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Wie mit dem Expartner reden?

A
Mindestvertragslaufzeit?
Halte ich für juristisch nicht unbedingt haltbar. und bei gemeinsamen Mietvertrag haftet ihr eh beide.
lass Dich nicht wegschieben.
Du gehst, wenn es für Dich passt.
und solange, Du nicht gehst, hat auch der Next nix in Deiner Wohnung zu suchen. da hast Du nämlich Hausrecht.

03.12.2018 23:31 • x 2 #16


K
Achso ok dann würde ich versuchen so vernünftig wie möglich mit der Situation umzugehen und schnellstmöglich das Weite suchen. Wut wäre dann Schwäche zeigen und kein Schutz. Klare Ansagen machen. Und tschüss. Reden hilft in so einer Situation nicht. Würde sie komplett ignorieren und anschweigen. Dazu muss man jedoch sehr stark sein. Der der länger schweigt ist übrigens der Stärkere... Das Schweigen wäre also das optimale Mittel um dich zu schützen. Falls sie den Neuen anschleppt hast du Pech, jedoch auch dazu schweigen. Das ist heldenhaft souverän und daran merkt sie auch, dass sie dir mittlerweile sch egal ist, denn nur Männer denen die Frau egal ist dulden Nebenbuhler da würde ich mir keinerlei Blöße geben. Das wird dich abhärten und das nächste Mal schaust du genauer hin wen du dir da in die Whg holst.

03.12.2018 23:40 • x 2 #17


A


Wie mit dem Expartner reden?

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E-Claire
Zitat von Animo-ody:
Halte ich für juristisch nicht unbedingt haltbar.


Kommt auf die Jurisdiktion drauf an und ob gemeinschaftlich.

Ist schön, wenn beide haften, zumeist aber nur im Innenverhältnis, nach außen also beide für 100%.
Und ihm Hausrecht einzureden, wenn beide im Mietvertrag stehen, bitte den TE nicht auf ne völlig falsche Fährte schicken, der hat grad andere Schäfchen zu kämmen.

Wenn man denn unbedingt ärgern wollen würde, bei gemeinsamen Mietvertrag, die eigene Hälfte der Wohnung an eine ur schicke Frau zu einem Spottpreis aber mit Auflage ein, zwei mal so tun, als wäre man für diese Geschenk des Herren, unter vermieten.

Rechtlich eigentlich nicht machbar (braucht es das Einverständnis von ihr, hallo gemeinschaftlicher Mietvertrag, aber deutlich weniger problematisch als Ex den Zugang verweigern) und zweckmäßiger.

Ich rate dennoch davon ab, von allen Varianten. Wenn Ex im Mietvertrag steht, ist das auch Ex Wohnung. Andere Gestaltungsmöglichkeiten sind (wie beschrieben) denkbar, ABER im Nachhinein ist eine Trennung hart genug.

Energie einfach in den Aufbau eines neuen Lebens stecken.

Ach und neuer Nik wäre auch angebracht.

03.12.2018 23:44 • x 1 #18


K
Zitat von E-Claire:
Ach und neuer Nik wäre auch angebracht

Ja finde ich auch, dass verstärkt womöglich die Pechsträhne bin diesbezüglich abergläubisch.

03.12.2018 23:47 • x 1 #19


A
warum soll er Pech haben, wenn sie den Next anschleppt?
Das ist seine und ihre Wohnung. Darin darf sich niemand aufhalten, wenn einer nicht einverstanden ist.
wie sähe es denn umgekehrt aus?
der Mann bringt seine Next mit in die gemeinsame Wohnung, und sie soll das Nachsehen haben?
Pardon! es wäre charmant zu fragen: gehts noch?
Für den Next endet die Welt vor ! der Wohnungstür.
und wem diese Tatsache zu Herzen geht, der muss sehen, wie er damit klar kommt.

Das Post-Beziehungs-Spielchen hat auch gewisse Grenzen, und da braucht man auch nicht mehr oder minder angestaubte Vorstellungen von Anstand hervor zu ziehen. Halten sich eh nicht viele dran.

