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Wechselmodell / Unterhalt

Iceman_1966
Hallo zusammen.

Seit September 2018 betreue ich meine jetzt 6 jährige Tochter im Wechselmodell.

Wir haben uns so geeinigt, das meine Tochter jeden Mittwoch und Donnerstag über Nacht bei mir ist, und alle 14 Tage dann von Mittwoch bis Montag morgen.

Einem wöchentlichen Wechsel hat sie nicht zugestimmt, weil das der Kindesmutter zuviel Zeit ohne Kind ist.
Meine Tochter kommt aber auch mit der Regelung gut klar.

Wir haben das Wechselmodell nirgendwo schriftlich vereinbart.
Nur bei der Schulanmeldung wurde auf dem Anmeldebogen das Wechselmodell eingetragen und. .
damit die Chancen steigen das Tochter angenommen wird,sind wir zum Rathaus gefahren und haben die Kleine bei mir angemeldet.

Seitdem meine Frau sich getrennt hat, bezahle ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Das habe ich auch weiterhin getan, weil ich befürchte, das sie das Wechselmodell kippen wird, wenn ich weniger bzw. gar keinen Unterhalt mehr zahle. .

Meine Fage, kann sie das so einfach?
Es sieht ja dann so aus als ob sie nur aus finanziellen Gründen einem Wechselmodell zustimmt?

Es geht hier nicht darum, das ich nicht Zahlen möchte. .
Aber ich habe die selben Ausgaben wie Sie.

Muss im Wechselmodell noch Unterhalt gezahlt werden?
Ich verdiene ca. 2450,-Euro Netto.
Sie ca. 1900,- Netto + 450 Euro Job + 204 ,- Kindergeld .

Spreche ich das Thema an, oder zahle ich brav weiter um Ruhe zu haben?

Im Moment weiß ich nicht wirklich was ich mache.



Gruß
Iceman_1966

27.12.2019 15:35 • #1


P
@Schwedus
@Solskinn2015
@Sohnemann
@Michael1266
@kaaaaa72

Die Liga kann dir am besten helfen.

My 3 Cents...
beim Wechselmodell steht dir die Hälfte vom Kindergeld mindestens zu, soweit ich weiß.


Alles gute!

27.12.2019 17:01 • #2


A


Wechselmodell / Unterhalt

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Z
Moin Iceman,

ich kann Dir nur anraten die Aufenthaltsregelung schriftlich zu fixieren. Und selbst das ist einen feuchten Kehricht wert, falls sich einer entschließt bei Gericht Antrag auf mehr zu stellen. Oder einfach Fakten schafft und den anderen damit auf den Rechtsweg schickt.

Was den Unterhalt angeht, so wird im Wechselmodell anders gerechnet.
Beide Einkommen werden zusammengelegt und man zahlt anteilig.
Beispielrechnung:
A verdient 2000
B verdient 3000
Nun Düsseldorfer Tabelle für 5000 Einkommen und den Betrag zahlt A zu 2/5, B zu 3/5 an den jeweils anderen. Und wenn Kind volljährig dann beide an's Kind. Kindergeld, Selbstbehalt etc. müssen verrechnet/abgezogen/eingerechnet werden
Tipp: Antrag beim Jugendamt auf Berechnung stellen. Kostet nix und wird gemeinhin als unabhängig anerkannt. Sollten Anwälte das berechnen, wird sich letztlich vor Gericht gestritten, da diese Auftragsrechtsverdreher gerne im Mandantensinn rechnen.

Warnhinweis: Ein Wechselmodell ist nur dann eines, wenn die Betreuung wirklich genau hälftig erfolgt. Leistet eines der Elternteile 50,1% Betreuung, gilt das Wechselmodell als gescheitert und der zeitlich Unterlegene ist voll! unterhaltspflichtig.
Deutsches Familienrecht
Such Dir nen guten, bissigen Familienrechtler und lass Dich beraten.

Viel Glück!

27.12.2019 17:04 • x 6 #3


Schwedus
Wenn du den Unterhalt zahlen kannst und somit das Wechselmodell beibehälst, würde ich daran nichts ändern.

Es sei denn du kannst mit deiner Ex sprechen und den Unterhalt verhandeln, sollte sie aber nicht verzichten wollen- wird der Gang vor das Amtsgericht wohlmöglich das WM kippen ( kommt auf dein JA und das Gericht an- ich würde mich vorab über die Entscheidungen der Vergangenheit informieren ).

27.12.2019 17:48 • x 4 #4


Solskinn2015
Ich kann mich nur allem gesagten anschließen.

