34

Wer kann Tipps geben bei langwierigem Scheidungskampf

tartlet
Zitat von Grinch:

Zu deinem Anwalt oder zu dir?

Zu meinem Anwalt nicht zu mir

18.02.2019 11:50 • #16


G
Zitat von tartlet:
Mit diesem Unterhalt bin ich mehr als zufrieden, mein NM verdient sehr gut, aber wie gesagt, dass Thema Trennungsunterhalt ist noch nicht vom Tisch. Und nun sieht es eben durch die Einreichung der Scheidung durch meinen NM so aus, dass die Zeit drängt. Das hat mein Anwalt der Gegenseite auch mitgeteilt, mit dem Hinweis, bis 23.11. 2018 nun endlich alle Unterlagen einzureichen, ansonsten droht das Verbundverfahren, welches das Scheidungsverfahren extrem in die Länge ziehen wird. Auch mit Hinweis auf die damit verbundenen Kosten für beide Seiten.


Das klingt sehr nach Zermürbe-Taktik. Das solltest du, wie auch schon erwähnt mal ganz detailliert mit dein RA besprechen. Auch wenn es anstrengend ist. Ich weiß nicht ob man solche Fälle auch betiteln kann. Was heißen würde, Frisst einhalten oder Vollstreckung.

Er hat den Anwalt möglicherweise gewechselt , weil dieser nicht das tat, was er gerne hätte. Sowas zieht ein Verfahren natürlich immer in die Länge. Du hast ja um einen Termin gebeten, da würde ich dann auch mal deutlich machen das es irgendwann auch mal zum Abschluss kommen muss. Ergo: Druck aufbauen.

18.02.2019 12:08 • x 1 #17


A


Wer kann Tipps geben bei langwierigem Scheidungskampf

x 3


tartlet
Zitat von Grinch:
Ich weiß nicht ob man solche Fälle auch betiteln kann. Was heißen würde, Frisst einhalten oder Vollstreckung.


Das ist jetzt die sogenannte Stufenklage, die mein Anwalt dann für mich einreichen wird. D.h. Mein NM wird erstmal verklagt, die geforderten Auskünfte abzugeben. In etwa so, wie bei dem Anordungsverfahren. Mein NM ist bald vom Stuhl gefallen, als er die Ladung vom Gericht bekam. Er ist sich überhaupt keiner Schuld bewusst. Er hat sich noch nie um etwas gekümmert, immer ich habe alles geregelt. Und jetzt nimmt er sich einen Anwalt und denkt, der wird das schon alles machen, aber wenn der keine Zuarbeit von ihm bekommt, wartet der natürlich auch ab und freut sich, dass er so einen Trottel als Mandanten hat... füllt doch schön seinen Geldbeutel damit.

18.02.2019 12:17 • #18


G
Zitat von tartlet:
Das ist jetzt die sogenannte Stufenklage, die mein Anwalt dann für mich einreichen wird. D.h. Mein NM wird erstmal verklagt, die geforderten Auskünfte abzugeben. In etwa so, wie bei dem Anordungsverfahren. Mein NM ist bald vom Stuhl gefallen, als er die Ladung vom Gericht bekam. Er ist sich überhaupt keiner Schuld bewusst.


Ja - das ist ja in etwa das was ich meine. Man muss den echt Zwingen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

18.02.2019 12:42 • x 1 #19


tartlet
Mein Problem ist auch, dass ich ständig das Gefühl habe, ich muss die Kontrolle über alles haben.
Die 27 Jahre, in denen ich mich wirklich um ALLES gekümmert habe, haben mich derart geprägt.
Meine Psychologin meinte vor ein paar Monaten zu mir, sobald ich das Gefühl habe, mit meinen Anwalt läuft nicht alles rund, projiziere ich das sofort auf meinen NM. Und das stimmt, ich habe wieder das Gefühl, mich nicht einfach zurücklegen zu können und darauf zu vertrauen, dass das schon alles richtig ist, was mein Anwalt macht. Ich muss da sehr an mir arbeiten und auch da lernen loslassen zu können. Verdammt schwer nach so vielen Jahren

18.02.2019 12:50 • #20


E-Claire
Stufenklagen sind auch in famrechtlichen Streitigkeiten nichts ungewöhnliches. Allgemein besteht das Problem immer dann, wenn eine Partei, den geltend zu machenden Anspruch nicht substantiiert genug darlegen kann, weil es an dafür nötigen Unterlagen, Auskünften etc fehlt, und diese bei der anderen Partei vorhanden sind.

