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Wenn der Ex eine neue hat

W
Wie furchtbar, das ist wirklich schlimm. Die Situation auf dem Hof mag ich mir gar nicht vorstellen. Und eine solche Frau liebt er jetzt?

Was die Wohnung angeht: ich glaube, es kommt gar nicht auf die Anzahl der Zimmer an. Einem Freund von mir wurde vom Jugendamt gesagt, es ist ausreichend, wenn das Kind in der Wohnung einen kindgerechten Schlafplatz hat und die Wohnung kinderfreundlich ist. Also, Spielecke, Kindergeschirr in der Küche und vielleicht ein Hochstuhl, Hocker und Zahnbürste im Bad usw. Das Kind soll sich wohlfühlen können, aber ein eigenes Zimmer braucht es nicht zwingend.

Ich hoffe, dass Du das alles durchstehst und sich bald ein Lichtblick ergibt.

24.04.2021 14:58 • x 1 #16


tlell
Soweit ich weiss, hast du Hausrecht auch wenn ausgezogen solange du im Grundbuch stehst. Also könntest genau genomen du sie vor die Tür setzen. Ich würde das mal meinen Anwalt fragen und der Dame beim nächsten sehen ( wenn es so ist sehr nett sagen). Füsse still halten sonst fliegst du raus. Aber erst nachfragen ich bin nicht sicher!

Vielleicht sollest du das Jungendamt ins Boot holen. Dann weiss dein Ex samt Next direkt mal wo der Wind her weht. Ich hatte das Jugendamt selber jahrelang im Boot. Die haben super vermittelt und Dinge auf den Punkt gebracht. Da muss der Ex zuhören. Fragen kostet nichts. Aber die Beiden bekommen ein Baby, die wollen sicher nicht auffallen beim Ja. Die helfen dir auch eine Umgangsregelung zu finden. Und für die Tochter wäre auch wer da ausserhalb der Familie zum reden.

Ich verstehe immer noch nicht warum du ausgezogen bist. Niemand würde mich von meinem Kind trennen. Aber das muss jeder selber wissen. Ich wünsche dir alles gute. Ich hoffe wirklich ihr findet einen guten Weg!

24.04.2021 16:02 • x 1 #17


A


Wenn der Ex eine neue hat

x 3


E
@Dracarys

Danke für deinen Beitrag.
Ja, sie ist wirklich sehr primitiv. Wenn er sowas möchte, bitteschön. Kann man nichts machen...
Ich vermute mal, dass der Brief vom Anwalt angekommen sein muss, sonst hätte sie nicht so reagiert.
Ihr scheinen die Fälle davon zu schwimmen. Wenn der Brief nicht fruchtet, ist schluss mit dem Häuschen und der heilen Bilderbuchfamilie mit Hund und Garten.

26.04.2021 21:39 • x 1 #18


E
@Magnum

Danke für deinen Beitrag.
Er war zwar wenig konstruktiv, aber du hast dir dennoch Mühe gemacht den Beitrag nur zur Hälfte zu lesen.
Hättest du ihn komplett gelesen, wäre dir aufgefallen, dass er in 2014 schon ohne mir einen Grund zu nennen, gegangen ist.
Erst i 2019, hatte ich einen Fehler gemacht, worauf ich nicht stolz bin.
Aber das alles rechtfertigt trotzdem nicht, wie er mit mir umgeht und das Kind, als Mittel zum Zweck, benutzt

26.04.2021 21:47 • x 1 #19


E
@Wollie
Danke für deinen Beitrag.

Tatsächlich ist es so, dass ihr alle rechte von ihm übertragen werden können, da sie dort wohnt.
Rechtlich alles richtig, menschlich leider nicht schlau.
Ihre scheint der bobbes auf grundeis zu gehen....

26.04.2021 21:55 • x 1 #20


E
@Woelkeline
Danke, für deinen Beitrag.

Du hast recht, die Anzahl der Zimmer ist nicht ausschlaggebend.
Meine Wohnung sollte auch nur als Übergang dienen. Es sind nur 40qm und hat 2 zimmer. Mehr konnte ich mir nicht leisten.
Ich bin gerade im lock down. Wer weiß wie lange es noch geht. Ich schreibe aktuell Bewerbungen und versuche nen neuen Job zu finden.
Dann kann ich mir etwas größeres leisten und die Wahrscheinlichkeit ist etwas größer, dass sie zu mir kommt

26.04.2021 22:00 • x 1 #21


E
@tlell
Danke für deinen Beitrag.

Sie hat in der Tat mehr Rechte als ich. Er könnte mir, Haus und Hof verbot geben und ihr diese Rechte übertragen.

Das Jugendamt werde ich auch ins Boot holen. Die Erziehungsberatung habe ich schon auf meiner Seite.
Die Frage ist nur, wann das mit dem Jugendamt sinnvoll ist.
Wenn ich mein Leben im Griff habe oder vorher schon....

