DieSeherin
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DieSeherin
Mentorin
tina1955
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Modest8
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Zitat von thegirlnextdoor:Die Erbschaft selbst zählt nicht zum Zugewinn,
Zitat von Puschel8:So hatte ich das auch gemeint. Also alles, was in der Ehe "erwirtschaftet" wird.
Thegirlnextdoor
Gast
tina1955
Mitglied
Zitat von Modest8:Nein, aber als Anfangsvermögen. Wird gegen das Anfangsvetmögen gerechnet und der, der den höhen Zugewinn hat muss dem anderen die Hälfte davon ...
Modest8
Mitglied
tina1955
Mitglied
Thegirlnextdoor
Gast
Zitat von Modest8:Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen..
Modest8
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tina1955
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tina1955
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Modest8
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tina1955
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tina1955
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Zitat von Modest8:@tina1955 das ist klar. Hab ich einen Denkfehler?
tina1955
Mitglied