LeTigre
Gast
Zitat von aquarius2:Was das Umgangsrecht betrifft, die Gerichte nehmen auch die Väter in die Pflicht, wenn die Mutter drauf besteht müssen die ihr Umgangsrecht wahrnehmen!
Umgangsrecht heißt Umgangsrecht, weil Vater und Kinder, das Recht zum Umgang miteinander haben. Nicht jedoch die Pflicht. Wenn der Vater sich nicht kümmern will oder kann, wird ihm niemand die Kinder vor die Tür stellen und sagen:"Bittesehr!" Das wäre nicht dem Kindeswohl zuträglich.
Leider werden Kinder aber bis zu einem bestimmten Alter zum Umgang gezwungen. Das ist dann wieder eine anderer Kiste. Da wird davon ausgegangen, dass Kinder eben vom Umgang profitieren und es soll vermieden werden, dass nachtragende Mütter die Kinder instrumentalisieren. Sofern nichts gravierendes vorliegt, wie Dro. oder Gewalt, hat der Vater das Recht auf die Kinder.
Zitat von aquarius2:Kinder brauchen Vater und Mutter und wenn er weiß er kommt aus der Nummer nicht raus, wird er sich überlegen wie er die Papazeit für beide Seiten gut gestalten kann.
Das funktioniert aber nur, wenn der Vater diese Werte selbst vertritt und nicht seine "Bocklosigkeit" im Vordergrund steht. So einsichtig sind leider die wenigsten.
Zitat von MissLilly:sondern auch eine emotionale und das schließt eben auch mit ein über die Belange der Kinder mit dir als Mutter zu kommunizieren.
Leider nein. Alles was die Kinder betrifft, wie Arztbesuche, Termine, Schulangelegenheiten müssen selbstverständlich besprochen und abgesprochen sein, aber er steht nicht in der Pflicht die Psyche der Mutter zu berücksichtigen oder gar zu pflegen. Es spielt auch keine Rolle vor Gericht, ob der Vater die Mutter geschlagen, betrogen oder gekränkt hat. So lange er die Kinder gut behandelt, erfüllt er seinen Anteil.
Sollte er sich gänzlich quer stellen, kann Marie sich beraten lassen beim JA oder beim Anwalt. Dann wird geschaut, ob er irgendwas tut, was den Kindern schadet. Zur Not erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht, was aber nicht bedeutet, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Auch hat er weiterhin das Umgangsrecht, was dann vom Gericht festgelegt wird. Nimmt er das nicht wahr, sein Pech und leider das der Kinder. Er kann nicht zum Umgang gezwungen werden.
Zitat von MissLilly:Und wenn du das alleine nicht schaffst, dann sind Anwalt und Jugendamt die richtigen Ansprechpartner.
Genau! Das sind die richtigen Ansprechpartner.
Zitat von Heidemarie:Ich finde das aber nicht schön für die Kinder. Kinder sollten sich willkommen fühlen und geliebt, nicht irgendwie erduldet. Zwangsmaßnahmen bezüglich der Betreuung würde ich daher niemals ergreifen, aber alles Finanzielle gut regeln
Sehe ich genauso.
Ach ja, wenn die Mutter krank wird und der Vater dennoch nicht die Betreuung übernehmen will, kann die Mutter Hilfe beim Jugendamt beantragen. Alternativ müssen die Kinder von Verwandten betreut werden oder das Jugendamt kümmert sich um eine Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern.
Schön ist das sicher alles nicht, aber immer noch besser, als wenn die Kinder vernachlässigt oder verstoßen werden.