Zunächst, wie hier geschehen, fordert man die andere Partei unter Fristsetzung auf, die Unterlagen beizubringen. Zumeist führt dies eigentlich zum Erfolg, weil ja eben mittels Stufenklage früher oder später, ohnehin die Verpflichtung besteht, die benötigten Auskünfte zu erteilen.

Manchmal kann es aber sein, daß eine Partei trotz mehrfacher Aufforderung dieser aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommt, dann muß man eben ins Verfahren.
Zumeist reicht dann allerdings schon die Klagerhebung und die andere Partei kommt dann endlich (!) dem Ansuchen nach. Die Kosten dessen hängen zu einem Teil auch davon ab, inwieweit die andere Partei schuldhaft die Verzögerung verursacht hat und ob dieses nachweisbar ist. Sollte nachweisbar sein, daß in diesem Fall hier der Ehemann schuldhaft die Verzögerung verursacht hat (so etwas ist nicht immer besonders leicht nachzuweisen und Richter können sich da durchaus auch als schwierig erweisen), dann müßte in diesem Fall für diesen Teil zumindest der Ehemann die angefallenen Kosten tragen (könnte im FamRecht aber auch spezifischer geregelt sein).

Im Einzelnen ist es eine gute Idee, da jetzt mit der Stufenklage hineinzugehen, dann kommt endlich mal Bewegung in die Sache.

Kleine Korrektur am Rande: Ein Anwalt verdient nichts an der Länge eines Rechtsstreits, sondern nur bei Tätigwerden. Soll heißen, gibt es einen Mandanten, der einfach nicht mitmacht kann der Anwalt wenig bis gar nichts tun, verdient aber dennoch kein Geld. Daß sich die Anwälte den lieben langen Tag Geld in die eigene Tasche stecken, weil sie ja so viel verdienen ist insbesondere im FamilienRecht eine Mär.

E-Mail Verkehr: Trotz Vollmacht gehört es zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht, den Mandanten über das eigene Tätigwerden sowie jenes der Gegenseite zeitnah und stets zu informieren. In vielen Kanzleien wird dies heute mittels Email getan. Man erhält eine E-Mail und in den dazugehörigen Attachements die Briefe in eigener Sache, sowie der Schreiben der Gegenseite. Das ist durchaus Usus und kein Grund die Fähigkeiten des Anwalts in Zweifel zu ziehen.

An dieser Stelle jedoch ließe sich mit dem Anwalt, besser der Fachangestellten (die ist für die Termine etc zuständig und sozusagen das Gehirn des Anwaltes) allerdings reden, und vereinbaren daß außerhalb von absoluten Notfällen, Emails eben nur von mittwochs bis freitags gesendet werden.
Allein das Wissen darum, daß man vier Tage pro Woche nicht mit einem Schreiben rechnen muß, kann eine große psychische Erleichterung darstellen.

Ist dies nicht möglich aus welchen Gründen auch immer, ließe sich andenken, daß man selbst ein neues Email-Konto nur für diese Korrespondenz einrichtet und dann zwar in regelmäßigen aber selbstbestimmten Abständen zu einer für sich selbst passenden Zeit nachschaut.
Auch das nimmt ein bißchen das Gefühl der Ohnmacht und gibt einem das Gefühl von eigener Kontrolle zurück.

Ich finde es eine sehr gute Idee, mit dem Anwalt jetzt noch mal einen Besprechungstermin anzuberaumen. Je mehr Verständnis man für den gesamten Prozess aufbringen kann, um so weniger beängstigend ist es. Am besten dem Anwalt wirklich Löcher in den Bauch fragen, bis man selbst ein bißchen das Gefühl bekommt, verstanden zu haben.
Da häufig ja auch die Angst der steigenden Kosten eine Rolle spielt, ist es sicher auch sinnvoll, dies anzusprechen. Normalerweise werden zu Beginn eines Verfahrens Kosten fällig, nämlich Gerichtskosten. Diese haben nichts mit dem Honorar der Anwälte zu tun sondern gehen an das Gericht und müssen beglichen werden, damit ein Verfahren überhaupt losgehen kann.

