Hallo @Estutverdammtwe , es tut mir sehr leid, in welcher Situation Du bist!
Jedoch ist es müßig, jetzt noch über 2014 und 2019 nachzudenken; der Drops ist gelutscht. Natürlich tut Dir alles auch auf der Paarebene weh, muss auch bestimmt noch von Dir verarbeitet werden. Aber im Moment solltest Du Dich auf die Sach- und die Elternebene konzentrieren.
Derjenige, der die gemeinsame Ehewohnung verlässt, hat fast immer auch die schlechteren Karten. Das war echt ein Fehler von Dir, egal, wie es dazu gekommen ist. Dass Eure Tochter ihr Zuhause nicht verlassen wollte, ist eher normal - sie kommt in die Pubertät; da wird sie mehr Interesse an ihren Freunden im Umfeld haben als an den Eheproblemen ihrer Eltern.
Aber so ist es nun mal. Ich hoffe, Du hast einen FACHanwalt für Familienrecht und keinen, der auch und u. a. Famiienrecht in seiner Agenda stehen hat. Du brauchst unbedingt jemanden mit viel Ahnung!
Zitat von tlell: Soweit ich weiss, hast du Hausrecht auch wenn ausgezogen solange du im Grundbuch stehst.
Die Eigentumsverhältnisse haben nichts mit dem Hausrecht zu tun. Sonst könnte ja jeder Vermieter bestimmen, wer in seine Mietwohnung darf.
Egal, wie doof Ex und Next sind: Aber ich kann durchaus verstehen, dass beide nicht wollen, dass die TE da unangemeldet einfach aufkreuzt. Dort lebt nun mal der Noch-Gatte mit seiner Lebensgefährtin - ich würde mich auch bedanken, wenn jemand meine Privatsphäre ungefragt betritt.
Daran ändert auch nichts, dass die gemeinsame Tochter da wohnt. Treffen mit ihr müssen (am besten mit geregeltem Umgangsrecht) woanders stattfinden.
Zitat von Wollie: ich bin da leider nicht so in dieser Materie drin, aber du stehst ja im Grundbuch und da kann er doch nicht einfach dich löschen lassen ?
Nein, das kann er nicht. Er kann ja nichts verschenken oder verkaufen, was ihm nicht gehört Das halbe - nicht bezahlte Haus - gehört der TE. Das Thema sollte unbedingt angegangen werden; das Haus muss vermutlich verkauft werden oder die TE wird ausgezahlt. Auch hier hilft ein Fachanwalt.
Für die Tochter ist evtl. auch nicht unerheblich, ob sie in ihrem bisherigen Zuhause bleiben kann oder nicht. Es hilft vielleicht bei ihrer Entscheidungsfindung, ob sie beim Vater, seiner Neuen oder dem ungeborenen Geschwisterkind bleiben oder zur Mutter ziehen will.
Zitat von Estutverdammtwe: Da er aber, das Objekt bewohnt und die Raten zahlt, darf er mich vom Hof werfen und ihr dieses Recht, der Verweisung übertragen.
Hast Du einen Überblick über die finanzielle Situation? Sind die Raten höher oder niedriger als eine ortsübliche Miete? U. U. hat er einen Wohnvorteil, den er ausgleichen muss.
Du hast wenig über Deine/Eure finanzielle Situation geschrieben: Verdient Ihr einigermaßen gleich, zahlst Du Unterhalt für Deine Tochter, bekommst Du Trennungsunterhalt?
Klar kann man sich seitenlang über die blöde Next echauffieren. Du darfst die durchaus doof finden; würde ich auch - schon mal grundsätzlich Aber an sich ist die einfach nur da. Wer es nicht sie, dann vielleicht ne andere.
Grundsätzlich hattet Du und Dein Mann massive Kommunikationsprobleme. Du bist mal eben ausgezogen, weil Du dachtest, dass es nur vorübergehend sei. Die Tochter hast Du bei Deinem Nochmann gelassen und auch wieder gedacht ist ja nur für eine kurze Zeit! Mein Mitgefühl ist da in erster Linie bei Eurem Kind, das Entscheidungen treffen und hinnehmen musste, die Ihr nicht in der Lage ward, erwachsen zu klären. Nun ist die Kagge am dampfen und das Mädel hängt mittendrin.
Reisst Euch zusammen, klärt die Dinge möglichst rational und macht das wieder gut. Ich bin ein großer Fan von Mediation. Dort könnte alles (Unterhalt, Hausverkauf oder -ausgleich, Umgang) geregelt werden und günstiger als vor Gericht ist das allemal.
Dein Kummer über die verlorene Ehe sollte woanders bearbeitet werden. Es ist eine ganz andere Baustelle als die Gemengelage um Haus und Kind.