Meine Ex wollte unbedingt die Trennungsvereinbarung von unserer gemeinsamen Anwältin gegenchecken lassen. Auch mein Hinweis, dass wir dann den Notar und anschließend noch die Anwältin dafür bezahlen müssen, hat sie nicht davon abgehalten. Die Anwältin hat dann zwei Rechtschreibfehler gefunden und drei Formulierungsverbesserungen gemacht und ansonsten die Vereinbarung für ok befunden. Dafür hat sich dann die Anwältin ein paar Tausend Euro eingestrichen. Das Haus und einiges mehr wurde mit dem Lesen der Trennungsvereinbarung zum Streitwert der Anwältin hinzugerechnet. Ich war aber Gott sei Dank in dem Augen zu und durch Modus . Anders hätte ich das nicht überlebt.
Zitat von Heffalump: Was nämlich keiner zu sagt, wenn der Eine seine Rentenpunkte abgibt, dann bekommt er die auch nicht nach dem Ableben des Nutznießers wieder.
Das stimmt so nicht. Verstirbt meine Ex vor Eintritt der Rente bzw hat maximal drei Jahre Rentenbezug bevor sie stirbt, so kann ich einen Antrag stellen und werde Rentenmäßig so gestellt wie vor dem Versorgungsausgleich. Automatisch läuft das jedoch nicht, sondern nur auf Antrag.
Lediglich meine Betriebsrente, die ich abgeben musste ist für immer weg, egal ob und wann meine Ex stirbt. Das kann aber bestimmt von Betriebsrente zu Betriebsrente variieren.
Gerade eben •
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