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Berechnung Unterhaltsansprüche

L
Hallo zusammen,

vorweg - ich habe einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbart, aber bis dahin will ich schon halbwegs vorbereitet sein und bei der Vorbereitung zieht es mir gerade den Boden unter den Füßen weg.

Konkrete Frage: Nach Ermittlung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle und des Trennungsunterhalts bleibt mir nur noch ein Rest vom monatlichen Einkommen, der wohl zwar über dem Selbstbehalt (ca. 1200 Euro) liegt, aber deutlich zu wenig ist, um meine Kreditraten fürs Wohneigentum zu bezahlen. ?! Mal ganz abgesehen von paar Euro für ein paar Brötchen. ?!

Was passiert in so einem Fall? Man wird mich doch nicht zwingen, mich zur Deckung der Unterhaltszahlungen zu verschulden oder gar in eine günstigere Wohnung zu ziehen?!

Danke für eure Hilfe, ich bin gerade total hibbelig.

Leroy

24.11.2020 20:23 • #1


B
Hallo Leroy,

ein bisschen wenig Information, um konkret auf dich einzugehen. Ganz allgemein, ohne deine Zahlen zu kennen, hast du einen Selbstbehalt deinen Kindern gegenüber von EUR 1.160 und gegenüber deiner EX in Höhe von Euro 1.280. Falls du dein eigenes Haus bewohnst, wird dir noch ein Mietvorteil eingerechnet, der dein Einkommen fiktiv erhöht, so dass sich gegebenenfalls auch der Trennungsunterhalt nochmals erhöht. Sollte das Haus eine Wertsteigerung seit Beginn eurer Ehe erfahren haben, hat deine Ex auch Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Versuch dich gütlich mit deiner Ex zu einigen, so dass ihr beide gut leben könnt.

24.11.2020 21:07 • x 3 #2


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

x 3


B
Allo Leroy,

Achtung gefährliches Halbwissen folgt:

Es ist natürlich abhängig vom eigenem Gehalt und Alter des Kindes.
In der Tabelle werden um die 370 Euro Unterkunfstskosten berechnet. Was ein Witz ist....
Pro Kind geht es ab 370 Euro bei einem Gehalt bis 1900 Netto los.
D.h. bei zwei Kindern wäre man hier schon unter dem Selbstbehalt.

Ich persönlich habe Mietkosten von über 700Euro für drei Zimmer, weil die Kinder mindestens einmal die Woche da sind und jedes zweite Wochenende bei mir übernachten. Dafür brauchen sie ein eigenes Zimmer. Ich hab ein halbes Jahr eine winzige Zweizimmerwohnung gehabt, das war ne Zumutung.
Ich habe mich zum Glück mit meiner Ex auf einen angemessenen Betrag geeinigt und ihr Anwalt und das Gericht haben es abgesegnet.

Sollten deine Kosten den Selbstbehalt überschreiten, so kann dieser angehoben werden. Muss aber in angemessenem Bereich liegen.
Kommt also auf deine Wohnung an. Wie genau das geregelt wird kann dir aber wirklich nur dein Anwalt sagen. Bei Sätzen wie ,,kann man nix machen würde ich mich bei anderen Anwälten umhören.

Ich hoffe jemand anderes kann genaueres sagen.

Bitte berichte auch mal was dabei herauskommt.

24.11.2020 21:20 • #3


L
Also etwas mehr Details. Ich habe zur Berechnung des zugrunde zulegenden Einkommens das Arbeitnehmernetto genommen und davon - wie vielerorts im Netz beschrieben - berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge, Wohnnebenkosten und Raten eines während der Ehe geschlossenen Kredits - abgezogen. Die Darlehensraten für das selbstbewohnte Haus habe ich quasi mit dem Wohnvorteil verrechnet und nicht mehr vom Einkommen abgezogen. Für die Ehefrau analog.

Mit meinem sich ergebenden bereinigten Netto bin ich in die Düsseldorfer Tabelle und habe den Kindesunterhalt (2 Stück) entnommen. Für den Trennungsunterhalt habe ich von meinem bereinigten Netto noch den Kindesunterhalt abgezogen. Differenz aus diesem Rest-Einkommen von mir und dem bereinigten Netto meiner Frau genommen und davon 45% (Süddeutschland) ergibt den Trennungsunterhalt.

Jetzt ergibt sich für mich:
Monatsnetto - Kindesunterhalt - Trennungsunterhalt - Darlehensrate (selbstbewohntes Haus) 0 !

Das heißt, ich könnte bei diesen Unterhaltssummen das Darlehen nicht mehr bedienen und mir bliebe kein Cent fürs Essen.