Es war ein fehler ohne sie zu gehen, aber meine Tochter wollte in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, darum ließ ich sie zurück. Ich bin aber jeden Tag 40km zu ihr gefahren und dann wieder 40km an die Arbeit.
Ich bin aber davon ausgegangen, dass ich nur ein paar Tage zu meiner Freundin gehe und dann wieder kommen werde.
Als ich drei Tage weg war, erfuhr ich den wahren Grund und es gab leider kein Zurück mehr.
Er hatte mich verarscht und ich bin darauf rein gefallen. Leider.....
Ich hätte nie gehen dürfen

26.04.2021 22:13 • x 1 #22


Wollie
Zitat von Estutverdammtwe:
Sie hat in der Tat mehr Rechte als ich. Er könnte mir, Haus und Hof verbot geben und ihr diese Rechte übertragen.

ich bin da leider nicht so in dieser Materie drin, aber du stehst ja im Grundbuch und da kann er doch nicht einfach dich löschen lassen ? Und dass er Next dann gleich diese Rechte übertragen möchte, spricht ja nicht gerade für ihn. Schön blöd würde ich mal sagen. Next setzt sich ins gemachte Nest und lässt sich gleich ein Kind von ihm machen um ihn zu binden. Sorry aber glaube da hat jemand mal gewaltig sein Gehirn auf Standby geschaltet.
Finde gut, dass du aktiv bleibst und versuchst was geht. Hoffe dass es dir gelingt deine Tochter zu dir zu holen. Glaube mit dem JA würde ich solange warten bis du dein Leben wieder im Griff hast, alles andere würde sonst vielleicht einen schlechten Eindruck machen.

26.04.2021 22:45 • #23


E
@Wollie

Standby..... ja das habe ich mir auch gedacht.....

Nein, er kann mich nicht löschen lassen. Ich stehe ja noch im Grundbuch.
Da er aber, das Objekt bewohnt und die Raten zahlt, darf er mich vom Hof werfen und ihr dieses Recht, der Verweisung übertragen. Sagte mir vorhin der Anwalt.

Ja, mit dem Jugendamt und Richterliche Anfechtung des Umgangsrechts, macht nur Sinn, wenn ich mein Leben im Griff habe. Sonst falle ich hinten runter.
Klingt echt absurd..... Ich bin die Mutter.....

26.04.2021 22:53 • x 1 #24


Wollie
ja....Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land manchmal zwei komplett verschiedene Dinge. Ich hoffe dass du es schaffst dein Leben zu regeln und deine Tochter zu dir zu holen. Und versuch Ex und Next zu ignorieren. Wenn er sich so eine Furie ins Haus holt wird er sein blaues Wunder erleben.

26.04.2021 22:58 • #25


E
@Wollie
Vielen Dank! Ich hoffe, meinen Weg gehen zu können und es zu schaffen.
Es geht in winzigen Schritten vorran, kaum merklich.
Ich hoffe, dass ich über dieses Personen bald weg bin und es irgendwann aufhört weh zu tun....

26.04.2021 23:31 • x 1 #26


Lebensfreude
soviel ich weiß, kann er dich nicht einfach aus dem Grundbuch löschen. Da mußt du mit unterschreiben.
Kannst du deine Katze nicht zu dir nehmen?

26.04.2021 23:50 • #27


VictoriaSiempre
Hallo @Estutverdammtwe , es tut mir sehr leid, in welcher Situation Du bist!

Jedoch ist es müßig, jetzt noch über 2014 und 2019 nachzudenken; der Drops ist gelutscht. Natürlich tut Dir alles auch auf der Paarebene weh, muss auch bestimmt noch von Dir verarbeitet werden. Aber im Moment solltest Du Dich auf die Sach- und die Elternebene konzentrieren.

Derjenige, der die gemeinsame Ehewohnung verlässt, hat fast immer auch die schlechteren Karten. Das war echt ein Fehler von Dir, egal, wie es dazu gekommen ist. Dass Eure Tochter ihr Zuhause nicht verlassen wollte, ist eher normal - sie kommt in die Pubertät; da wird sie mehr Interesse an ihren Freunden im Umfeld haben als an den Eheproblemen ihrer Eltern.

Aber so ist es nun mal. Ich hoffe, Du hast einen FACHanwalt für Familienrecht und keinen, der auch und u. a. Famiienrecht in seiner Agenda stehen hat. Du brauchst unbedingt jemanden mit viel Ahnung!

Zitat von tlell:
Soweit ich weiss, hast du Hausrecht auch wenn ausgezogen solange du im Grundbuch stehst.

Die Eigentumsverhältnisse haben nichts mit dem Hausrecht zu tun. Sonst könnte ja jeder Vermieter bestimmen, wer in seine Mietwohnung darf.