Aber es gibt auch noch so was wie Gesetze und Rechte.
und auch wenn die ne Leitplanken-Funktion haben. oder auch gerade deswegen:

Da braucht sich niemand einfach so drüber schieben zu lassen.

03.12.2018 23:55 • x 1 #20


VictoriaSiempre
Sie fragt Was macht Deine Wohnungssuche?
Du antwortest S'läuft
Du denkst: Du blöde *beep*, *beep* Dich, mögen Gonokokken Deine *beep* und den *beep* Deines Lovers heimsuchen!
Du lächelst dabei milde und abgeklärt. Und teilst Ihr vielleicht noch mit, dass Du gemeinsames Hausrecht in der Wohnung hast und nur Leute in ihr (der Wohnung!) duldest, die Du dort auch sehen magst. Hält sie sich da nicht dran, stell die Mietzahlung ein.

Melde Dich vielleicht auch zu einem Karatekurs an, vorsorglich. Und halte das andere Ende Deiner Stadt nicht mehr für so unüberwindbar, um auch vom Sofa eines Freundes zur Arbeit zu kommen.

Mag sich alles lustig lesen, aber von mir ist das durchaus ernst gemeint. Deine Situation ist beschissen und Du hast sie Dir nicht ausgesucht. Versuch, das Beste draus zu machen und die Zeit, bis Du eine Wohnung gefunden hast, möglichst souverän zu überbrücken. Heulen, Zetern und Mordio schreien kannst Du dann immer noch. Und auch immer dann, wenn sie grade nicht in der Nähe ist.

Ich wünsche Dir alles Gute!

04.12.2018 00:01 • x 2 #21


A
@E-Claire
denkbar ist vieles, machbar nur unwesentlich mehr, ratsam nur wenig.
aber warum sollte der TE nach der Trennung den Wünschen der Ex entgegen kommen?
Grund? Gründe?

da dürften in der Tat 'andere Schäfchen zu kämmen' sein, aber auch daraus kann ich keinen Grund erkennen, warum der TE in diesen Fragen von seiner Position abweichen sollte.
um es ihr einfach zu machen?

04.12.2018 00:07 • #22


E-Claire
Zitat von Animo-ody:
Grund? Gründe?


viele.

Einzig, Deine rechtliche Einschätzung war offensichtlich nicht korrekt. Würde der TE aufgrund dessen eine Entscheidung treffen, wäre diese vielleicht subjektiv nachvollziehbar, rechtlich allerdings würde dies in der nennen wir es Energiebilanz deutliche Kosten verursachen.

Denkbar ist vieles.
joh eh.

machbar nur unwesentlich mehr.
hm, was ist machbar aber nicht denkbar?

ratsam nur weniges.
Volle Zustimmung. Faktisch gesehen, ist, sie bei gemeinschaftlichem Mietvertrag des Raumes zu verweisen, aber zumindest wenig ratsam.

04.12.2018 00:16 • x 1 #23


A
viele Gründe?

aber Dir fällt nur ein, dass meine rechtliche Einschätzung falsch sei? offensichtlich?
und sie des Raumes zu verweisen, wo ich doch nur vom Next sprach?

offensichtlich verwechselst Du Argumente mit Taktik, und Fakten mit Deiner Meinung.

und wir könnten uns darüber wunderbar beharken, und Du würdest untergehen wie ein Stein im Wasser. ich war 13 Jahre lang mit einer Frau zusammen, die immer Recht behalten hat - denkst Du ich hätte dabei nichts gelernt?

ich frage nach Gründen, und Dir fällt nichts Besseres ein, als zu sagen, nur einer. ich würde mich irren?
Selbst wenn das stimmte, was es nicht tut, so bleibt die Frage immer noch offen:
warum sollte der TE sich entsprechend der Wünsche seiner Ex verhalten?
warum soll er sich rumschieben lassen?

gerade weil es hier um eine Trennung geht, und um seine emotionale Belastung würde ich doch eher dazu tendieren, ihm beizustehen.
Soll doch sie bitteschön ausziehen, und ihren Mietanteil bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen.
Aber ihm die Folgen ihrer Entscheidungen aufzudrücken?

das solltest Du nicht mit Dir machen lassen, hansohneglück.