Wo liegt der Fehler? Oder blüht mir das wirklich?

24.11.2020 21:28 • #4


B
Zitat von leroymuc:
Wo liegt der Fehler? Oder blüht mir das wirklich?

Kann es sein, dass Ihr auch im gemeinsamen Leben eher knapp auf Kante kalkuliert habt? Falls sich deine Ex nicht selbst unterhalten kann (oder will), bist du als Besserverdiener ihr -zumindest im Trennungsjahr- unterhaltspflichtig. Schlimmstenfalls kannst du dir die Finanzierung des Hauses schlicht und ergreifend nicht leisten. Denn wenn diese Rechnung schon 0 aufgeht, scheint deine finanzielle Lage allein durch die Finanzierung schon extrem angeschlagen. Wenn wir dann noch von Zugewinnausgleich durch Wertsteigerung reden, wird es sehr eng.

24.11.2020 21:37 • #5


L
Nein, das Problem ist, dass meine Noch-Frau und ich eine sehr große Einkommensdifferenz haben. Gerade im Bemessungszeitraum inkl. Corona-Jahr, wo meine Frau ihre Selbständigkeit gerade am aufbauen war und ich als Angestellter (zum Glück) keinerlei Einbußen hatte. Die Darlehensraten liegen bei ca. 1/4 von unserem gemeinsamen Monatseinkommen, das sollte grundsätzlich Okay sein.

24.11.2020 21:45 • #6


Schwedus
Zitat von leroymuc:
Also etwas mehr Details. Ich habe zur Berechnung des zugrunde zulegenden Einkommens das Arbeitnehmernetto genommen und davon - wie vielerorts im Netz beschrieben - berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge, Wohnnebenkosten und Raten eines während der Ehe geschlossenen Kredits - abgezogen. Die Darlehensraten für das selbstbewohnte Haus habe ich quasi mit dem Wohnvorteil verrechnet und nicht mehr vom Einkommen abgezogen. Für die Ehefrau analog.

Mit meinem sich ergebenden bereinigten Netto bin ich in die Düsseldorfer Tabelle und habe den Kindesunterhalt (2 Stück) entnommen. Für den Trennungsunterhalt habe ich von meinem bereinigten Netto noch den Kindesunterhalt abgezogen. Differenz aus diesem Rest-Einkommen von mir und dem bereinigten Netto meiner Frau genommen und davon 45% (Süddeutschland) ergibt den Trennungsunterhalt.

Jetzt ergibt sich für mich:
Monatsnetto - Kindesunterhalt - Trennungsunterhalt - Darlehensrate (selbstbewohntes Haus) 0 !

Das heißt, ich könnte bei diesen Unterhaltssummen das Darlehen nicht mehr bedienen und mir bliebe kein Cent fürs Essen.

Wo liegt der Fehler? Oder blüht mir das wirklich?


Dem Unterhaltzahler wird immer gern ein Nebenjob empfohlen bzw. auch gern ( hinter vorgehaltener Hand) eine neue Partnerin, um Mietkosten zu sparen.

24.11.2020 21:47 • #7


B
Verstehe nicht wie du vorher das haus finanziert hast. Wahrscheinlich hat die Frau viel mitbezahlt. Verstehe da auch die bank nicht die das so knapp mitmacht.
In dem Fall wirst du das Haus verkaufen müssen oder dir ne neue Frau ins Boot holen die zahlt

24.11.2020 21:49 • #8


L
Zitat von Baumo:
Verstehe nicht wie du vorher das haus finanziert hast. Wahrscheinlich hat die Frau viel mitbezahlt. Verstehe da auch die bank nicht die das so knapp mitmacht.
In dem Fall wirst du das Haus verkaufen müssen oder dir ne neue Frau ins Boot holen die zahlt

Wieso - bisher habe ich die Finanzierung komplett selbst getragen. 1/3 von meinem Monatsnetto. Wo ist das Problem? Von den 2/3 hat meine Frau monatlich Haushaltsgeld bekommen. Meine Frau hat von ihrem (viel geringeren) Einkommen im Wesentlichen die Einkäufe/Lebensmittel bezahlt. Es blieb noch bei beiden gut was übrig. Problem ist jetzt, dass sich für mich - je nach Grad des Wohlwollens bei der Berechnung - zwischen 1500 und 2000 Euro Unterhaltsansprüche im Monat ergeben! Das kann nichtmal ein Besserverdiener bezahlen!

24.11.2020 21:56 • x 1 #9


B
Wie groß ist das Eigentum?
Wenn es ne 120 m² 4 Zimmer Butze ist, bringt dir alles nix.

