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Allgemeines zum Thema Umgangston

N
Aber das ist ja alles nicht Fenjals Problem, weil sie ja wahrscheinlich noch mit 80+ ihr Leben noch genauso führen wird wie jetzt. Und alle EF, AM PG (Pflegekräfte) als ausgesteuerte Sozialmodelle besprechen wird.

03.08.2025 19:51 • #601


C
Zitat von Besserwisser60:
Warum?

Vielleicht bin ich für so eine (für mich) sehr direkte Frage einfach zu sehr in diesem Thema drin.
Ich musste schlucken bei der Frage ... ist aber nix gegen dich.

03.08.2025 19:53 • x 2 #602


A


Allgemeines zum Thema Umgangston

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N
@cline

Der Aspekt fällt beim Thema Pflege oft unter den Tisch. Als Angehörige musst du funktionieren, obwohl dir oft zum Heulen ist. Im Fall meiner an Demenz erkrankten Mutter trauere ich um den Verlusst eines mir sehr wichtigen Menschen, obwohl sie noch lebt. Besserwisser60 wahrscheinlich war das bei deinem Mann nicht anders. Finale Krankheiten sind dabei ja ähnlich.

03.08.2025 20:00 • x 4 #603


Fenjal
@Pippa ich kann natürlich nur von mir reden.
1. Vorsorgevollmacht,...der Anwalt bietet rechtliche Sicherheit, allerdings kostenpflichtig.
Auf der Bank ist hinterlegt, wohin z.b. die Hütte bei meinem Ableben geht. Das Ackerland...

2. Betreuungsverfügung hier benennst du jemanden, der deine Wünsche äussert, kann auch ein Freund sein, das Betreuungsgericht berücksichtigt deine Empfehlung bei der Auswahl des Betreuers.

3. Patientenverfügung, die Justizministerien der Länder stellen entsprechende Textbausteine zur Verfügung, neben lebensverlängernden Maßnahmen bis zur Gabe von Blut und Blutprodukten, selbst die Verabreichung von Antibiose ist dort alles zu finden, was deine Frist hinauszögert oder eben nicht gewünscht wird.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann man bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen, so kann ein Gericht oder Arzt direkt auf die Dokumente zugreifen.

Man sollte gründlich im Vorfeld darüber nachdenken, was man im Fall einer ungünstigen Prognose, oder eines Akutereignisses mit unwiederbringlich schweren Ausfällen wünscht.
Lebensqualität erlebt jeder anders. High Tech Medizin bietet über dauerhafte Beatmung, Nierenersatzverfahren, extrakorporaler Membranoxygenierung, künstliche Ernährung, Transplante, passive Bewegung, bis hin zum Eyetracking z.b. für ALS Patienten, oder hohem Querschnitt, sehr viel.
Nur nicht jeder Mensch kann sich dauerhaft damit anfreunden.
Es gilt keine Wertung auszusprechen, nur dementsprechend zu handeln.

04.08.2025 06:39 • x 4 #604


B
Zitat von Fenjal:
extracorporealer Membranoxygenierung

Ist das eine neue Sprache, die wir erstmal lernen müssen? Wie wäre es, wenn du schon mit derlei angeblichem Fachwissen um die Ecke kommst, wenn du auch dazu schreibst, worum es geht, für die Nichtwissenden hier.
In der Patientenverfügung steht davon nämlich nichts.
Grundsätzlich gilt, wenn du so vorgesorgt hast, hast du gut gehandelt.
Allerdings bleibt immer ein Restrisiko, nicht alles lässt sich schriftlich und mit Bestätigung festlegen.
Davor steht dann immer noch das Augenmaß der Ärze.
Mein Schwiegersohn hat eine eigene Arzpraxis, ich bin froh, dass meine Töchter und mein Schwiegersohn hier hoffentlich mit dem passenden Fingerspitzengefühl und Weitblick der Konsequenzen, mit Hilfe meiner Patientenverfügung, ihre Entscheidung treffen.

