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Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

A
Hallo Daniel, danke für deine Rückantwort. Es ist schön zu hören, dass du mittlerweile von dieser Frau Abstand finden kannst. Ich hoffe ihr findet für das Materielle eine halbwegs brauchbare Einigung. Ich wünsche dir für die Abwicklung viel Kraft wenn auch gerichtliche Schritte notwendig sind. Dir persönlich wünsche ich eine tolle Zukunft mit einem Menschen der dich liebt und respektiert. Ich hoffe dass du uns auch weiterhin auf dem Laufenden hältst. GLG. Alm 12

29.04.2024 11:00 • x 2 #1201


aequum
Zitat von Heike1307:
Kann ich mir nicht vorstellen. Die Allgemeinen Bedingungen in Deutschland sind ja überall gleich. Vielleicht ausländischer Versicherer? Außerdem ...

Hier ein Beispiel:

Kann ich den Ehe-Rechtsschutz ohne Wartezeit in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann der Ehe-Rechtsschutz nicht ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie aber bereits vor einer Scheidung stehen und rechtlichen Rückhalt benötigen, helfen wir Ihnen mit unserer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit:
Mit dem ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe sichern Sie sich unsere sofortige Unterstützung für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall.

29.04.2024 11:04 • x 2 #1202


A


Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

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Heike1307
Zitat von aequum:
Wenn Sie aber bereits vor einer Scheidung stehen und rechtlichen Rückhalt benötigen, helfen wir Ihnen mit unserer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit:
Mit dem ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe sichern Sie sich unsere sofortige Unterstützung für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall.


Okay, das wird nicht billig sein...

29.04.2024 11:34 • #1203


W
Zitat von Heike1307:
wird nicht billig sein...

Billiger als die Kosten der Scheidung...

29.04.2024 12:10 • x 1 #1204


Elfe11
Zitat von aequum:
Hier ein Beispiel: Kann ich den Ehe-Rechtsschutz ohne Wartezeit in Anspruch nehmen? Grundsätzlich kann der Ehe-Rechtsschutz nicht ohne Wartezeit in ...


Sie zahlen nur 500 oder 1000 Euro für außergerichtliche Tätigkeit und Beratung.

29.04.2024 21:43 • #1205


Balu85
Zitat von aequum:
Ich hoffe doch, dass Du eine Rechtschutzversicherung hast. Wenn nicht, schließe noch schnell eine ab. Aber achte auch darauf, dass zusätzlich das Familien- oder Scheidungsrecht abgedeckt sind.

Zitat:
Ja, Wartefristen von z.B. 6 Monaten sind gängige Praxis und Scheidung kann bei einigen Versicherungen als ein Zusatz mit abgeschlossen werden.

Es gibt in D eigentlich nur eine einzige Rechtsschutzversicherung die das quasi vollumfänglich abdeckt. AAAAAAABER....diese kostet eben ein paar Euro und Scheidungsrecht hat eine Wartefrist von 3 Jahren, Sorgerecht 1 Jahr.
Alle anderen bieten Familienrecht natürlich mit an, aber oftmals nur mit einer Deckelung bei der Kostenübernahme die oftmals so gering ist das ein paar Stunden beim Anwalt diese schon überschreiten.
Was meist drin ist sind Erstberatungen oder Beratungen bis Betrag X/pro Jahr.
Erschwerend kommt hinzu, das der Rechtsstreit noch nicht eingetreten sein darf. Ab wann das so gezählt wird....wohl unterschiedlich.

Ich ärgere mich ein wenig das ich nicht gleich nach der Affäre meiner NF diese Versicherung abgeschlossen haben, dann wäre ich jetzt vollumfänglich rechtlich abgesichert. Ich hab mich aber von den Preisen abschrecken lassen, bzw. mich auch nicht hinreichend informiert. Denn sooooo teuer wie mir immer gesagt wurde isse dann doch nicht.

30.04.2024 08:42 • x 2 #1206




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