Ändert sich der Unterhalt monatlich?

M
Hallo zusammen,
ich habe zwei Kinder im Alter von 6 und 10 und eine Unterhaltsverpflichtung von derzeit 580,-€ monatlich. Da ich nur 1400,-€ ALG I derzeit beziehe,kann ich meiner Unterhaltspflicht nur bis zum Selbstbehalt von 950,-€ nachkommen. Heißt also die Kiddies erhalten jeden Monat 450,-€.

Bedingt durch das ALG I ist mein Einkommen jetzt natürlich jeden Monat gleich. Da ich aber bereits eine neue Stelle Anfang nächsten Jahres in Aussicht habe stelle ich mir die Frage, wie es dann mit der Unterhaltsberechnung aussieht. Den mein Gehalt wird dann voraussichtlich jeden Monat unterschiedlich sein.

Ich stell mir also die Frage, muß ich dann jeden Monat mich neu nach der D-Tabelle ausrichten und inwieweit bin ich informationspflichtig gegenüber der Mutter und dem Anwalt.

Ich muß dazu sagen, daß ich zur Mutter ein sehr gutes Verhältnis habe und es bis jetzt keinerlei Streß in Bezug auf die Trennung/Kinder gab. Vielleicht hat ja einer von Euch diese Erfahrung bereits gemacht und kann mir berichten, oder weiß eine Rechtsquelle, in der ich mich informieren kann.

Vielen lieben Dank.....
Gruß

maltmk

27.11.2012 08:15 • #1


C
Ich denke, dass Dir hier vielleicht das Jugendamt weiterhelfen
kann, die haben auch sicher eine Abteilung, die sich in diesen
Rechtsfragen auskennen. Vermutlich wird einfach nach Jahresende der Unterhalt berechnet und so für das neue Jahr festgesetzt. Schön, dass
Du mit Deiner Freundin ein gutes Verhältnis hast. Alles Gute.

27.11.2012 08:31 • #2


A


Ändert sich der Unterhalt monatlich?

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M
Lass dich beraten, da kannst Du nichts falsch machen.
Es gibt aber einen Mindestunterhalt, den Du zahlen musst und wenn Du dabei einen Nebenjob benötigst.

27.11.2012 08:53 • #3


C
Das Jugendamt übernimmt grds. keine Beratung über die Unterhaltspflicht des familienfernen Elternteils.

Es wird ein Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen, sofern möglich. Wenn es absehbar ist, in welchem Bereich dein Einkommen liegt, dürfte es keine Probleme geben, da die DüTab ja immer Spielräume von 400 € hat - je Stufe.
Oder unterliegt dein Einkommen Schwankungen, die mehr als 400 € betragen?
Wichtig - Weihnachts- und Urlaubsgeld einkalkulieren, sofern gezahlt.

Ferner gehen übrigens noch 5% des Nettoeinkommens als berufsbedingte Aufwendungen ab. Also verbleibt dir 950 € + 5%. Wenn der Unterhalt gedeckt ist, wohl auch mehr .

@Markus: Das ist etwas differenzierter zu sehen. Es gibt Urteile der OLG´s das davon abgesehen wird, wenn der Vater/Mutter bereits vollschichtig arbeitet. Pauschal kann man das nicht sagen.

LG
Carslson

27.11.2012 09:25 • #4


M
Zitat von Carlson:

@Markus: Das ist etwas differenzierter zu sehen. Es gibt Urteile der OLG´s das davon abgesehen wird, wenn der Vater/Mutter bereits vollschichtig arbeitet. Pauschal kann man das nicht sagen.

LG
Carslson


OK! Bei meiner Ex-Frau wusste ich, das ich nicht zahlen muss, wenn ich nicht kann oder sie selbst genügend Geld verdient.
Bei Kinder war ich bisher soweit informiert, das es ein Mindestunterhalt gibt, den man zahlen muss, egal wie...danke für die Info
Der Unterhalt berechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen, da hilft die Düsseldorfer Tabelle, für einen Überblick, der aber nicht bindend ist

27.11.2012 18:35 • #5


N
wenn es einen titel gibt, musst du diesen natürlich bedienen, wenn du wieder in arbeit bist. sollte das einkommen niedriger als die derzeitige einstufung sein, kannst du imho nach 6mon. probieren runtergestuft zu werden. aber das kann streß mit der EX nach sich ziehen....

und komme blos nicht auf die idee zu JA zu gehen...die verarschen dich..

27.11.2012 18:47 • #6




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