FoolishHeart
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In Punkto BGB: Gemäß BGB sind - gerade im Privatbereich - mündliche Vereinbarungen genauso bindend wie schriftliche. Das Problem ist halt nur, wie man das im Streitfall belegen kann.
FoolishHeart
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AtzeFlip
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Dudo
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Zitat von AtzeFlip:dann fiel mir ein das sie dem Ganzen zugestimmt hatte. Mündlich.
PsychoMantis
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AtzeFlip
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PsychoMantis
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Zitat von AtzeFlip:@PsychoMantis hallöchen, ja ich habe gerade das Schreiben als Kopie von der Anwältin erhalten. Diese macht ihr in diesem schreiben deutlich klar. ...
AtzeFlip
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Zitat von PsychoMantis:Hat sie auch Konsequenzen benannt solltest du die Kinder nicht abholen können?
AtzeFlip
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alleswirdbesser
Mentorin
Zitat von AtzeFlip:Wie sollte es anders sein Klingelte vor ca 10 min mein Telefon, die Kita die mittlere hat 39,3 Fieber und muss abgeholt werden. Die Kitaleitung war ...
AtzeFlip
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PsychoMantis
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Zitat von alleswirdbesser:Wer dieser jemand wohl ist? Einer, der auf der Liste der Personen, die das Kind abholen dürfen, eingetragen ist? Ich würde mir an deiner Stelle die ...
FoolishHeart
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Zitat von AtzeFlip:darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte? Ich habe die Kitaleitung ja explizit auf die angespannte Situation und null Kommunikation mit der NF hingewiesen.
alleswirdbesser
Mentorin
Zitat von AtzeFlip:darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte?
Balu85
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Zitat von AtzeFlip:darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte?
PsychoMantis
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