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Berechnung Unterhaltsansprüche

L
Zitat von vollhorst:
Für deine Ex as Psychotherapeutin gilt entweder der alte Spruch, dass der Schuster die schlechtesten Schuhe hat oder sie versucht dich absichtlich emotional zu manipulieren.

Ja, was von den beiden bei ihr zutrifft, frage ich mich auch ständig. Ich kenne sie 13,5 Jahre und kann es nicht beantworten!

25.11.2020 22:49 • #46


tlell
Ich versteh jetzt eine Sache nicht. DIe Wohnung ist ihr aber du zahlst alleine die Raten. Läuft der Kredit nur auf deinen Namen oder hat deine Frau mit unterschrieben?

25.11.2020 23:09 • #47


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

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L
Zitat von tlell:
Ich versteh jetzt eine Sache nicht. DIe Wohnung ist ihr aber du zahlst alleine die Raten. Läuft der Kredit nur auf deinen Namen oder hat deine Frau mit unterschrieben?

Wir sind gegenüber der Bank beide Schuldner. Ich habe mir schon sagen lassen, dass ich im Innenverhältnis zu meiner Noch-Frau Anspruch auf hälftige Erstattung der Ratenzahlung hätte. Und unter Umständen sogar auf ganze Erstattung. Aber solange meine Eltern da drin wohnen, kann ich das nicht drauf ankommen lassen...

25.11.2020 23:14 • #48


tlell
Haben deine Eltern einen Mietvertrag und zahlen sie Miete?

Lass dich von der Frau nicht so unter Druck setzen! Besprich das alles wirklich mit dem Anwalt. Sprich auch mit deinen ELtern was sie sich vorstellen könnten. Und icn sags dir ungerne, aber zu Gunsten deiner Eltern kannst du nicht auf was verzichten, das dir zusteht. Man ist selen gerne der Buhmann, deswegen sprich mit ihnen.

25.11.2020 23:22 • x 1 #49


L
Zitat von leroymuc:
die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall)

Hast du dich da von einem Parkscheibenkontrolleur beraten lassen?

25.11.2020 23:34 • #50


L
imho geht man heute bei einer Schenkung unter Ehegatten davon aus, dass Grundlage dafür der Bestand der Ehe war. Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält.

Frag deinen Anwalt.

25.11.2020 23:45 • x 2 #51


B
Zitat von leroymuc:
Verstehe ich nicht. Ich habe gerechnet:
Trennungsunterhalt = 0,45 x ((Bereinigtes_Netto_Mann - Kindesunterhalt) - Bereinigtes_Netto_Frau)

Auf welcher Basis hast du das bereinigte Netto deiner Ex berechnet, Durchschnitt der letzten drei Jahre, aktuelle Einnahmen oder Durchschnitt Business Plan?

Zitat von leroymuc:
Wir sind gegenüber der Bank beide Schuldner. Ich habe mir schon sagen lassen, dass ich im Innenverhältnis zu meiner Noch-Frau Anspruch auf hälftige Erstattung der Ratenzahlung hätte. Und unter Umständen sogar auf ganze Erstattung. Aber solange meine Eltern da drin wohnen, kann ich das nicht drauf ankommen lassen...

Auch von mir nochmals die Frage, ob deine Eltern Miete zahlen, das als Einkommen deiner Ex zu werten ist? Ich habe das Gefühl, Ihr habt hier einen Teufelsdeal geschlossen, der gerade geplatzt ist und dessen Konsequenzen du alleine ausbaden sollst. Der korrekte Weg sollte sein, dass deine Ex natürlich die Raten für ihre Eigentumswohnung selbst trägt und deine Eltern ihr Miete für die von ihnen bewohnte Wohnung zahlen. Das heißt, sie hat zu ihrem Einkommen als Therapeutin noch Mieteinnahmen und du trägst keine Kosten für ihren Vermögensaufbau. Und schwupp, die Rechnung sieht schon völlig anders aus. Was ist vertraglich zwischen Euch -dir, deiner Ex und deinen Eltern- vereinbart?

26.11.2020 10:55 • #52


L
Zitat von LonelyXmas:
Hast du dich da von einem Parkscheibenkontrolleur beraten lassen?

Nein, von einem sehr engagierten Notar, der während dem Termin zur Beurkundung der Überlassung zu meiner Frau sagte, im Fall einer Scheidung könnte es gegen sie Rückforderungsansprüche geben - ob wir die nicht am besten gleich ausschließen sollten. Meine Frau sah mich mit großen Augen an und sagte, ja natürlich! Ich hatte in dem Moment - vor dem Notar - nicht die Eier, nein zu sagen oder zumindest Bedenkzeit zu fordern. Ich dachte in meinem abhängigen Mindset, sie würde in dem Fall direkt raus laufen und mir die Trennung erklären.