04.08.2025 06:51 • x 1 #605


MissLilly
@Fenjal

Du scheinst dich weder mit Berufsbetreuern noch dem Betreuungsgericht an sich auszukennen. Vor allem aber scheinst du noch nicht verstanden (oder wahrhaben zu wollen), dass man sich nicht gegen alle Eventualitäten absichern kann und daher letztlich ein dir vollkommen Unbekannter die jeweiligen Entscheidungen für dich trifft. Daher sagte ich ja bereits..Der Normalsterbliche könnte dann nur noch hoffen, dass er von alle dem dann nicht mehr wirklich was mitbekommt.

04.08.2025 06:55 • #606


Fenjal
@MissLilly es muss kein Berufsbetreuer bestellt werden, das Gericht folgt gerne deinem Vorschlag in der Betreuungsurkunde, das kann ein gute Freund sein.
Auch ein Rechtspfleger ist an die Patientenverfügung gebunden, ist dort explizit vermerkt, das keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind, z.b. eine Beatmung und entsprechende Therapie eingeleitet wurden, kann er auf Therapia minima bestehen, das ist möglich! Alle weiteren Ersatztherapien kann er ablehnen.

Natürlich setzt das eine eindeutige Patientenverfügung voraus, kein wischiwaschi Blatt von Buntstiften, das man auslegbar machen kann.

04.08.2025 07:05 • #607


Plague
Zitat von Besserwisser60:
Ist das eine neue Sprache, die wir erstmal lernen müssen?

Schau bei Wikipaedia unter ECMO.
Ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von neuesten technologischen Medizinerrungenschaften, die im Ernstfall helfen können, dein Leben zu verlängern, in dem sie z.B. die Lungenfunktion übernehmen.

04.08.2025 07:09 • x 1 #608


Fenjal
Zitat von Plague:
neuesten technologischen Medizinerrungenschaften


So neu sind die nicht, man kann mit dem Heli anfliegen und schon vor Ort die Transport Ecmo einsetzen .

Zitat von Besserwisser60:
In der Patientenverfügung steht davon nämlich nichts


Natürlich wenn du dir die Verfügungen der Justizministerien der Länder anschaust und sie mit deinem Hausarzt besprichst, kann alles aufgeführt werden.

04.08.2025 07:13 • #609


B
Zitat von nalea:
@cline Der Aspekt fällt beim Thema Pflege oft unter den Tisch. Als Angehörige musst du funktionieren, obwohl dir oft zum Heulen ist. Im Fall meiner an Demenz erkrankten Mutter trauere ich um den Verlusst eines mir sehr wichtigen Menschen, obwohl sie noch lebt. Besserwisser60 wahrscheinlich war das bei deinem Mann ...

Ich erinnere mich mit Gruseln an die Situation, dass mein Vater damals mit über 80 sich um meine Mutter kümmern musste. Gut, die war nicht bettlägerig, aber schwierig.
Beide im betreuten Wohnen, aber wollten keine Hilfe zulassen. Das sollte dann die Tochter übernehmen,Ich hatte aber selber Familie, 2 kleine Kinder und kaputten Rücken und dazu nach 1 Autostunde, inklusive Autobahn und Stau von dem Wohnheim entfernt.

So habe ich dann noch mit einem Hexenschuss bei meinen Eltern sauber gemacht.Zähne zusammen gebissen, trotz der Schmerzen.
Bedankt hat sich keiner, ich hatte dafür dann 3 große BSV/Prolapse (Bandscheibenvorfälle), die auch operiert werden mussten.
Meine Mutter wurde immer renitenter, mein Vater immer verzweifelter.
Das sind dann die Situationen, wo dann die Ehepartner mitunter den Angehörigen ggü. aggressiv werden, einfach weil sie m it der Situation überfordert sind.
Nichts ist für Kinder schlimmer, als alte Eltern, die externe Hilfe nicht zulassen und zunehmend verwahrlosen.
Gut, wir selber haben die Biege noch bekommen, ich habe getreikt und mein Vater wurde krank, dann sind beide ins Pflegeheim.
Mitunter aber gibt es Fälle, da können weder die Kinder noch externe Personen (Hausarzt etc.) irgendwas bewirken. Man ist dann einfach hilflos.