04.12.2018 00:40 • #24


E-Claire
@Animo-ody

Entschuldige, ich scheine Dich da irgendwie auf dem falschen Fuß erwischt zu haben.

Zitat von Animo-ody:
ch frage nach Gründen, und Dir fällt nichts Besseres ein, als zu sagen, nur einer. ich würde mich irren?

Nun ja, ich habe gesagt viele.
Wenn ich es aber an einem fest machen müsste, dann einem von dem ich denke, daß er den Teilnehmer zusätzlich belasten würde. Eine Entscheidung zu treffen unter Maßgabe einer Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen wäre unschön.

Zitat von Animo-ody:
offensichtlich verwechselst Du Argumente mit Taktik, und Fakten mit Deiner Meinung.

Ein Fakt ist, daß von erheblichen Ausnahmen abgesehen, bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag weder der eine noch der andere Teil der Gemeinschaft im Außenverhältnis, den jeweils anderen der Wohnung verweisen kann. Das ist weder Argument, noch Taktik, geschweige denn Meinung.

Mir ist an dieser Stelle nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen Argument und Meinung oder Taktik ist, dies nur als Zusatz.

Zitat von Animo-ody:
nd wir könnten uns darüber wunderbar beharken,

aha. Wenn Du meinst.

Zitat von Animo-ody:
ich war 13 Jahre lang mit einer Frau zusammen, die immer Recht behalten hat -

Ich fühle mich jetzt verwechselt.

Zitat von Animo-ody:
denkst Du ich hätte dabei nichts gelernt?

In dem Fall, bring it on.

Vielleicht, vielleicht auch nicht, verstehst Du, daß ich mich nicht des Gefühls erwehren konnte, als Stellvertreterin für eine Situation herhalten zu sollen, die ich weder kenne, noch in irgendeiner Art und Weise beabsichtigt habe.
Dein Ratschlag, der TE könnte jemanden, der auch im Mietvertrag steht, unter Maßgabe der bisher geschilderten Fakten mittels Hausrecht, selbigen verweisen, ist nicht korrekt.
Das war alles, was ich sagen wollte.

Wenn dieser TE nun hinginge und aufgrund Deines Ratschlags sich zu einer Handlung entschließen würde, bei der Lady, wie beschrieben, die scheinbar im Ausnutzen von Schwächen echter Profi ist, Oberwasser gewinnen könnte, würde dies den TE sehr wahrscheinlich in eine noch blödere Position bringen, als er ohnehin schon inne hat.
Dies zu verhindern, wäre das nicht auch in Deinem emotionalen Interesse?

Wenn die Lady freiwillig auszieht, super; er kann sie allerdings nicht einfach so dazu zwingen.

Es tut mir sehr leid, daß du schlechte Erfahrungen gemacht hast. Noch dazu mit Frauen, wie mir (...).

Ich hoffe sehr für dich, daß Du nicht all zu bald jemandem begegnest, der Dir sagt, daß Männer, wie Du, allzu schnell urteilen.

Alles Gute für den Hans, welchem ich das Glück sehr wünsche und auch Dir.

04.12.2018 00:59 • x 2 #25


A
@E-Claire

mir ging es nicht darum, dass er seine Ex der Wohnung verweist, sondern den Next.

und darum ging es mir, weil ich den Eindruck habe, dass die Ex hier ein unfaires Spielchen mit Hansohneglück treibt.

