313

Wechselmodell - Angst und Unsicherheit

Hallatar
Hallo, liebes Form,

ich versuche, die Geschichte kurz darzustellen.
Mein Ex-Mann und ich sind seit 2013 getrennt. Wir haben seitdem den Umgang so geregelt, dass unsere beiden Kinder (knapp 11 und 12) jedes zweite Wochenende (Freitagnachmittag bis Sonntagabend) und zwei Nachmittage (ohne Übernachtung) pro Woche bei ihrem Vater sind. Man kann hier also nicht davon sprechen, dass er sie nur alle 14 Tage sieht.
Unterhalt hat er noch nie gezahlt, Klage läuft und ich erhalte Unterhaltsvorschuss. Jetzt, kurz vor der anstehenden Unterhaltsverhandlung, kommt er auf die glorreiche Idee, das Wechselmodell zu wollen. Und ja: Ich unterstelle ihm, dass er das nur möchte, weil er keinen Unterhalt zahlen möchte. Möglicherweise sieht er seine Felle davonschwimmen.

Und was würde das Wechselmodell für uns bedeuten?

- Wegfall des Unterhaltsvorschusses
- Teilung des Kindergeldes

Im Detail hieße das für uns: 700 Euro weniger pro Monat. Wir müssten umziehen, weil ich mir die Wohnung nicht mehr leisten könnte, die ich von der Größe her zugunsten der eigenen Zimmer für die Kinder so ausgewählt habe.

Bitte nicht missverstehen - es geht nicht nur um das Finanzielle. Aber das ist, neben allen anderen Fakten, schon ein nicht zu vernachlässigender Umstand, der unser Leben komplett auf den Kopf stellen würde. Ich lebe in keiner Partnerschaft - müsste den finanziellen Ausfall also völlig allein tragen. Wie - keine Ahnung. Ich gehe schon Vollzeit arbeiten.

Heute war ich zur Stellungnahme im Jugendamt und demnächst findet die Anhörung vor Gericht statt. Und ich habe Angst.

Kann mir jemand irgendwas raten? Wer hat ähnliche Erfahrungen? Wonach entscheiden Richter?

Ich weiß grad nicht, wo mir der Kopf steht.

22.01.2019 19:38 • #1


Kopflos
Hey,
Was wollen denn deine kinder? Sie werden doch sicher gefragt werden, ob sie die seit 5Jahren bestehende Routine ändern möchten?...
Erfahrungen habe ich keine mit dem wechselmodell....

22.01.2019 19:45 • x 2 #2


A


Wechselmodell - Angst und Unsicherheit

x 3


B
Ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus, aber es müssen auch gewisse Voraussetzungen gegeben sein, wie die Bindung zu beiden Eltern (die muss zu beiden Seiten sicher sein). Oder auch die Nähe der Lebensumgebung (Schule, soziales Umfeld usw.) sowie die Kommunikation der beiden Eltern.

Wenn er eh kein Geld zahlt (warum eigentlich, ich dachte immer, man kann sich nicht so einfach daraus stehlen?), dann kann Ihm dein aufgeführter Grund doch egal sein (außer er weiß, dass er die Klage verliert / sicher verlieren würd).

Das Geld aus dem Unterhaltsvorschusses muss er dem Staat doch eigentlich auch zurück zahlen, die holen sich doch immer alles wieder?

22.01.2019 19:46 • #3


B
Zitat:
Und was würde das Wechselmodell für uns bedeuten?

- Wegfall des Unterhaltsvorschusses
- Teilung des Kindergeldes

Im Detail hieße das für uns: 700 Euro weniger pro Monat. Wir müssten umziehen, weil ich mir die Wohnung nicht mehr leisten könnte, die ich von der Größe her zugunsten der eigenen Zimmer für die Kinder so ausgewählt habe.

Bitte nicht missverstehen - es geht nicht nur um das Finanzielle. Aber das ist, neben allen anderen Fakten, schon ein nicht zu vernachlässigender Umstand, der unser Leben komplett auf den Kopf stellen würde. Ich lebe in keiner Partnerschaft - müsste den finanziellen Ausfall also völlig allein tragen. Wie - keine Ahnung. Ich gehe schon Vollzeit arbeiten.


