Hallo zusammen,
ich habe zwei Kinder im Alter von 6 und 10 und eine Unterhaltsverpflichtung von derzeit 580,-€ monatlich. Da ich nur 1400,-€ ALG I derzeit beziehe,kann ich meiner Unterhaltspflicht nur bis zum Selbstbehalt von 950,-€ nachkommen. Heißt also die Kiddies erhalten jeden Monat 450,-€.
Bedingt durch das ALG I ist mein Einkommen jetzt natürlich jeden Monat gleich. Da ich aber bereits eine neue Stelle Anfang nächsten Jahres in Aussicht habe stelle ich mir die Frage, wie es dann mit der Unterhaltsberechnung aussieht. Den mein Gehalt wird dann voraussichtlich jeden Monat unterschiedlich sein.
Ich stell mir also die Frage, muß ich dann jeden Monat mich neu nach der D-Tabelle ausrichten und inwieweit bin ich informationspflichtig gegenüber der Mutter und dem Anwalt.
Ich muß dazu sagen, daß ich zur Mutter ein sehr gutes Verhältnis habe und es bis jetzt keinerlei Streß in Bezug auf die Trennung/Kinder gab. Vielleicht hat ja einer von Euch diese Erfahrung bereits gemacht und kann mir berichten, oder weiß eine Rechtsquelle, in der ich mich informieren kann.
Vielen lieben Dank.....
Gruß
maltmk
27.11.2012 07:15 •
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