Egal, wie doof Ex und Next sind: Aber ich kann durchaus verstehen, dass beide nicht wollen, dass die TE da unangemeldet einfach aufkreuzt. Dort lebt nun mal der Noch-Gatte mit seiner Lebensgefährtin - ich würde mich auch bedanken, wenn jemand meine Privatsphäre ungefragt betritt.

Daran ändert auch nichts, dass die gemeinsame Tochter da wohnt. Treffen mit ihr müssen (am besten mit geregeltem Umgangsrecht) woanders stattfinden.

Zitat von Wollie:
ich bin da leider nicht so in dieser Materie drin, aber du stehst ja im Grundbuch und da kann er doch nicht einfach dich löschen lassen ?

Nein, das kann er nicht. Er kann ja nichts verschenken oder verkaufen, was ihm nicht gehört Das halbe - nicht bezahlte Haus - gehört der TE. Das Thema sollte unbedingt angegangen werden; das Haus muss vermutlich verkauft werden oder die TE wird ausgezahlt. Auch hier hilft ein Fachanwalt.

Für die Tochter ist evtl. auch nicht unerheblich, ob sie in ihrem bisherigen Zuhause bleiben kann oder nicht. Es hilft vielleicht bei ihrer Entscheidungsfindung, ob sie beim Vater, seiner Neuen oder dem ungeborenen Geschwisterkind bleiben oder zur Mutter ziehen will.

Zitat von Estutverdammtwe:
Da er aber, das Objekt bewohnt und die Raten zahlt, darf er mich vom Hof werfen und ihr dieses Recht, der Verweisung übertragen.

Hast Du einen Überblick über die finanzielle Situation? Sind die Raten höher oder niedriger als eine ortsübliche Miete? U. U. hat er einen Wohnvorteil, den er ausgleichen muss.

Du hast wenig über Deine/Eure finanzielle Situation geschrieben: Verdient Ihr einigermaßen gleich, zahlst Du Unterhalt für Deine Tochter, bekommst Du Trennungsunterhalt?

Klar kann man sich seitenlang über die blöde Next echauffieren. Du darfst die durchaus doof finden; würde ich auch - schon mal grundsätzlich Aber an sich ist die einfach nur da. Wer es nicht sie, dann vielleicht ne andere.

Grundsätzlich hattet Du und Dein Mann massive Kommunikationsprobleme. Du bist mal eben ausgezogen, weil Du dachtest, dass es nur vorübergehend sei. Die Tochter hast Du bei Deinem Nochmann gelassen und auch wieder gedacht ist ja nur für eine kurze Zeit! Mein Mitgefühl ist da in erster Linie bei Eurem Kind, das Entscheidungen treffen und hinnehmen musste, die Ihr nicht in der Lage ward, erwachsen zu klären. Nun ist die Kagge am dampfen und das Mädel hängt mittendrin.

Reisst Euch zusammen, klärt die Dinge möglichst rational und macht das wieder gut. Ich bin ein großer Fan von Mediation. Dort könnte alles (Unterhalt, Hausverkauf oder -ausgleich, Umgang) geregelt werden und günstiger als vor Gericht ist das allemal.

Dein Kummer über die verlorene Ehe sollte woanders bearbeitet werden. Es ist eine ganz andere Baustelle als die Gemengelage um Haus und Kind.

26.04.2021 23:58 • x 6 #28


AlexK1982
Zitat von Estutverdammtwe:
Ja, mit dem Jugendamt und Richterliche Anfechtung des Umgangsrechts, macht nur Sinn, wenn ich mein Leben im Griff habe. Sonst falle ich hinten runter.
Klingt echt absurd..... Ich bin die Mutter.....


Ähhh...und er ist der Vater! Dazu noch der Elternteil, bei dem das Kind (warum auch immer) derzeit wohl lieber leben möchte. Was Dich scheinbar sehr kränkt, neben dem Wissen, dass seine schwangere Neue in deinem alten Haus wohnt und dich dort nicht duldet. Dein Frust ist absolut verständlich, aber ich nehme Dir die reine Opferrolle nicht ab. Du wirst gewiss nicht unbeteiligt an der Situation sein und solltest dringend auf deinen Anteil gucken.

Daher kriege dein Leben in den Griff, bleib fair (auch wenn es die anderen vielleicht nicht sind) und sei an den Umgangstagen eine gute Mutter. Die Frage des Sorgerechts und des Wohnorts könnt ihr sicher noch klären. Vielleicht wäre das Wechselmodell was für euch, sofern ihr euch alle dazu bereit fühlt.

Cheers, Alex

27.04.2021 00:57 • x 1 #29


E
@Lebensfreude

Nein, kann ich nicht so einfach.
1. Darf ich keine Haustiere halten
2. Ist das Tier 16 Jahre alt und ist Haus und Garten gewöhnt.
3. War es angesprochen, dass die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

27.04.2021 11:58 • #30


A


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