Die meisten Anwälte stellen auch immer wieder Zwischenrechnungen. Die bis dahin angefallenen Tätigkeiten des Anwalts werden verrechnet. Dies dient verschiedenen Zecken, zum einen minimiert es das Kostenrisikos bei eventueller Insolvenz eines Mandanten, zum anderen hat der Anwalt nun mal auch laufende Kosten, wie eben jeder andere Freiberufler auch, die es zu tragen gilt.

Grundsätzlich lässt sich aber mit einem Anwalt auch über die eigenen Ängste reden, so daß man gemeinschaftlich (zB über Ratenzahlungen etc) eine Lösung finden kann, die insbesondere auch den psychischen Druck vom Mandanten nehmen.

Und ja, es gibt auch Ausnahmen. Auch in diesem Forum wird es Teilnehmer geben, die sehr schlechte Erfahrungen mit ihrem Anwalt gemacht haben, so wie es Teilnehmer gibt, die schlechte Erfahrungen mit einem Therapeuten, Arzt oder Lehrer gemacht haben. Dennoch stellen sich nur die wenigstens hin und generalisieren dann.

Liebe Tartlet, du machst das sehr gut. Bitte vergiß nicht, daß die gerichtliche Auseinandersetzung jetzt zwar gerade sehr belastend ist, aber auch diese wird ein Ende finden! Versuch zudem Wege zu finden, daß diese eben nicht Dein ganze Leben bestimmt. Ich kann wirklich gut verstehen, wie belastend die Situation für Dich ist!

Bitte gib nicht auf.

18.02.2019 13:00 • x 3 #21


G
Zitat von tartlet:
Die 27 Jahre, in denen ich mich wirklich um ALLES gekümmert habe, haben mich derart geprägt.


Du wurdest vom 180 auf 0 gebremst, eine Erfahrung die ich und viele andere hier teilen. Aber nun musst/darfst du dich nur um DICH kümmern. Wie ich lese kommst du ja über die Runden. Alles andere wird sich Regeln. Das wird ER dann schon merken.
Die Dauer der Beziehung/Ehe ist relativ. Man kann nur 1 Jahr mit jemanden verlebt haben und das gleiche fühlen.

18.02.2019 13:03 • x 1 #22


tartlet
Zitat von E-Claire:
Stufenklagen sind auch in famrechtlichen Streitigkeiten nichts ungewöhnliches. Allgemein besteht das Problem immer dann, wenn eine Partei, den geltend zu machenden Anspruch nicht substantiiert genug darlegen kann, weil es an dafür nötigen Unterlagen, Auskünften etc fehlt, und diese bei der anderen Partei vorhanden sind. Zunächst, wie hier geschehen, fordert man die andere Partei unter Fristsetzung auf, die Unterlagen beizubringen. Zumeist führt dies eigentlich zum Erfolg, weil ja eben mittels Stufenklage früher oder später, ohnehin die Verpflichtung besteht, die benötigten Auskünfte zu erteilen. Manchmal kann es aber sein, daß eine ...


Ganz ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Genau das habe ich mir erhofft, hier Unterstützung und Hilfe zu bekommen.
Ich bin überaus dankbar für deine fachliche und umfangreiche Ausführung. Danke Danke Danke

18.02.2019 13:13 • x 1 #23


tartlet
Zitat von Grinch:

Du wurdest vom 180 auf 0 gebremst, eine Erfahrung die ich und viele andere hier teilen. Aber nun musst/darfst du dich nur um DICH kümmern. Wie ich lese kommst du ja über die Runden. Alles andere wird sich Regeln. Das wird ER dann schon merken.
Die Dauer der Beziehung/Ehe ist relativ. Man kann nur 1 Jahr mit jemanden verlebt haben und das gleiche fühlen.