Die Kinder sind in einem Alter in dem sie auch angehört werden. Wie stehen sie zum Wechselmodell? Für sie bedeutet es, paritätisch von Mama und Papa betreut zu werden, beide Eltern zu gleichen Teilen erleben zu dürfen.

Ja, für dich bedeutet es finanzielle Einbußen. Du hast deinen Ex auf Unterhalt für die Kinder verklagt. Verdient er so wenig, dass er nicht zahlen konnte? Das Kindergeld und der Unterhalt steht den Kindern zu, anteilsmäßig natürlich auch für die Wohnkosten. Bist du diesbezüglich gut aufgestellt oder finanzierst du eine zu große und teure Wohnung mit dem Geld der Kinder? Wie ist die Wohnsituation beim Vater?

22.01.2019 20:02 • #4


V
Der Unterhaltsanspruch der Kinder besteht auch im Wechselmodell. D.h. der gut verdienende Elternteil ist ggf. unterhaltspflichtig.
Ich betreue als Vater meine 2 Kinder im Wechselmodell. Wir haben uns finanziell ohne Richter geeinigt,
Ich kenne euren Fall nicht, werde aber stets hellhörig, wenn Vätern ausschließlich finanzielle Interessen unterstellt werden. Ich lese dieses Interesse bei dir, du benennst es ja auch ganz klar. Das Umgangsmodell sollte sich aber nicht nach den eigenen Ansprüchen an den Lebenstandard richten, sondern daran, was im Sinn der Kinder ist. Ich weiß, dass viele Mütter das Wechselmodell skeptisch betrachten. Wahrscheinlich aus einer ähnlichen Interessenlage heraus, wie deiner.
Wie die Richter entscheiden, ist wohl sehr individuell. In meiner Stadt soll die Rechtssprechung sehr stark pro Wechselmodell ausfallen, in manchen Gegenden ist es genau andersherum.

22.01.2019 20:08 • x 5 #5


Hallatar
Er ist selbstständig und verdient angeblich nicht genug um Unterhalt zu zahlen. Es gab zwischenzeitlich einen Beschluss vom Amtsgericht, wonach er seine Selbstständigkeit hätte aufgeben und sich hätte anstellen lassen müssen. Es wurde ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und die Höhe des Unterhalts, den er zahlen muss. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Nun wird Ende März vor dem Oberlandesgericht weiterverhandelt.

Hierbei sei erwähnt, dass er inzwischen 63 Jahre alt ist und sich vor etlichen Jahren von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen und meines Wissens nichts für seine Rente eingezahlt hat. Also wird er wohl in ein paar Jahren beim Sozialamt vor der Tür stehen. Und der Staat wird vom UV nichts wiederkriegen von ihm.

Unsere Kleine möchte am liebsten, dass alles so bleibt, wie es ist. Der Große würde wohl pro Papa stimmen, ist aber ansonsten auch so zufrieden, wie es ist. Papa hat diesen Vorschlag vorgebracht und per Antrag eingereicht und jetzt haben wir den Salat.

22.01.2019 20:09 • #6


S
Ich höre hier an Gründen nur, dass das Wechselmodell nicht gehen würde, weil Du dann weniger Geld hättest. Für's Gericht solltest du dir Besseres zurecht legen.

22.01.2019 20:14 • x 2 #7


Hallatar
Zitat von Brightness:

Die Kinder sind in einem Alter in dem sie auch angehört werden. Wie stehen sie zum Wechselmodell? Für sie bedeutet es, paritätisch von Mama und Papa betreut zu werden, beide Eltern zu gleichen Teilen erleben zu dürfen.

Ja, für dich bedeutet es finanzielle Einbußen. Du hast deinen Ex auf Unterhalt für die Kinder verklagt. Verdient er so wenig, dass er nicht zahlen konnte? Das Kindergeld und der Unterhalt steht den Kindern zu, anteilsmäßig natürlich auch für die Wohnkosten. Bist du diesbezüglich gut aufgestellt oder finanzierst du eine zu große und teure Wohnung mit dem Geld der Kinder? Wie ist die Wohnsituation beim Vater?


Vom Unterhaltsvorschuss und dem Kindergeld finanziere ich alles allein für die Kinder: Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Kleidung, Hobbies der Beiden, Taschengeld und die Fahrkosten für den Schulbus, welche ich anteilig übernehmen muss, weil die Kinder nach einem Umzug nicht in die nähergelegene Schule wechseln wollten.

