Kai_1981
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Als sie ankam, erzählte sie von der Wohnung und dass sie halt die Top-Kandidatin dafür ist. Hab gesagt, dass ich das für eine gute Lösung halte, weil auch ich als Vater durch die kurze Entfernung präsent bleibe. Dann kamen die Vorwürfe, dass ich ja in diesem Palast bleiben wolle und sie sich mit unserer Tochter diese kleine Wohnung nimmt. Eigentlich wäre die ja gut für mich. Aber ich muss ja allein hier wohnen bleiben. Man könnte ja auch sagen, dass ich erstmal ausziehe. Hab gesagt, dass ich dann alles verliere. Und dann kamen die Vorwürfe, dass sie froh über die Trennung ist, weil ich ja so eine Art an mir habe... Rationale Argumente zählten mal wieder nicht.
Das Thema mit dem Wegzug zu ihren Eltern ist nicht vom Tisch. Habe gesagt, dass ich dazu keine Zustimmung erteilen werde. Sie war der Auffassung (wohl nach Rücksprache ihrer RA-Freundin), dass das trotzdem geht. Ich und der RA sehen das anders. Die Entfernung zu ihren Eltern ist übrigens ca 85 km. Das ist aber auch egal.
Okay, wie gehe ich am besten vor, um dem Wegzug gleich zu widersprechen? Muss ich aktiv das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder ist meine Zustimmung grundsätzlich erforderlich? Muss jetzt kurz weg.