Zitat von Heidi79: Es ging aber eher um die Folgevereinbarung.
Vielleicht ein Missverständnis, mein Kumpel ist Familienanwalt, bei dem hatte ich einen Erstberatungstermin.
Im Vorfeld hatte ich ein schönes Muster einer Trennungsvereinbarung gefunden. Mein Anwalt meinte, in einer Scheidung MÜSSEN nur 2 Dinge behandelt werden: 1. formale Voraussetzung für Scheidung erfüllt (z.B. Trennungsjahr), 2. Versorgungsausgleich (Rente), das kann man nicht vorher klären. Alles andere kann, muss aber nicht vorher geklärt werden. Geht die Immobilie in den Scheidungsprozess, wird es natürlich teurer, weil sich dann die Kosten am Objektwert richten.
Alles andere kann man, auch um Kohle zu sparen, vorher mit einer Trennungsvereinbarung klären. Auch der Zugewinnausgleich kann in der Trennungsvereinbarung ausgeschlossen werden, dass ist dann quasi ein Ehevertrag ad hoc.
Wenn ich z.B. meine Frau auszahle und wir uns auf einen fairen Betrag einigen, dann kann der Zugewinn ausgeschlossen werden, denn da wird in Kapitalversicherungen geguckt oder die Wertentwicklung einer von den Eltern übertragenen Wohnung (die Wohnung selbst ist vom Zugewinn ausgeschlossen, aber nicht die Wertentwicklung).
Mein Anwaltskumpel fand meine Laienhafte Trennungsvereinbarung in Ordnung. Leider kam es aus verschiedenen anderen Gründen (noch) zu keiner Einigung. Momentaner Status eingefroren (deshalb gibt es in meinem Thema auch keine updates).