Zitat von AtzeFlip: wenn’s denn nur das gewesen wäre. Nun fordert sie noch das Handy was sie mir geschenkt hat zurück.
fordern kann sie viel. Es gibt Regelungen bezüglich Geschenken. Würde ich garnicht reagieren, falls du dir unsicher bist...Anwalt fragen wie du dich zu verhalten hast.
Aber ganz ganz wichtig....für dich und ganz allgemein.
Wenn es nicht um Organisatorische Dinge bezüglich der Kinder geht, nicht reagieren.
Sollte sie dich bezüglich Kinderorga kontaktieren, also ne Info oder so schicken....empfinde ich ein "Ok, weiß ich bescheid" als angemessen. Und niemand kann dir vorwerfen das du mauerst oder desinteressiert bist.
Nur so viel Kontakt wie nötig.
Ich weiß das es schwer ist auf Provokationen, die noch nicht einmal zwingend als solche beabsichtigt sein müssen, nicht zu reagieren.
Zitat von Brightness2: Hast du es abgeholt oder eine Abholung bei deiner Ex vereinbart oder erwartet, dass sie es zurück schickt?
Da wäre ich jetzt mal gespannt was die DEINER Ansicht nach korrekte Vorgehensweise wäre.
Zu ihr fahren und Paket abholen wäre ja wieder "Belästigung der armen NF"-
Nicht hinfahren und sie bitten das zu tun -> dann muss die Dame ja auch noch etwas tun....kanner auch ni machen.
Die Kinder (für die der Inhalt ja glaub war) bringen es mit im Rahmen der Übergabe....oh....moment...ich erahne das es dann heißt das die Kinder instrumentalisiert werden und wegen IHM wieder zwischen die Fronten geraten.
Zitat von Brightness2: Kann sich aber leicht herauswinden, indem sie erklärt, Paket ist angekommen, ich hab nicht so genau geschaut und es halt aufgemacht.
Seit wann ist Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit ein Schutz vor Strafe?
Ein Tempolimit übersehen zu haben schützt ja auch nicht vor dem Bußgeldbescheid.