26.11.2020 12:26 • #53


L
Zitat von Brightness2:
Auf welcher Basis hast du das bereinigte Netto deiner Ex berechnet, Durchschnitt der letzten drei Jahre, aktuelle Einnahmen oder Durchschnitt Business Plan?

Ich habe Durchschnitt der letzten 3 Jahre gemacht, weil sie ja selbständig ist. Genauer gesagt, Durchschnitt der Jahre, für die bereits ein Steuerbescheid vom Finanzamt vorliegt (also 2017, 2018, 2019). Interessant ist dein Punkt miit Businessplan - in welchem Fall darf man das machen? Sie hat ja seit einem Monat erst die Kassenzulassung. Dafür hat sie einen Businessplan für die Bank erstellt, der ab 2021 gilt und der deutlich größere Einkünfte vorsieht, als in den zurückliegenden Jahren. Ich würde die Berechnung natürlich lieber darauf aufbauen...

Zitat von Brightness2:
Auch von mir nochmals die Frage, ob deine Eltern Miete zahlen, das als Einkommen deiner Ex zu werten ist?

Nein, sie zahlen keine Miete. Wir haben beim Anwalt einen Vertrag über den Tausch der Wohnsitze geschlossen. Darin steht, dass wir uns gegenseitig keine Miete schulden, dass jedoch die Kreditraten der Wohnung weiter von meiner Frau und mir (also de facto von mir alleine) getragen werden. Warum? Weil meine Eltern sonst auch kostenfrei (bis auf Nebenkosten) in ihrem abbezahlten Haus wohnen würden. So die Logik und die Moral dahinter...

Zitat von Brightness2:
Ich habe das Gefühl, Ihr habt hier einen Teufelsdeal geschlossen, der gerade geplatzt ist und dessen Konsequenzen du alleine ausbaden sollst.

Totaler Teufelsdeal. Einbahnstraße. Ich habe es mitgemacht (und meine Eltern auch), weil wir keiine andere Möglichkeit sahen, wie wir sonst auf absehbare Zeit ein für die Kinder gutes Eigenheim bekommen könnten (Stichwort Immobilien in München). Ich war überzeugt davon, dass alle (v.a. meine Frau) verstehen, dass wir damit so verflochten sind, dass wir einander ausgeliefert sind! Dass wir da nie wieder raus kommen! Offenbar hat das meine Frau nicht so verstanden.

Zitat von Brightness2:
Der korrekte Weg sollte sein, dass deine Ex natürlich die Raten für ihre Eigentumswohnung selbst trägt und deine Eltern ihr Miete für die von ihnen bewohnte Wohnung zahlen. Das heißt, sie hat zu ihrem Einkommen als Therapeutin noch Mieteinnahmen und du trägst keine Kosten für ihren Vermögensaufbau.

Der einzige Weg, den ich sehe - aber da müssen erstmal alle miitspielen, v.a. meine Eltern, die jetzt echt sauer sind - ist dass meine Eltern zurück in das Haus ziehen und meine Frau die Wohnung an dritte vermietet. Und ich keine Kreditraten mehr dafür zahle. Wie ich meine Noch-Frau einschätze, wird sie aber selbst da Probleme machen, weil sie gerne hätte, dass ich weiter die Hälfte der Kreditraten zahle. Aber da sehe ich Hoffnung auf Entlassung - hat auch die Anwältin angedeutet.

26.11.2020 12:39 • #54


B
Du solltest auf jeden Fall die von dir gezahlten Kreditraten vom Trennungsunterhalt abziehen. Sonst zahlst du doppelt. Deine Frau versucht gerade das Maximum aus dir heraus zu holen. Wirke dem sachlich aber bestimmt entgegen. Es ist vertraglich geregelt, dass du die Kreditraten (mit)trägst, ergo reduziert das dein bereinigtes Einkommen.

Wann hast du den Termin beim Fachanwalt?

26.11.2020 12:58 • #55


L
Zitat von Brightness2:
Du solltest auf jeden Fall die von dir gezahlten Kreditraten vom Trennungsunterhalt abziehen. Sonst zahlst du doppelt. Deine Frau versucht gerade das Maximum aus dir heraus zu holen. Wirke dem sachlich aber bestimmt entgegen. Es ist vertraglich geregelt, dass du die Kreditraten (mit)trägst, ergo reduziert das dein bereinigtes Einkommen.