Rechnerisch lohnt es sich nicht wirklich. Bzw. nur wirklich über einen sehr langen Zeitraum.
Du hast Glück mit dem Modell was Du fährst. Ich musste mir das gerichtlich sichern lassen.
Ich schätze im WM würdest Du EUR 50-100 billiger fahren im Monat in deinem Fall. Aber wie schon gesagt sind die Hürden für ein gerichtliches WM hoch. 51% der Zeit bei der EX und Du hast keins mehr. Auch müssen Arzt und Schulbesuche etc geteilt sein etc. Das was Dein Kind im Falle einer gerichtlichen Verhandlungen erfahren muss ist extrem. Meiner EXE war das leider egal. Die Klagekosten liegen bei ca EUR 1000 für Dich. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Rechtsbeistand des Kindes. Lass es. Ein gefundenes Fressen für Anwälte und die machen da dann noch was richtig Großes draus.
Also einfordern würde ich nix. Du kannst aber gerne im Falle einer Abwehr von steigenden Forderungen der EXE vorbringen, dass das Kind ja zu 40% bei Dir ist. Dies wird immer häufiger wohlwollend von Richtern angenommen, wenn es mal Streit um eine Stufenerhöhung bei der Düdo Tabelle gibt.

28.12.2019 11:56 • x 1 #5


Iceman_1966
Zitat von Solskinn2015:
Ich kann mich nur allem gesagten anschließen.

Rechnerisch lohnt es sich nicht wirklich. Bzw. nur wirklich über einen sehr langen Zeitraum.
Du hast Glück mit dem Modell was Du fährst. Ich musste mir das gerichtlich sichern lassen.
Ich schätze im WM würdest Du EUR 50-100 billiger fahren im Monat in deinem Fall. Aber wie schon gesagt sind die Hürden für ein gerichtliches WM hoch. 51% der Zeit bei der EX und Du hast keins mehr. Auch müssen Arzt und Schulbesuche etc geteilt sein etc. Das was Dein Kind im Falle einer gerichtlichen Verhandlungen erfahren muss ist extrem. Meiner EXE war das leider egal. Die Klagekosten liegen bei ca EUR 1000 für Dich. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Rechtsbeistand des Kindes. Lass es. Ein gefundenes Fressen für Anwälte und die machen da dann noch was richtig Großes draus.
Also einfordern würde ich nix. Du kannst aber gerne im Falle einer Abwehr von steigenden Forderungen der EXE vorbringen, dass das Kind ja zu 40% bei Dir ist. Dies wird immer häufiger wohlwollend von Richtern angenommen, wenn es mal Streit um eine Stufenerhöhung bei der Düdo Tabelle gibt.


Vielen Dank für die Antworten....



Es sieht doch so aus, das meine Tochter mindestens 50 % bei mir ist......
Die Arzt Besuche, Termine beim Logopäden, Veranstaltungen im Kindergarten etc., werden zu 90 % von mir wahrgenommen.
Die Kindergartenfreie Zeit , in Zukunft auch die Ferien, teilen wir uns.

In der Praxis haben wir also ein Wechselmodell ?!?

Kann sie das so einfach kippen?
Nur weil ich weniger bzw. keinen Unterhalt mehr zahlen möchte?
Da muss doch jeder Familienrichter merken, das es der Frau nur um das Finanzielle und nicht ums Kindeswohl geht.......
Warum sollte das Modell auf einmal nicht mehr gut sein?

Und warum kann ich den Spieß nicht einfach umdrehen?
Wenn die Kleine 51% bei mir ist?

Spielt es eigentlich eine Rolle, bei wem das Kind gemeldet ist?

Oder habe ich als Vater, der sich von Anfang an ums Kind gekümmert hat, weniger Rechte als eine Mutter, die das Kind fast nur fremdbetreuen lässt?

Sorry, vielleicht sollte ich die Emotionen mal außen vor lassen.....

30.12.2019 17:16 • #6


Schwedus
Die Entscheidung über das WM und deren Auslegung richtet sich sehr stark nach den Ansichten des OLG deines Bundeslandes.
Google nach Urteilen, erfrage diese Urteile beim Anwalt.

Der Einzelfall spielt bei den Urteilen eine geringe Rolle - es wird schablonenhaft entschieden - sollten sich die Eltern nicht einig sein, wird zu 90 % für die Mutter entschieden.

30.12.2019 19:32 • x 1 #7


N
Wieso fragst du nicht eure Sachebearbeiterin beim Jugendamt? Mit Wechselmodell ist glaube ich gemeint dass das Kind in etwa halb halb bei beiden lebt, rechne dir mal die Tage aus, könnte hinkommen. Und es reicht nicht das untereinander abzumachen, man muss das schon festhalten beim Jugendamt denn beim Wechselmodell entfällt der Unterhalt und das Kindergeld wird geteilt.
So wie ich das richtig sehe habt ihr kein offizielles Wechselmodell, deswegen spreche mit deiner Sachbearbeiterin. Ein gelebtes aber nicht offiziell gemachtes Wechselmodell entbindet nämlich nicht vom Unterhalt.
Ob die frau dir danach die Zeiten reduziert um Unterhalt zu bekommen? Kann sie sicher aber dann muss sie sich mehr um das Kind kümmern

30.12.2019 19:57 • #8




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