Zitat von Philinea: Im Ernst: ich wüsste nicht, wo und weshalb die Polizei „schräg“ beraten haben sollte. War doch alles völlig zutreffend. Und die TE hat absolut richtig gehandelt. Unabhängig davon, was man der TE vielleicht moralisch vorwerfen könnte, hier wurde - durch wen auch immer - eine Grenze inakzeptabel überschritten. Das sind Straftaten, die selbstverständlich angezeigt gehören. Bei Stalking sollte man so früh wie möglich die Behörden ins Boot holen und alles genau dokumentieren.
Ich hab doch schon erklärt, warum ich die Beratung schräg fand. Richtig ist, daß es sinnvoll ist bei stalking alles genau zu dokumentieren, auch das habe ich mehr als einmal geschrieben.
Ich bin da halt eher von der ruhigen Sorte, wenn der betrogene Ehemann, dem Affärenmann eine Watschen gibt, dann ist das auch ne einfache KV und trotzdem wäre ich da ausnahmsweise der Meinung, naja mei.
Sicher nicht, wenn er den anderen krankenhausreif schlägt, aber es gibt eben Abstufungen.
Ich hatte in meinem ersten Beitrag gefragt, inwieweit sich die TE wirklich beeinträchtigt fühlt und damit meine ich nicht jetzt in diesem Moment sondern mit etwas Ruhe morgen oder nächste Woche. Es waren bisher zwei Aktionen, das Ausmaß beider ist überschaubar.
Jede Energie, die da jetzt in die Situation gesteckt wird, führt halt zu weiteren Aktionen auf dann allen Seiten, ich weiß nicht wie sinnvoll das letztlich ist.
Zitat von Philinea: enn jemand von einem Sachverhalt berichtet, der strafbares Stalking oder Betrug darstellt. Das sind in der Regel keine Antragsdelikte,
Hm, ich kann mich echt irren, müßte man ein Blick ins Gesetz werfen, aber bei der Vielfalt und Vielschichtigkeit solcher Fälle, würde es mich echt wundern, wenn die einfachen Tatbestände nicht Antragsdelikte wären. Und in dem Fall, daß Du Recht hast, hätte die Polizei sie ja dann noch schräger beraten, oder nicht?