Das ist wohl wahr. Die Dauer spielt dabei nicht so eine große Rolle, viel mehr die Kraft und Mühe die man in die Beziehung gebracht hat. Und wenn man dann alles vor die Füße geworfen bekommt, tut es umso mehr weh. Aber wie sagt meine Psychologin immer, man bekommt keinen Ausgleich für die Ungerechtigkeiten die man durch die Trennung erfährt. Das fällt am Anfang schwer, aber mit der Zeit wird man damit umgehen müssen, um nicht daran zu zerbrechen.

18.02.2019 13:18 • x 2 #24


G
Zitat von tartlet:
viel mehr die Kraft und Mühe die man in die Beziehung gebracht hat. Und wenn man dann alles vor die Füße geworfen bekommt, tut es umso mehr weh. Aber wie sagt meine Psychologin immer, man bekommt keinen Ausgleich für die Ungerechtigkeiten die man durch die Trennung erfährt.


Ohja - eine Sache die auch ich erst lernen und Begreifen musste. Für gar nichts gibt es einen Ausgleich. Die andere Seite begreift auch nichts mehr und alles was man tut ist falsch.

18.02.2019 13:32 • x 1 #25


B
Liebe Tartlet,

was ist für dich denn so schlimm an der Frage deines Ex, wie viel Trennungsunterhalt du erwartest? Das kann eine sehr gesunde Diskussionsbasis für eine gütliche Einigung sein.

Mir fällt auf, dass du nicht müde wirst, zu betonen, wie unselbständig, unmöglich ja sogar peinlich dein Ex ist. Sollte es nicht dein ziel sein, so schnell wie möglich von ihm los zu kommen und auf eigenen Beinen zu stehen? Was hält dich davon ab? Du bist erwachsen, hast keine Kinderbetreuung zu leisten, also sollte es dir doch möglich sein, unabhängig von diesem unmöglichen Mann, dein Leben zu gestalten.

Du kannst jetzt natürlich auf Biegen und Brechen versuchen, das heraus zu holen, was dir zusteht. Nach Meinung eines unbeteiligten Dritten. Das kostet dich nicht nur Zeit sondern auch Geld. Deinen Ex auch. So lange es dauert, werdet Ihr beide keinen Frieden finden. Die Anwälte freuen sich, die sind die einzigen, die aus diesen Schlammschlachten als Gewinner heraus gehen. Egal ob sie auf der Sieger- oder der Verliererseite stehen.

Die Gebührenordnung richtet sich nach dem Streitwert. Egal ob du nachher etwas zugesprochen bekommst oder nicht.

Alles Gute

Brightness

18.02.2019 14:12 • #26


tartlet
Zitat von Brightness:
Liebe Tartlet, was ist für dich denn so schlimm an der Frage deines Ex, wie viel Trennungsunterhalt du erwartest? Das kann eine sehr gesunde Diskussionsbasis für eine gütliche Einigung sein. Mir fällt auf, dass du nicht müde wirst, zu betonen, wie unselbständig, unmöglich ja sogar peinlich dein Ex ist. Sollte es nicht dein ziel sein, so schnell wie möglich von ihm los zu kommen und auf eigenen Beinen zu stehen? Was hält dich davon ab? Du bist erwachsen, hast keine Kinderbetreuung zu leisten, also sollte es dir doch möglich ...


Nicht die Frage an sich ist schlimm, keinesfalls. Nur die Tatsache, dass er damit keinesfalls zu einer friedlichen Lösung beiträgt. Hätte er konkrete Vorschläge gemacht, wäre das auch fällig in Ordnung gewesen. Aber das hat er nun
mal nicht getan. Ganz im Gegenteil, hat sich hingesetzt und verlauten lassen, dass von ihm nichts kommt. Ich werde schon sehen, was ich davon habe einen Anwalt einzuschalten. Das wird alles noch ganz böse, dass werde ich schon sehen.
Und ,, raus schlagen will ich schon mal gar nichts. Ich möchte das das nach Recht und Gesetzr geklärt wird. Ein vernünftiges Gespräch darüber war von Anfang an nicht möglich mit ihm. Ich habe es x mal angeboten.

