Ich war in den letzten Jahren ausschließlich nur noch Bedarfserfüller: Das Geld durfte ich nach Hause bringen,
aber alles andere (Essen machen, waschen, bügeln und putzen) musste ich selber machen.
Bin auch selber Schuld dass ich alles mit mir habe machen lassen!
Jetzt habe ich meine Frau dazu ermutigt (bzw. sie fühlte sich dazu bedrängt weil ich nicht mehr alles mit mir machen lasse)
zum Scheidungsanwalt zu gehen. Die Frage ist nur, was muss / soll ich jetzt preisgeben?
Bei der Arbeitnehmerkammer war ich schon 2mal und habe mir bei einer Trennung den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
berechnen lassen: Danach würde Kundesunterhalt bei ca. 450 liegen und meine Frau bekommt 400 Euro Ehegattenunterhalt.
mein Selbsbehalt (also was mir dann noch übrig bleibt) sind dann 1200 Euro.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Selbst einen Anwalt holen wäre ja echt Geldverschwendung.
Und was muss ich dem Scheidungsanwalt der ja Informationen von mir braucht alles preisgeben?
Außerdem sollte meine Frau ja als erstes sich einen Job suchen bevor sie zum Anwalt geht, oder etwa nicht?
Denn mit der Scheidung ist es ja nicht getan. Sie brauch ja auch eine Wohnung und ohne Arbeit wird sie nichts bekommen!
Oder muss ich die kompletten Anwaltskosten tragen? Aber eigentlich muss doch immer der Auftraggeber zahlen, und das bin
nicht ich! Hintergrund: Das Erstgespräch soll schon im Vorraus bezahlt werden. Da gibt es aber auch Anwälte da ist das
Erstgespräch umsonst! Aber sie will sich ja ihren eigenen Anwalt aussuchen!
Und außerdem: Wie viele Jahre muss ich den Ehegattenunterhalt zahlen?
Was sonst sollte ich jetzt beachten damit nicht alles schiefgeht?
Gruß,
Oli

18.11.2018 22:17 • #1


Gorch_Fock
Hallo Olli, willkommen hier.
Zunächst mal ist Dein Vorgehen taktisch nicht sehr klug. Wenn es Dir in der Ehe nicht gefällt und Du diese beenden willst, gehst bitte Du zum Anwalt und lässt Dich beraten. Dies ist besonders wichtig, wenn man noch keine Ahnung von dem hat, was da auf Dich zukommt. Ein Anwalt darf immer nur den Auftraggeber beraten. Das heisst, dass selbst wenn Du den Anwalt Deiner Ex mitnutzen möchtest (Scheidung mit einem Anwalt) wird dieser immer nur Deine Ex im Blick haben. Du interessierst in der Konstellation erstmal nicht wirklich.
Dein Weg sie zum Anwalt zu gehen zu ermuntern, ist aus einem weiteren Grunde nicht klug. Denn Anwälte verdienen an strittigen Scheidungen am meisten. Das werden Dir gute Anwälte auch im Vertrauen bestätigten.
Sinnvoller wäre es - wenn ihr noch ein Restbasis an Vertrauen habt - gemeinsam zum Notar zu gehen und dort eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verfassen. Der Vorteil: Ihr könnt beide alle relevanten Punkte auf Augenhöhe festlegen. Dazu gehört der Trennungsunterhalt, der Kindesunterhalt und auch was mit der Ehewohnung geschieht. Somit kann man ALLE strittigen Punkte im Vorfeld reden. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen / geregelt werden wie ihr das möchtet. Mit der Urkunde geht dann einer von Euch zum Anwalt und fordert die Scheidung (Anwaltszwang). Der andere Part kann dann vor Gericht diesem Antrag zustimmen. Und nach 15 Minuten ist man geschieden. Und hat einen zufriedenen Richter, der diese unkomplizierte Art der Scheidung auch sehr begrüßt.
Es ist auch mit die kostengünstigste Variante einer Scheidung.
Deine Ex kann und muss irgendwann wieder arbeiten gehen, wenn sie nicht auf Sozialhilfeniveau abrutschen möchte. Das Problem ist, dass sich bei einem ALGII-Bezug das Amt - solange die Unterhaltskette nicht abgerissen ist - erstmal an Dich halten wird zur Eintreibung z.B. des Kinderunterhalts. Diese Ansprüche gehen nämlich an die Behörden über.
Wie lange Du zahlen musst, kann Dir erstmal nur ein Anwalt richtig beantworten. Clever wäre es, wenn ihr selber diesen Zeitraum in der not. Vereinbarung festlegt. Hier kann man einen Zeiraum festlegen bzw. abschmelzend zahlen.
Für Eure Tochter hast Du Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Mit ihren 14 Jahren kann sie übrigens gerichtsfest selber entscheiden wo sie leben möchte. in 4 Jahren ist übrigens Deine Nochfrau dann übrigens auch mit im Boot. Denn mit 18 wechselt der Unterhalt zum sog. Volljährigenunterhalt. Dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ein Zeitpunkt, den manche Mütter gar nicht gerne sehen, denn dann müssen sie selber zahlen. Aus diesem Grunde steigen dann die Konflikte meist noch mal stark an, Kinder werden gerne aufgehetzt bzw. selber zum Anwalt gedrängt, damit der Geldfluss weiterläuft.
Bitte achte darauf, dass Du Titel (dazu kannst du verpflichtet werden) für Eure Tochter auf das 18. Lebensjahr begrenzt sind. Ansonsten kannst Du sogar dann noch gepfändet werden, wenn gar keine Berechtigung mehr vorliegt.

18.11.2018 22:43 • x 1 #2


A


Was sollte bei einer Scheidung mit Kind beachten?

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L
Hallo Ich glaube du hättest erwähnen sollen, dass du österreicherer bist

Die Arbeiterkammer haben die deutschen nicht und auch nicht die gleichen gesetzte wie wir.

18.11.2018 22:53 • #3


O
Hallo Lissssiii,
ich war bei der Arbeitnehmerkammer in Deutschland.
Warum soll es in Deutschland keine Arbeitnehmerkammer geben ?

18.11.2018 23:52 • #4


VictoriaSiempre
Klar gibt es Arbeitnehmerkammern in D. In Bremen z. B.

Hattest Du das Gefühl, dort gut beraten zu werden? Der Schwerpunkt in diesen Kammern liegt meist beim Arbeits- und Steuerrecht.

Je nachdem, was es bei Euch aufzuteilen gibt, würde ich Dir doch den Besuch eines Fachanwalts für Familienrecht empfehlen. Wenn es außer Deinem monatlichen Gehalt keine großen Sparguthaben oder Eigentum gibt, dann lohnt sich das evtl, nicht (ich würde es trotzdem machen, kostet um die 150 Euro). Alternativ wäre auch - wie von Gorch Fock vorgeschlagen - eine Mediation mit dem Ziel einer Scheidungsfolgevereinbarung ein guter Weg.

Da Du irgendwo angestellt bist, wird Dein Lohnzettel bzw. die letzte Einkommenssteuererklärung herangezogen, um den Unterhalt vom bereinigten Nettolohn (das sind so Kinken, weswegen ein Anwalt ganz gut wäre) zu berechnen.

Deine Frau wird nach der Scheidung vermutlich eher früher als später für sich selbst aufkommen müssen. Der Trennungsunterhalt ist eigentlich immer höher als der nacheheliche Unterhalt. Was genau dabei raus kommt, hängt von mehreren Faktoren ab und letztlich: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

19.11.2018 00:18 • #5




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