@Animo-ody
Entschuldige, ich scheine Dich da irgendwie auf dem falschen Fuß erwischt zu haben.
Zitat von Animo-ody:ch frage nach Gründen, und Dir fällt nichts Besseres ein, als zu sagen, nur einer. ich würde mich irren?
Nun ja, ich habe gesagt viele.
Wenn ich es aber an einem fest machen müsste, dann einem von dem ich denke, daß er den Teilnehmer zusätzlich belasten würde. Eine Entscheidung zu treffen unter Maßgabe einer Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen wäre unschön.
Zitat von Animo-ody:offensichtlich verwechselst Du Argumente mit Taktik, und Fakten mit Deiner Meinung.
Ein Fakt ist, daß von erheblichen Ausnahmen abgesehen, bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag weder der eine noch der andere Teil der Gemeinschaft im Außenverhältnis, den jeweils anderen der Wohnung verweisen kann. Das ist weder Argument, noch Taktik, geschweige denn Meinung.
Mir ist an dieser Stelle nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen Argument und Meinung oder Taktik ist, dies nur als Zusatz.
Zitat von Animo-ody:nd wir könnten uns darüber wunderbar beharken,
aha. Wenn Du meinst.
Zitat von Animo-ody:ich war 13 Jahre lang mit einer Frau zusammen, die immer Recht behalten hat -
Ich fühle mich jetzt verwechselt.
Zitat von Animo-ody:denkst Du ich hätte dabei nichts gelernt?
In dem Fall, bring it on.
Vielleicht, vielleicht auch nicht, verstehst Du, daß ich mich nicht des Gefühls erwehren konnte, als Stellvertreterin für eine Situation herhalten zu sollen, die ich weder kenne, noch in irgendeiner Art und Weise beabsichtigt habe.
Dein Ratschlag, der TE könnte jemanden, der auch im Mietvertrag steht, unter Maßgabe der bisher geschilderten Fakten mittels Hausrecht, selbigen verweisen, ist nicht korrekt.
Das war alles, was ich sagen wollte.
Wenn dieser TE nun hinginge und aufgrund Deines Ratschlags sich zu einer Handlung entschließen würde, bei der Lady, wie beschrieben, die scheinbar im Ausnutzen von Schwächen echter Profi ist, Oberwasser gewinnen könnte, würde dies den TE sehr wahrscheinlich in eine noch blödere Position bringen, als er ohnehin schon inne hat.
Dies zu verhindern, wäre das nicht auch in Deinem emotionalen Interesse?
Wenn die Lady freiwillig auszieht, super; er kann sie allerdings nicht einfach so dazu zwingen.
Es tut mir sehr leid, daß du schlechte Erfahrungen gemacht hast. Noch dazu mit Frauen, wie mir (...).
Ich hoffe sehr für dich, daß Du nicht all zu bald jemandem begegnest, der Dir sagt, daß Männer, wie Du, allzu schnell urteilen.
Alles Gute für den Hans, welchem ich das Glück sehr wünsche und auch Dir.