Bei meinem Mann habe ich auch erfahren, dass man als Angehörige dazu gezwungen ist die Pflege zu übernehmen, ob man will oder nicht. Auch wenn man eigentlich gar nicht kann, da fragt keiner nach, ob der Partner mit 186cm Größe und 100Kilo zu wuppen ist.

Es wird einfach verfügt und erwartet.

Und wenn man es anders macht, dann kommt von Außen das schlechte Gewissen angetriggert, Nachbarn, die meinen einem erzählen zu müssen, was richtig und verkehrt ist, obwohl sie selber gar nicht in der Situation sind.
Dazu dann ein Mann, der bis zum Ende nicht wahrhaben wollte, dass er sterben muss (mit 49).

04.08.2025 07:13 • x 4 #610


B
Zitat von Plague:
Schau bei Wikipaedia unter ECMO. Ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von neuesten technologischen Medizinerrungenschaften, die im Ernstfall helfen können, dein Leben zu verlängern, in dem sie z.B. die Lungenfunktion übernehmen.

Das weiß ich doch....

04.08.2025 07:14 • #611


B
Ich finde es sehr bezeichnend, hier mit Fachbegriffen um dich zu werfen. Was war der Sinn?

04.08.2025 07:15 • #612


Fenjal
@BernhardQXY einige Erkrankungen und Therapien wurden erwähnt, um auf ordentliche Patientenverfügungen hinzuweisen, die eben auch Maßnahmen und Therapien benennen sollten um nicht auslegbar zu werden.
Ja, Ecmo ist nicht aufgeführt, Hämofiltration ebenfalls nicht,.. also legen wir entsprechende Zugänge und schließen die Cica an.
Darauf wollte ich hinweisen.
Die Patientenverfügung ist ein wichtiger Hinweis und muss konkret im Inhalt sein, eben nicht, ... da geht noch was ... davon steht dort nichts,.... forensische Konsequenz.
Am Ende sollte jeder deutlich hinterlegt haben, was er sich wünscht, sonst nichts, allerdings bewertet wird das weniger, es wird dann entsprechend gehandelt.

04.08.2025 07:23 • #613


B
@Fenjal
Schau, wenn Menschen, die ihren jeweiligen Hintergrund nicht kennen miteinander kommunizieren nutzen sie eine Sprache, die vermutlich jeder versteht.
Fachbegriffe aus dem Berufsalltag lässt man weg. Feuert man damit, dient es oft dem Zweck, sich zu überholen.
Ich verstehe sehr gut, worauf du hinaus willst.
Du hast sehr genau überlegt, das spreche ich dir nicht ab.
Ich glaube auch, dass du überzeugt bist, alles bedacht zu haben.
Das Problem ist aber, dass das Leben sich nicht an Spielregeln hält.
Beispiel hinterlegte Patientenverfügung.
Bist du sicher, dass jeder Arzt in jedem Krankenhaus routinemäßig abfragt? So wie ich die Lage in diversen KH kenne, ist aufgrund der Unterbesetzung und hoher Arbeitsbelastung es nicht unwahrscheinlich, wenn die Abfrage hinten runterfällt.
Auch musste ich schmunzeln, mit welcher Überzeugung du der Meinung bist, dass der vorbestimmte Mensch als Betreuer pflichtgemäß übernimmt. Was ist wenn er ausfällt. Oder sich doch dagegen entscheidet, wenn es soweit ist.
Kurz, auch du kannst nicht voraussagen, wie du endest

04.08.2025 07:38 • x 2 #614


B
Zitat von BernhardQXY:
überholen.

Sicher meinst du Überhöhen

04.08.2025 07:41 • x 1 #615


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