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Ehefrau trennt sich

F
Stehst du in Verbindung mit dem Jugendamt? Ich habe noch nicht alles gelesen. Daher erstmal nur ein paar Gedanken.

Persönlich halte ich nichts vom WM, das bringt für die Kinder zuviel Unruhe. Dann kommt es natürlich auf das Umfeld an. Wie ist die jeweilige Wohnsituation? Gibt es Eltern oder Schwiegereltern, die unterstützen könnten oder wollen?

Wenn du im Scheidungs-/Sorgerechtsverfahren etwas erreichen willst, mußt du die Unterstützung möglichst vieler Institutionen und Personen zusammen bekommen. Vorallem das Jugendamt spielt dabei eine große Rolle und wenn die Mutter da patzt (Termine nicht einhält etc.) ist das schon die halbe Miete...

Soviel für jetzt, später vielleicht mehr

lg Uwe

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alleswirdbesser
Ich denke sie verweigert die Kommunikation genau deshalb - das soll den Eindruck vermitteln, dass kein WM möglich ist. Du bekommst Termine mit Absicht nicht mitgeteilt, du wirst mit Absicht nicht informiert, sie zieht es extra durch. Zum Glück dokumentierst du alles genau.

x 2 #2702


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Ehefrau trennt sich

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@alleswirdbesser genau so beschrieb es meine Anwältin auch, das ist ein Spiel und zwar ein sehr perfides. Da Gerichte ja wie gesagt bei solch Situationen selten ein Wechselmodell zustimmen.
Gut ist immer das ich ihr alles was wichtig war mitgeteilt habe. Das zeigt das ich zur vernünftigen Kommunikation bereit bin und nicht beleidigend werde.

x 1 #2703


alleswirdbesser
Zitat von AtzeFlip:
@alleswirdbesser genau so beschrieb es meine Anwältin auch, das ist ein Spiel und zwar ein sehr perfides. Da Gerichte ja wie gesagt bei solch ...

Ich vermute sie ist in einem Forum unterwegs, indem sie „gut“ beraten wird, von Frauen, die bereits Erfolg damit hatten. Dafür nimmt sie sich Zeit während Rudi auf die Kinder aufpasst.

Im Grunde bist du ja auch hier unterwegs und lässt dich beraten. Aber Verlass dich lieber auf deine Anwältin. Da bist du auf der sicheren Seite.

x 2 #2704


F
Ich nehme mal an, dass dein Anwalt dir schon vieles von dem gesagt hat, was ich jetzt schreiben werde.

Wenn es um das Sorge- und AB-Recht geht, schließt sich das Gericht in der Regel mit dem zuständigen JA kurz. Die sitzen dann mit in der Verhandlung und geben ihre Sicht zu Protokoll. Also ist der Kontakt zum JA für dich lebenswichtig.

Die Kriterien sind:
- Wohnungssituation aus Sicht der Kinder (eigene Zimmer oder zumindest ein großes Kinderzimmer Ja/Nein)
- Betreuung: Ich gehe davon aus das du berufstätig bist. Also mußt du nachweisen können, dass die Kinder tagsüber betreut werden, entweder KiTa oder durch Familie, Freunde etc. das ist ein ganz wesentlicher Faktor!
- Unterhaltssituation/Arbeitszeit: Wenn du Vollzeit arbeitest, fühle mal vor, ob du evtl. deine Wochenarbeitszeit verringern kannst (siehe dazu: Teilzeit- und Befristungsgesetz, ArbRecht). Je mehr Zeit du für die Kinder hast, umso besser wird die Beurteilung durch das JA. Wegen Geld brauchst du dir in so einem Fall keine Sorgen zu machen: Wenn die Kinder ganz oder überwiegend bei dir leben, hast DU den Anspruch auf Unterhalt oder - wenn sie nicht arbeitet - auf UV. Und das kann ein ganz großer Streitpunkt werden, wenn ihr Anwalt ihr das verklickert.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

lg Uwe

x 2 #2705


A
@Solist ich habe eine zum Glück sehr große Wohnung zu einem echt guten Preis in Berlin bekommen. So das die Mädels sogar 2 Zimmer für sich hätten. Also das ist schon mal sicher.
Bis März letzten Jahres war ich Berufskraftfahrer im Nahverkehr für die Baustofflogistik. Dann wurde ich gekündigt weil 6 Kindkrank Tage und eine Woche selbst krank für die Chefin nicht mehr Tragbar war.
Nun stecke ich in einer Umschulung zum Kaufmann für den Großhandel. In Vollzeit. Von 7.30 - 15.30. Könnte ich bei Bedarf auf Teilzeit reduzieren verlängert sich dann jedoch um ein Jahr.
Meine Nochfrau ist im Mai diesen Jahres fertig mit ihrer Umschulung zur Industriekauffrau. Und wollte im Anschluss studieren über eine Abendschule.

#2706


A
@alleswirdbesser sie lässt sich beraten von ihrer besten Freundin die Arbeitet als Rechtsanwaltfachangestellte in einer Kanzlei. Und gibt ihr halbschaarige Ratschläge.
Das einzige was sie ihr scheinbar gut geraten hat ist, das sie schlecht kommunizieren soll da das Gericht so wahrscheinlich dem Wechselmodell nicht zu stimmt.