Wann hast du den Termin beim Fachanwalt?

Danke dir weiterhin für die Mithilfe. Ich gehe auch davon aus, die Kreditraten beim berennigten Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung abzuziehen. Alles andere wäre ja total irre. Aber: Ich habe andererseits wiederum den Wohnvorteil, der durch das kostenlose Bewohnen des abbezahlten Hauses entsteht. Dieser Wohnvorteil frisst den Abzug der Kreditraten wieder auf Und noch mehr: Wenn hier jemand auf die Idee käme, den Wohnvorteil tatsächlich anhand des Mietwerts des Hauses zu beziffern, würde er die Kreditraten noch weit überschreiten...

Termin beim Anwalt ist am Montag.

26.11.2020 13:34 • #56


Minnie
Schenkungen kann man zurückfordern

26.11.2020 14:54 • #57


L
Zitat von Minnie:
Schenkungen kann man zurückfordern

Da das sehr verlockend klingt - kannst du hier en paar mehr Details geben bitte? Tipp: meine Schenkung ist eine notariell beurkundete Überlassung inklusive Grunndbuchübertrag. Und mit einer Klausel, die die Rückforderung im Scheidungsfall ausschließt.

26.11.2020 15:17 • #58


B
Kannst du denn mit deiner Mutter einen Mietvertrag für ihre Haushälfte vereinbaren, um zumindest die Hälfte deines Wohnvorteils loszuwerden? Übrigens wird der Wohnvorteil im Trennungsjahr auch nur nach der ersparten Miete für eine angemessene Wohnung gerechnet, nicht nach dem objektiven Wohnwert.

Davon ausgehend, dass die von dir gezahlten Kreditraten den zu zahlenden Trennungsunterhalt voll mindern, wie schaut deine Situation dann aus? Ansonsten könntest du versuchen, in Richtung Verwirkung wegen groben Undanks zu gehen, da die Wohnungsüberschreibung noch nicht mal ein Jahr her ist und deine Ex jetzt bereits den Deal platzen lässt. Dann wird es aber vermutlich schmutzig werden, das will gut überlegt und dem Anwalt deines Vertrauens durchgespielt werden. Ich werde aber den Eindruck auch nicht los, dass die Überschreibung der Wohnung nicht nur aus altruistischen Motiven geschah, sondern auch als Ausgleich für Investitionen und geleistete Arbeit deiner Ex in deinem Elternhaus.

Die beste Lösung wäre wahrscheinlich, dass deine Eltern möglichst schnell wieder in ihr ursprüngliches Haus ziehen und du in eine angemessene Wohnung in der Nähe der Kinder. Ich drücke dir die Daumen, dass dein Anwalt fit ist und euer Geflecht sauber analysiert und bewertet.

26.11.2020 16:49 • x 2 #59


L
Zitat von Brightness2:
Kannst du denn mit deiner Mutter einen Mietvertrag für ihre Haushälfte vereinbaren, um zumindest die Hälfte deines Wohnvorteils loszuwerden?

Wieder ein interessanter Tipp, danke.

Zitat von Brightness2:
Davon ausgehend, dass die von dir gezahlten Kreditraten den zu zahlenden Trennungsunterhalt voll mindern, wie schaut deine Situation dann aus?

So hatte ich es schon gerechnet. Bereinigtes Netto plus Wohnvorteil minus Kreditraten. Ich habe auch zur Vereinfachung angekommen Höhe_Wohnvorteil = Höhe_Kreditraten. Damit wäre der Wohnvorteil bereits niedriger (und vermutlich als angemessen anzusehen) als der echte Mitewert des bewohnten Hauses.

Zitat von Brightness2:
Ich werde aber den Eindruck auch nicht los, dass die Überschreibung der Wohnung nicht nur aus altruistischen Motiven geschah, sondern auch als Ausgleich für Investitionen und geleistete Arbeit deiner Ex in deinem Elternhaus.

Hm, nicht wirklich. Der Wert der halben Wohnung, die ich ihr geschenkt habe, ist etwa das 15-Fache der Summe, die meine Noch-Frau in die Renovierung meines Elternhauses gesteckt hat. Es war rein zur Beschwichtigung meiner Noch-Frau, die ein paar Monate nach Einzug in mein Elternhaus anfing, sich nicht wohl zu fühlen, da das alles nicht ihr gehöre. Es ist völlig unlogisch (und kam mir auch damals unlogisch vor), aber sie sagte, es würde ihr helfen, wenn sie dafür wüsste, dass die Wohnung ganz ihr gehört. Das Haus gehört dir, die Wohnung mir.

26.11.2020 17:09 • #60


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