25.11.2020 00:06 • #10


Fanta1
Bei Unterhaltszahlungen wird das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche. Kreditraten, Fahrtkosten etc. werden vorher abgezogen, auch diverse Versicherungen .

25.11.2020 07:02 • #11


L
Zitat von Fanta1:
Bei Unterhaltszahlungen wird das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche. Kreditraten, Fahrtkosten etc. werden vorher abgezogen, auch diverse Versicherungen .


Das habe ich ja gemacht - siehe oben. Nur werden die Kreditraten in der Berechnung komplett vom Wohnvorteil aufgefressen. Ich denke, ich komme hier ohne die Kreativität und Erfahrung eines Anwalts nicht weiter... Das aber wiederum wird mich in die Eskalation mit meiner Frau treiben, denn sie setzt vordergründig zumindest auf eine einvernehmliche Einigung...

25.11.2020 07:33 • #12


L
Guten Morgen, das Haus wird als fiktives Einkommen angerechnet. Die Höhe ergibt sich aus dem Mietpreis pro qm mal Wohnfläche (Beispiel 5 Euro pro qm mal 90qm gleich 450 Euro). Von dem Betrag lassen sich lediglich die Kreditzinsen abziehen. Der Rest wirkt Einkommenserhöhend.
Also entweder vermieten oder neue Raten aushandeln. Eventuell kannst du 4 Prozent als Altersvorsorge ansetzen, da dir kein Geld mehr dafür übrig bleibt.
Liebe Grüße und alles Gute für Dich!

25.11.2020 07:56 • x 1 #13


L
Ach und zum fiktiven Einkommen rate ich dir den örtlichen Mietspiegel zu besorgen.Nicht das man dir sonst was für Einkommen anrechnet.Da sind die Anwälte immer sehr erfinderisch.Zumindest was den Kindesunterhalt betrifft.
Bleibt 1Kind bei dir hebt es sich auf. Eventuell auch Wechselmodell. 14 Tage bei dir, 14 Tage bei ihr. Auch kein Kindesunterhalt.

25.11.2020 08:03 • x 1 #14


Familiendaddy
Zitat von Brightness2:
Kann es sein, dass Ihr auch im gemeinsamen Leben eher knapp auf Kante kalkuliert habt?
(...)
Denn wenn diese Rechnung schon 0 aufgeht, scheint deine finanzielle Lage allein durch die Finanzierung schon extrem angeschlagen.


Zitat von Baumo:
Verstehe nicht wie du vorher das haus finanziert hast. Wahrscheinlich hat die Frau viel mitbezahlt. Verstehe da auch die bank nicht die das so knapp mitmacht.


Warum? Er kommt aus Süddeutschland - je nach Region sind die Wohnkosten einfach nicht mit anderen Bundesländern vergleichbar.
Hier im Großraum München bekommst du keine Dreizimmerwohnung unter 1200 Euro kalt. Das dürfte für die Meisten so plus-minus die Hälfte des Einkommens sein.
Er schreibt, dass er das Haus von ca. 1/3 seines Nettos abzahlt - das ist für die Verhältnisse hier ein sehr guter Faktor.
Ich zahle 45% meines Gehaltes für Miete... Und wohn noch günstig.

Das Problem ist, dass durch die Trennung nicht nur Einkommen seiner Frau wegfällt - nein, zusätzlich ein vierstelliger Betrag für seine Frau und ein hoher dreistelliger Betrag für seine Kinder rauskommt. Ich kenn das aus Erfahrung - gleiche Konstellation bei mir. Frau geringverdienend während der Ehe, ich Hauptverdiener mit gutem Gehalt. Ihr würden 1100 Euro zustehen, für die Kids nochmals ca. 700 Euro oben drauf. Zähl ich jetzt noch meine Miete dazu hab ich auch kaum noch was übrig - und da sind Auto etc. noch nicht bezahlt.
Ich habe mich mit meiner Frau zum Glück vernünftig einigen können - bleibt zwar aktuell nix hängen, aber ich komm zurecht.
Selbiges würde ich dem TE auch empfehlen.

Andernfalls wird es wirklich schwierig und - spätestens wenn deine Frau auf Zugewinnausgleich beim Haus besteht - vermutlich keinen anderen Weg als Verkauf geben.
Kenn das hier auch von meiner neuen Partnerin, selbes Drama mit Eigentumshaus. Wertzuwachs in 5 Jahren ist so hoch, dass man anderswo n ganzes Haus davon bauen könnte... das kann allen das Genick brechen.

25.11.2020 11:46 • x 1 #15


A


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