Ich überlege nun seit längerem schon ob ich das Risiko trotzdem eingehe und das Modell festsetzen lassen soll.

x 1 #2707


F
@AtzeFlip Wohnsituation gut, Einkommenssituation gleich auf beiden Seiten. 7:30 bis 15:30 wäre vermutlich kein Problem, bliebe die potentielle Betreuungssituation. Hättest du dafür eine Lösung in Aussicht?

WM halte ich nicht für im Interesse der Kinder, schon wegen Schule/KiTa. Wie weit seit ihr nach deinem Umzug jetzt auseinander?

#2708


A
@Solist die haben eine Betreuungsvertrag mit der Kita von 45 Stunden. Also das ist soweit sicher.

Ich wohne jetzt 30min Fahrtweg weg. Ca 19 km.

#2709


F
@AtzeFlip Die Kontinuität bliebe für die Kinder gewahrt, das ist wichtig. Wie kommen die Kinder dort hin? Müsst ihr sie bringen oder gibt es einen Shuttlebus? (Hier bei uns haben einige KiTa's sowas)

#2710


A
@Solist ja die müssen hin gebracht werden. Liegt bei mir aber tatsächlich auf dem Weg. Und die Schule wo die große eingeschult wird ist gleich 300m weiter. Also alles auf einem Weg.

#2711


F
@AtzeFlip Dann sehe ich mal die Grundvoraussetzungen für dich als ganz günstig. Bleibt als wesentlicher Faktor das Jugendamt. Wie siehts da aus? Wenn du das nicht hier posten willst, gerne auch als PN.

#2712


A
Hallöchen Liebes Forum.
Heute nach dem ich ja die Betreuung am Wochenende ( durch Krankheit der NF ) übernommen hatte, hab ich die Mädels heute Früh in die Kita gebracht.
Also eigentlich nur 2 von 3, die große hat sich die Nacht übergeben und ist gestern schon recht früh von mir ins Bett gebracht worden.
Ich hab in der Kita Bescheid gefragt ob sie morgen mitfahren dürfe ins Theater wenn nichts weiter passiert.
Die Kitaleitung stand da dabei, wenn nichts weiteres passiert übergeben oder sonstiges darf sie morgen mitfahren.
Aber das liegt jetzt bei der NF.
Dort musste ich Sie dann noch hinbringen zu der NF nachhause die ist auch weiterhin krankgeschrieben. ( mir kam Sie nicht krank vor )
Sie sagte ihr natürlich gleich das Sie nicht mitfahren dürfe.
Ich klärte meine NF umgehend auf.

Meine NF nutze natürlich sofort die Chance mir wieder irgendwas erzählen zu wollen.
Ging wieder um Gegenstände und dann um die Betreuungszeiten. Das ich die einseitig eingeführt habe und das Jugendamt ihr wohl sagte das, dass dann rechtlich so nicht binden wäre. Ich also einpacken könne.
Also alles Aussagen der NF.

Ich habe heute mit der Anwältin korrespondiert. Sie verfasst jetzt ein Schreiben per Express an meine NF auf Einhaltung des Betreuungsmodells da wir sonst eine Einstweilige Verfügung beim FamG beantragen werden.
Auf Nachfrage wie ich mich verhalten soll wenn die NF die Kinder vorenthält, sagte sie da wäre der erste Gang zum Jugendamt und Polizei. Das würde aber zur Eskalation führen und würde vor Gericht nicht so gut ankommen.

Ich solle die Kinder so wie es bisher war abholen. Wenn es Probleme gibt sofort Bescheid geben und das Jugendamt informieren.

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F
@AtzeFlip Genau so. Lass dich von ihr nicht verunsichern, dass ist es, was sie erreichen will. Was sie redet ist uninteressant. Für dich zählt nur deine RA und das Jugendamt. Am Besten wäre es wahrscheinlich, wenn deine RA nach deinen Angaben das Betreuungsmodel schriftlich fixiert und ihr das dann mit dem JA besprecht und der NF zur Unterschrift vorlegt oder beim FamG als vorläufige Regelung vorschlagt. Da kann dir deine RA sagen, wie das am besten läuft. Und dann bekommen JA und FamG gleich den richtigen Eindruck von NF...

Halt die Ohren steif und gib Gas!

lg Uwe

x 2 #2714


A
@Solist ich bin da ganz unbeeindruckt mittlerweile. Da sie immer mit irgendwelchen BGB Sachen kommt die absolut gar nicht passen.

Zum Thema Klage hier mal ein Zitat meiner Anwältin.
„Ein Antrag bei Gericht zur Regelung des Umgangs wie bisher im Wechselmodell wäre möglich, auch im einstweiligen Verfahren. Aber wie bereits mitgeteilt, müsste eigentlich die Seite, die das bestehende System abändern will, das Gericht einschalten. Sie nehmen ihr quasi die Arbeit und die Vorauszahlung der Gerichtskosten ab.“

x 2 #2715


A


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