Warm wechseln ist nach meinem Dafürhalten schon mieses Spiel genug. Aber auch wenn ich so ein Verhalten als mies und stillos erachte, kann ich es doch noch irgendwo nachvollziehen.
Manchmal möchte man nicht verletzen, meist einer Konfrontation aus dem Weg gehen, ist dann aber mehr auf sein eigenes Glück fixiert, und präsentiert dem Lebenspartner dann von jetzt auf sofort die Rechnung: es ist aus ab sofort.
Das ist grausam genug.
Hansohneglück hatte keine Chance.
Ihm wurde schlicht keine gegeben.
Da zerschellt Lebensglück und Lebensplan; da geht so vieles kaputt.
und jetzt soll er auch noch aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
weil die Ex da eine Idee hat, wie sie die Wohnung behalten könnte?
Das ist Nachtreten.
Das ist Abwälzen von Folgen.
er soll die Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen?

ich denke, er wäre bereit das zu tun. im Schockzustand. aus dem Gefühl und der Haltung heraus, dass er sie doch liebt, und will das sie glücklich ist.
aber das ist Aufopfern, und was da geopfert wird, das sind Selbstachtung und Selbstwertgefühl.

und deswegen sage ich @hansohneglück:
lass Dich nicht rumschieben!

Tue das was Du willst, nicht was andere von Dir erwarten.
Deine Ex hat Schluss mit Dir gemacht. Und das auf unfaire Weise. Wenn Du gehst, dann geh mit Würde. Und zwar Deinen eigenen Weg, und nur den.
Lass Dir helfen, wenn Du Hilfe brauchst, aber lass Dich nicht verdrängen. Lass Dich nicht einfach weg schieben.

und @E-Claire ...
Du fühlst Dich verwechselt?
es ist schön, dass Du Dich als so positionierst empfindest, dass Du das sagst. und das meine ich nicht ironisch. es zeigt mir, dass Du Dich nicht widerspruchslos in eine Rolle schieben lässt, die nicht die Deine ist.
Diese Stärke ist es, die ich Hansohneglück wünsche, damit er sich aus den Trümmern dieser gescheiterten Liebe wieder ein eigenes Leben bauen kann.

dass Dir, E-Claire, in meinen Worten die Wut auf jemand ganz anderes entgegen schlägt, das ist mir schon klar. Entschuldigen werde ich mich dafür allerdings nicht.
ich werde der Rabulistik ins Bein beißen, wo sie mir entgegen tritt.
ob das allzu schnelles Urteilen ist?
ich wünsche Dir auch etwas E-Claire: ich wünsche Dir, dass Dein nächster Konflikt, mit wem und um was auch immer, gut endet.
weil ich denke, dass es völlig unerheblich ist, wer Recht hat, oder behält. ich denke, entscheidend ist, was man daraus macht.
und in diesem Sinn wünsche ich mir für Dich und Deinen nächsten 'Gegner', dass ihr beide etwas Gutes daraus macht für Euch beide. Unabhängig davon, wer Recht hat.

04.12.2018 02:06 • x 1 #26


E
Zitat von Hansohneglück:
Aber meine Ex Partnerin kommt wieder in die Wohnung, weil sie nirgends hin kann.

Zitat von Hansohneglück:
Nun muss ich wohl oder übel mindestens noch einen Monat mit dieser Person wohnen.


Warum?

Zitat von Hansohneglück:
Ich befürchte das sie mit dem neuen kommt, weil sie alles so selbstverstöndlich sieht.


Machst Du es vielleicht auch zu selbstvertändlich?

04.12.2018 02:10 • #27


H
Danke an alle

Ich glaube, ich wähle die Abgeklärtheit.

Ich will einfach nicht schwach sein, auch wenn es durch diese Dynamik, die ich nicht erahnen konnte wirklich schwer wird.

Fest steht aber auch, je arroganter sie sich benehmen wird, umso eher bin ich entliebt. Sehe den wahren Menschen, der mir so kalt und ohne Respekt gegenüber agiert.

Erst wenn sie aus meinem Leben verschwunden ist, wird es besser. Nach vorn schau ich ja schon. Aber sie steht eben noch im Weg.
Aber ihre Taten werden sie von ganz allein ins Abseits drängen.

Schönen Tag allen

04.12.2018 07:10 • x 2 #28


A


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