18.02.2019 14:55 • x 2 #27


E
Hi,

zuerst wird Dein Anwalt, wie schon oben erwähnt, eine Stufenklage einreichen müssen. Die erste Stufe ist die Auskunftsklage, damit ihr beziffert (Höhe) in die 2 Stufe könnt.

Bei Selbständigen kann man sogar bis zu 5 Jahre fordern. Du musst den Druck aufbauen, sonst wird es nichts. Aussagen wie ich will nicht mehr, solltest Du Dir erstmal sparen. Sollte es zu einem Gütetermin kommen (gerichtliche Mediation, kannst Du immernoch Deine Positionen nennen, die DU bereit bist aufzugeben.

Wichtig ist, am Anfang Stärke zu zeigen. Das hat e-Claire ja super erklärt.


Weigert er sich, kann Dein Anwalt ein Zwangsgeld oder - haft beantragen. Ich weiß, dass hört sich hart an aber Puppenmama hat es vorgemacht und am Ende muss Du jetzt an Deine Zukunft denken (und Kinder?)

Wichtig ist, dass Du einen guten ANwalt hast. Wenn er mit einer Steuerberaterin zusammen ist, wird er sicherlich entsprechend vorgehen. Das würde mich stutzig machen und ich glaube eines ganz sicher....die wenigstens Männer, die in einer Beziehung stecken, wollen der Ex auch nur irgendwas geben!

Um sachlich zu bleiben. Wenn Du alles weiß und notiert hast, bist Du schon gut aufgestellt. Die wenigsten Frauen haben den Überblick und das sollte Dir ein Stück Sicherheit geben!
Sprich mit Deinem Anwalt..die Angst ist wirklich am Anfang betäubend aber irgendwann wird es besser.Du solltest --- wenn Du Deine Kontrolle nicht unter Kontrolle hast, lieber dann das notieren, sammeln was wichtig ist. Und fang mit der Aufstellung des Zugewinns an. Egal ob es nachher dazu kommt oder nicht. Du wirst im Laufe der Zeit immer wieder irgendwas finden....und wenn möglich beleg es!

Tips dazu gibt es genug.

PS....wenn das Gericht Zwangsgeld anordnet....werden viele schnell ...und die, diee sich sträuben, müssen halt die Härte des Gesetzes hören.

Das Problem ist immer, dass bei Geld die Freundschaft aufhört....fang an, dass sachlich zu sehen..Männer können das wunderbar.

Ich wünsche Dir viel Glück

24.02.2019 19:20 • x 1 #28


tartlet
Ganz lieben Dank für deine Antwort.
Ich habe am kommenden Dienstag einen Termin bei meinen Anwalt. Da der Scheidungstermin auf den 18.3. terminiert ist, drängt die Zeit, um rechtzeitig den Antrag auf ein Verbundverfahren einzureichen.

Ich weiß, sobald eine neue Frau im Spiel ist und noch dazu Steuerberaterin, ist es vorbei mit den Vorsätzen, dass er es gut mit mir meint. Das hat man ja schon bei dem 1.Termin bei meinem Anwalt gesehen. Mein Anwalt wollte uns über die Möglichkeiten der Scheidungsfolgevereinbarung informieren und erklären, dass er Trennungsunterhalt zahlen muss. Und er sitzt da mit einem ,, Muttizettel und erklärt sich uneingeschränkt zahlungsfähig und meint deshalb nichts vorlegen zu müssen.
Ich wusste damals überhaupt nicht, was das bedeutet. Hab mich belesen und herausgefunden, dass es seit November 2017 ein neues Gesetz gibt, welches sowas nicht mehr zulässt.
Da hat ihn seine Steuerberaterin wohl nicht gut beraten. Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch keinen eigenen Anwalt.
Er hat sich sogar angemaßt, meinem
Anwalt zu unterstellen, dass er keine BWA lesen kann. Unglaubliche Arroganz. So kannte ich ihn bisher überhaupt nicht. Da sieht man mal wieder Geld verdirbt den Charakter.

24.02.2019 20:41 • x 1 #29


tartlet
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter (aus Indien)

Hab ich gerade gefunden.... und das nehme ich jetzt als Leitspruch.

24.02.2019 21:22 • #30


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag