Iceman_1966
Mitglied
- Beiträge:
- 61
- Themen:
- 1
- Danke erhalten:
- 83
- Mitglied seit:
Seit September 2018 betreue ich meine jetzt 6 jährige Tochter im Wechselmodell.
Wir haben uns so geeinigt, das meine Tochter jeden Mittwoch und Donnerstag über Nacht bei mir ist, und alle 14 Tage dann von Mittwoch bis Montag morgen.
Einem wöchentlichen Wechsel hat sie nicht zugestimmt, weil das der Kindesmutter zuviel Zeit ohne Kind ist.
Meine Tochter kommt aber auch mit der Regelung gut klar.
Wir haben das Wechselmodell nirgendwo schriftlich vereinbart.
Nur bei der Schulanmeldung wurde auf dem Anmeldebogen das Wechselmodell eingetragen und. .
damit die Chancen steigen das Tochter angenommen wird,sind wir zum Rathaus gefahren und haben die Kleine bei mir angemeldet.
Seitdem meine Frau sich getrennt hat, bezahle ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Das habe ich auch weiterhin getan, weil ich befürchte, das sie das Wechselmodell kippen wird, wenn ich weniger bzw. gar keinen Unterhalt mehr zahle. .
Meine Fage, kann sie das so einfach?
Es sieht ja dann so aus als ob sie nur aus finanziellen Gründen einem Wechselmodell zustimmt?
Es geht hier nicht darum, das ich nicht Zahlen möchte. .
Aber ich habe die selben Ausgaben wie Sie.
Muss im Wechselmodell noch Unterhalt gezahlt werden?
Ich verdiene ca. 2450,-Euro Netto.
Sie ca. 1900,- Netto + 450 Euro Job + 204 ,- Kindergeld .
Spreche ich das Thema an, oder zahle ich brav weiter um Ruhe zu haben?
Im Moment weiß ich nicht wirklich was ich mache.
Gruß
Iceman_1966
