Mia2
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Lieber Forenbesucher,
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Mia2
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tina1955
Gast
Nachtlicht
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Himbeereis
Gast
Gartenfee17
Mitglied
Zitat von YsaTyto:Du hast mich im Zitat, aber der Text ist nicht von mir.
Zitat von YsaTyto:Klar habe ich die Freiheit, mich anderweitig zu verlieben, auch eine Affaire zu führen uvm., verbieten kann mir mein Partner es nicht.
Tisiphone
Mitglied
Zitat von Gartenfee17:Worum es mir eigentlich ging, ist dass Affairen mit verheirateten Partner n e b e n der menschlichen Dimension z u s ä t z l i c h auch noch eine juristische haben. Wer heiratet, übernimmt gesetzliche Pflichten. Pflichten sind keine freiwilligen Leistungen.
Niemand, der bei Verstand ist, wird seinen EP zur Treue zwingen. Dennoch sollten sich die AP darueber klar sein, dass die Untreue eines verheirateten Menschen weitreichendere (juristische) Folgen haben kann als die Untreue eines Unverheirateten.
DieSeherin
Mentorin
Zitat von Tisiphone:Hier in D könnte die EF auf jeden Fall "unbillige Härte" geltend machen bei dieser Länge der Affäre. Soweit ich weiß, könnte das Konsequenzen für das Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern haben.
JetztGöttin
Mitglied
Zitat von tina1955:Sie bietet ihre Dienste an, wie so manche AF.
paulaner
Mitglied
Mia2
Mitglied