Unsere Wohnung ist nicht übergroß (84 qm, 3 Zimmer) und kostet warm 700 Euro. Für weniger ist hier kaum was zu kriegen. Nicht in der Größe jedenfalls. Sie haben ihr eigenes Zimmer und ich habe ein Zimmer mit Wohn-Schlafzimmer in einem. Beim Vater haben sie kein eigenes Zimmer. Er hat eine kleine 2-Zi.-Wohnung.

22.01.2019 20:17 • #8


Hallatar
Zitat von Sick:
Ich höre hier an Gründen nur, dass das Wechselmodell nicht gehen würde, weil Du dann weniger Geld hättest. Für's Gericht solltest du dir Besseres zurecht legen.


Na Moment: nicht ich. Wir. Und in allererster Linie die Kinder. Ihr Lebensstandard würde sich erheblich senken. Gründe gibt es noch mehr. Seit Jahren schiebt er seinen Gesundheitszustand vor, wonach er keiner geregelten Arbeit nachgehen kann. Wie will er dann den Unterhalt für die Kinder aufbringen, wenn sie im wöchentlichen Wechsel bei ihm sind - zumal er angekündigt hat, sein Arbeitspensum weiter reduzieren zu wollen?
Weiterhin ist die Wohnsituation bei ihm nicht angemessen (kleine 2-Zimmer-Whg.).

Unsere Kommunikation ist sehr miserabel. Er redet seit 5 Jahren kein Wort mit mir. Auf Mails reagiert er nicht und benutzt die Kinder als Sprachrohr.

Und zu guter Letzt ist es auch wieder der von ihm angeführte Gesundheitszustand, der mich zweifeln lässt, dass er auf lange Sicht überhaupt in der Lage sein wird, dem erhöhten Betreuungsumfang gerecht zu werden.

Gründe genug?!

22.01.2019 20:24 • x 2 #9


Elvisett
Nach allem was ich weiß bräuchten sie bei ihm ein Zimmer.

22.01.2019 20:25 • #10


B
Außer finanziellen Einbußen für dich scheint es keinen sachlichen Grund gegen das Wechselmodell zu geben, zumindest lese ich von dir keinen.

Glaubt denn irgendjemand ernsthaft, dass ein 63-jähriger Selbständiger wieder in ein normales Angestelltenverhältnis zurück findet, aus dem er genug erwirtschaftet, um angemessen Unterhalt zu bezahlen? Er hat noch nicht einmal jetzt Geld genug, um für seine Rente vorzusorgen. Das heißt, der einzig sinnvolle Weg scheint doch in der Tat das Wechselmodell zu sein, in dem er sich aktiv in die Kinderbetreuung und -erziehung einbringt. Damit bist du entlastet und kannst dich auf deine wirtschaftliche Stabilität konzentrieren. Deine Kinder scheinen hier auch gut mitspielen zu wollen. Ist doch perfekt für alle?

22.01.2019 20:27 • x 1 #11


VictoriaSiempre
Von Luft und Liebe alleine werden die Kinder ja auch beim Vater nicht leben können. Wie stellt er sich das denn vor, in seiner 2-Zimmer-Wohnung?

22.01.2019 20:28 • x 4 #12


Hallatar
Zitat von vollhorst:
Der Unterhaltsanspruch der Kinder besteht auch im Wechselmodell. D.h. der gut verdienende Elternteil ist ggf. unterhaltspflichtig.
Ich betreue als Vater meine 2 Kinder im Wechselmodell. Wir haben uns finanziell ohne Richter geeinigt,
Ich kenne euren Fall nicht, werde aber stets hellhörig, wenn Vätern ausschließlich finanzielle Interessen unterstellt werden. Ich lese dieses Interesse bei dir, du benennst es ja auch ganz klar. Das Umgangsmodell sollte sich aber nicht nach den eigenen Ansprüchen an den Lebenstandard richten, sondern daran, was im Sinn der Kinder ist. Ich weiß, dass viele Mütter das Wechselmodell skeptisch betrachten. Wahrscheinlich aus einer ähnlichen Interessenlage heraus, wie deiner.
Wie die Richter entscheiden, ist wohl sehr individuell. In meiner Stadt soll die Rechtssprechung sehr stark pro Wechselmodell ausfallen, in manchen Gegenden ist es genau andersherum.


