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Ehefrau trennt sich

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@AtzeFlip Da hat sie natürlich Recht. Aber irgendwie sollte das Ganze schon schriftlich fixiert werden, um der NF den Wind aus den Segeln zu nehmen.

In Punkto BGB: Gemäß BGB sind - gerade im Privatbereich - mündliche Vereinbarungen genauso bindend wie schriftliche. Das Problem ist halt nur, wie man das im Streitfall belegen kann.

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A
@Solist deswegen hab ich Sie beauftragt ihr per Express und äußerst deutlich mitzuteilen das, dass so nicht funktioniert.

Meine NF brachte mich dann heute zum Nachdenken und dann fiel mir ein das sie dem Ganzen zugestimmt hatte. Mündlich.

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Ehefrau trennt sich

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D
Zitat von AtzeFlip:
dann fiel mir ein das sie dem Ganzen zugestimmt hatte. Mündlich.

ohne wäre es ja gar nicht gegangen.

du könntest die Kinder das ganze Jahr haben, wenn du ihr die Kohle bezahlst, dann gibt es sicher keine Probleme mehr

x 1 #2718


P
Huhu Atze gibt's was neues?

#2719


A
@PsychoMantis hallöchen, ja ich habe gerade das Schreiben als Kopie von der Anwältin erhalten.
Diese macht ihr in diesem schreiben deutlich klar. Das die Abänderung des Betreuungsmodells nicht dem Wohle der Kinder entspreche. Und das auch Ich die Hauptbetreuung der Kinder übernehmen kann, wenn sie das Wechselmodell weiterhin ablehnt.
Und weißt ausdrücklich darauf hin das eine Aufhebung dieses Modells ohne Gerichtliche Bestätigung nicht möglich ist.
Wenn sie eine Aufhebung wünscht solle meine NF sich bitte an das Gericht wenden und soll meine Anwältin als Bevollmächtigte benennen. Und jegliche Korrespondenz bezüglich der Kinder solle nur noch über Ihren tisch laufen.

Und einige andere Anwaltsdeutsche Klauseln und Floskeln.

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P
Zitat von AtzeFlip:
@PsychoMantis hallöchen, ja ich habe gerade das Schreiben als Kopie von der Anwältin erhalten. Diese macht ihr in diesem schreiben deutlich klar. ...

Hat sie auch Konsequenzen benannt solltest du die Kinder nicht abholen können?

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A
@PsychoMantis
Zitat von PsychoMantis:
Hat sie auch Konsequenzen benannt solltest du die Kinder nicht abholen können?

Eilantrag auf Herausgabe, Festsetzung des Betreuungsmodells, Einschaltung des JAs und das auch strafrechtliche Aspekte berührt wurden da noch benannt.

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A
Wie sollte es anders sein Klingelte vor ca 10 min mein Telefon, die Kita die mittlere hat 39,3 Fieber und muss abgeholt werden.
Die Kitaleitung war am Telefon und sagte mir man erreiche die Mutter wieder einmal nicht.
Ich hab auch zurück rufen müssen weil ich in einer VK war.
Man habe aber die Oma erreicht, die hätte auch schon zurück gerufen das jemand kommt.
Bin gerade aus der Tür raus klingelte das Telefon das jemand auf dem Weg sei, aber Sie sich trotzdem bedankt bei mir.

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alleswirdbesser
Zitat von AtzeFlip:
Wie sollte es anders sein Klingelte vor ca 10 min mein Telefon, die Kita die mittlere hat 39,3 Fieber und muss abgeholt werden. Die Kitaleitung war ...

Wer dieser jemand wohl ist? Einer, der auf der Liste der Personen, die das Kind abholen dürfen, eingetragen ist? Ich würde mir an deiner Stelle die Liste zeigen lassen.

Und ordentlich dokumentieren nicht vergessen. Das spielt dir jetzt tatsächlich in die Hände.

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A
@alleswirdbesser darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte?
Ich habe die Kitaleitung ja explizit auf die angespannte Situation und null Kommunikation mit der NF hingewiesen.

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P
Zitat von alleswirdbesser:
Wer dieser jemand wohl ist? Einer, der auf der Liste der Personen, die das Kind abholen dürfen, eingetragen ist? Ich würde mir an deiner Stelle die ...

Bei uns war es so dass das Kind an niemand heraus gegeben werden durfte der nicht in einer Vollmacht unterschrieben von beiden Elternteilen dazu ermächtigt wurde. Diese Vollmacht musste in der Kita vorliegen.

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F
Zitat von AtzeFlip:
darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte? Ich habe die Kitaleitung ja explizit auf die angespannte Situation und null Kommunikation mit der NF hingewiesen.

Meines Wissens nach nicht. Der Andere muß zumindest über die Erweiterung der Liste informiert werden. Aber ich kenne nur unsere hiesigen Regelungen und bei "Notfällen" läuft das möglicherweise anders.

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alleswirdbesser
Zitat von AtzeFlip:
darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte?

So war es bei meinem Ex und seiner NF zumindest. Sie hat den Next eingetragen, ohne ihn zu fragen, und er hat mich eingetragen.

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Balu85
Zitat von AtzeFlip:
darf man denn ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils da einfach Leute da hinzufügen wie man möchte?

Ja darf man, das gehört zum "Alltag" und dafür ist derjenige Zuständig bei dem die Kinder gerade sind.
Hat mich auch gewundert.
Next wurde von meiner NF auch eingetragen. Unterschreiben musste ich nichts und hätte es wohl auch nicht erfahren wenn NF nicht gedacht hätte sie bräuchte nein OK.

#2729


P
Dann handhabt das aber auch jeder Kindergarten anders kann das sein?

#2730


A


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