Zitat von Frequenz: Gefühle sind leider eine Wissenschaft für sich.
(...)
Aber all diese Erkenntnisse helfen mir momentan nicht wirklich.
ad1) Nö, eben nicht. wie heißt es so schön, Gefühle sind nicht justiziabel.
Denk an Schadenersatz bei Haustieren. Anerkannt. Vergewaltigung in der Ehe anerkannt... Nicht vergessen: Jura ist der Versuch, menschlichem Handeln gerecht zu werden... unter Maßgabe von objektiven Kriterien.
Mhm, that is a bloody contradiction in terms.
Mag ja sein, daß Gefühle zur Wissenschaft erhoben werden, aber jedenfalls mal nicht von Juristen, ne.
Unter Anwendung der Subsumptionstechnik, führt das nur zu einer validen Conclusio: Juristen und angehende solche haben jedenfalls keine ausreichende Methode, Gefühlen gerecht zu werden.
Die Rechtsprechung ist nie voraus, sondern hinkt immer nur bestehenden Verhältnissen hinterher.
Ob andere Wissenschaften das haben, lässt sich nicht abschließen beurteilen, ist aber auch nicht streitentscheidend.
ad2) Mindermeinung: Doch ich find schon. Doch, ich glaube, das könnte dir womöglich, unter Umständen, vielleicht (disclaimer... kennste) ein bißchen helfen.
Also einem Examenskandidaten zu erzählen, daß es da draußen noch ne andere Welt gibt, ist wie bereits dargelegt bestenfalls repetitiv (heißt ja Repetitorium) schlimmstenfalls arrogant und nicht hilfreich.
Aber: Früher hieß das Leistungsstörung, heute mit BGB nach Schuldrechtsreform und im Einklang mit UN-Kaufrecht Pflichtverletzung, die Angelsachsen nennen es Breach of Contract: Warum glaubst du denn braucht es jedenfalls mal wenigstens eine Anzeige?
In lustigerweise so gut wie allen Rechtsordnungen.
Wir können das jetzt Nacherfüllung, Ausfluss von pacta sunt servanda, Recht zur Nachandienung, equity, estoppel oder, oder nennen... Sagen wir einfach mal so, die meisten Rechtsordnungen haben einen Mechanismus für sh*t happens
Doch, Du bist Jurist. Dementsprechend kann Dir das jetzt weiter helfen: Du kannst beide (hier im Thread) vertretenen Standpunkte sehen: sie spielt mit Dir - vs - alter, halt mal den Ball flach.
Beides geht.
Nicht zu antworten ist super, weil Schweigen außerhalb des kaufmännischen Bestätigungsschreibens eben keine WE ist. Laß Dir (!) Zeit und damit läßt Du ihr Zeit.
Keine Konkludenz. Was übersetzt so mit Gefühlen und so passiv-aggresiv ist... ne, bei verständiger Wahrnehmung eines Drittens... Bäh.
Und jetzt mal ohne alptraum-schmidt, doch das könnte Dir helfen. Dich daran zu erinnern, daß weder Du noch die Holde im Moment den eigenen Schuldvorwurf wirklich erfüllen kann, ist vielleicht nicht die Lösung, die Du dir erhofft hast, aber genau darum gehts grad:
Tauch ab, tauch unter, tauch weg.
Überleg Dir, was Du wirklich als Rechtsfolge sehen willst
und wenn es Fortführung ist, schick Rosen, Briefe und mach dich auf den Weg.
Aber falls es dass nicht sein sollte, hatte sie den Mut es früher auszusprechen.
Dann ist Respekt angebracht.
Kannst Du jetzt noch nicht wissen.
Erwartet auch keiner von Dir.
Kurzum: Give her and yourself a break.
Not a good time for decisions.
In diesem Sinne, ist das grad doof? Aber wie! Gemein? Total!
Aber willst Du wirklich gerade Entscheidung treffen, entweder ausdrücklich oder passiv-aggresiv konkludent?
Mhm, hach ich weiß nicht.
Du?