Das mag so erscheinen, aber ich kenne diesen Menschen gut genug. Wie gesagt: der Umgang ist ja schon über das übliche Maß hinaus. Es geht mir nicht darum, dem Vater die Kinder vorzuenthalten. Sonst hätten wir diesen Umgangsumfang nicht in dieser Form. Und es hat sich in den letzten Jahren so eingespielt. Für mich gibt es nur einen Grund, warum er das jetzt anzettelt.

22.01.2019 20:32 • #13


Tulpenmädchen
Ich lese heraus, das sich der Vater noch um seine Kinder kümmert. Toll! Er ist also keiner der weder Unterhalt zahlt, noch sich ver...
Also. Ich kann dir sagen, ich war in der selben Situation. Und ich habe VOR der Gerichts Verhandlung, einen Abend vorher, zugestimmt das wir das Wechselmodell machen. Ich saß auch da und habe gerechnet vorher. Ich wusste wie viel besser unser Leben wäre, um wie vieles leichter, wenn unsere Kinder bei mir bleiben. Aber ich habe diese Entscheidung letzten Endes ohne finanzielle Interessen getroffen. Wie ein Gericht entscheidet kannst du nie wissen. Ich denke er hat gute Karten, wenn die Kinder auch wollen.

Es ist natürlich leicht Menschen immer nur den finanziellen Vorteil zu unterstellen. Und es klingt vielleicht hart, aber diesen Schuh musst du dir ja auch anziehen. Denn auch dein Interesse ist finanzieller Natur. Würdet ihr miteinander reden gäbe es vielleicht eine Lösung, die für alle gut ist. Z.B. eine große Wohnung in der die Kinder immer leben und eine kleine die sich die Eltern wochenweise teilen. Das ist auch nicht einfach und praktikabel, aber es gibt sicher noch mehr als schwarz oder weiß.

Ich arbeite auch Vollzeit. Ich bekomme keinen Unterhalt. Wir haben 3 Kinder Und für 2 bekomme ich das Kindergeld, weil er etwas mehr verdient. Ich weiß wie hart das manchmal ist. Aber Kinder brauchen beide Eltern Teile. Und sie werden es Euch später danken wenn ihr das jetzt hin bekommt. Und da wird keiner mehr nach Unterhalt fragen, weil das nicht das wichtigste auf der Welt ist.

Und dennoch ich verstehe deine Sorgen. Aber alles geht irgendwie!

22.01.2019 20:37 • x 3 #14


Hallatar
Zitat von Brightness:
Außer finanziellen Einbußen für dich scheint es keinen sachlichen Grund gegen das Wechselmodell zu geben, zumindest lese ich von dir keinen.

Glaubt denn irgendjemand ernsthaft, dass ein 63-jähriger Selbständiger wieder in ein normales Angestelltenverhältnis zurück findet, aus dem er genug erwirtschaftet, um angemessen Unterhalt zu bezahlen? Er hat noch nicht einmal jetzt Geld genug, um für seine Rente vorzusorgen. Das heißt, der einzig sinnvolle Weg scheint doch in der Tat das Wechselmodell zu sein, in dem er sich aktiv in die Kinderbetreuung und -erziehung einbringt. Damit bist du entlastet und kannst dich auf deine wirtschaftliche Stabilität konzentrieren. Deine Kinder scheinen hier auch gut mitspielen zu wollen. Ist doch perfekt für alle?


Dem muss ich vehement widersprechen! Er hat sich während seiner ersten Scheidung befreien lassen, um nicht noch mehr an seine erste Frau abtreten zu müssen. Er hat trotz gutem Umsatz nicht für seine Rente vorgesorgt. Ich weiß das. Ich habe in seiner Firma mitgearbeitet. Nach unserer Trennung habe ich bei Null wieder angefangen, einen neuen Abschluss gemacht und mich zurückgekämpft. Und nein - nicht erst jetzt mit 63 soll er sich in ein Angestelltenverhältnis begeben. Das hätte er vor Jahren schon tun müssen - so das Gericht.

Seine Aussage nach unserer Trennung: Wenn Du Dich nicht getrennt hättest, müsste ich jetzt keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.

Nur, damit man mal sieht, wie schräg der Hase bei ihm läuft.

22.01.2019 20:40 • x 1 #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag