Zitat von TinTin1980:
Versuch es mal anders zu sehen: Wenn im Gesetz stehen würde, dass man sein Recht auf Leben verwirkt, wenn man dies und jenes tut,
Würde ich es auch in Frage stellen
Zitat: obliegt er der Verantwortung des TÄTERS selbst, eine Entscheidung für sich zu treffen. Das Recht auf Selbstbestimmung wird damit wahrgenommen.
Nein, weil ich ihm nicht die Möglichkeit geben will seiner Verantwortung zu entfliehen. Ein psychisch kranker Straftäter wird auch nicht mehr wirklich rauskommen.
Zitat:Zumal das in meinen Augen nichts mit Rachegedanken zu tun hat. Für mich verwirkt ein Mensch sein Recht auf Leben, wenn er gewisse Straftaten begeht.
Da stehen wir halt wieder:
Wer hat das Recht über Leben zu entscheiden, außer derjenige selbst.
Zitat:Genozid beispielsweise.
Da nehme ich ihm die Zeit der Qual mit der Auseinandersetzung.
Sollte aber nie frei kommen.
Zitat:Schaut man sich Straftäter an, die aus dem Vollzug entlassen werden, hat das in einem hohen Anteil kein Stück Resozialisierung in sich - was wiederum auch wieder den Schutz der Gesellschaft infrage stellt.
Da gibt es auch andere Beispiele
Aber ja das ist ein Problem, müsste aber ohne Todesstrafe gehen.
Wieso nicht weiterentwickeln anstatt wieder einen Schritt retour zu machen?
Es ist ein schweres Thema welches von viel klügeren Menschen entschieden wurde.
Finde das jetzt nicht so schlecht.
Rational und pragmatisch gesehen wäre die Todesstrafe natürlich die beste Lösung.
Kosteneffizient und Entfernung des Schädlings.