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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

O
Zitat von paulaner:
Es geht doch um die letzten zwei Jahre. Da hat der EM Unterhalt gezahlt, obwohl er gar nicht zuständig ist. Weil es ja nicht sein Kind ist. Und das kann er vom leiblichen Vater zurückfordern.

So ist es. Der EM hat das Kind ja quasi mit "durchgefüttert", also ernährt, gekleidet usw wofür er nicht zuständig gewesen wäre, sondern der AM. Und das kann zurück gefordert werden.

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nimmermehr
Zitat von paulaner:
Es geht doch um die letzten zwei Jahre. Da hat der EM Unterhalt gezahlt, obwohl er gar nicht zuständig ist. Weil es ja nicht sein Kind ist. Und das kann er vom leiblichen Vater zurückfordern.


Er hat ja in dem Sinne keinen Unterhalt gezahlt, er hat Naturalunterhalt für seine Familie geleistet. Nun gehörte dieses Kind nicht dazu. Da frage ich mich, wie das dann ausgerechnet wird, es gibt ja keine 1 zu 1 Verrechnung dann, was er für das Kind wirklich an monetärem Mehraufwand hatte. Wäre die Frau auch arbeiten gegangen und hätte zum Lebensunterhalt beigesteuert, wäre die Rechnung noch schwerer.

#1247


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

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B
Zitat von nimmermehr:
OK, das hätte ich jetzt nicht gedacht. Der Unterhalt steht ja dem Kind zu, dachte, den kann dann nur der einfordern, bei dem das Kind lebt. Daher würde mich jetzt wundern, dass der EM das Geld dann bekommt, das ja eigentlich dem Kind zusteht.

Ja,aber der Scheinvater hat für ein " fremdes" Kind bezahlt und diesen unberechtigten Unterhalt kann er vom biologischen Vater zurück fordern.
Aber diese rechtlichen Dinge muss eh über das Gericht geklärt werden.
Wichtig ist nur,dass Schäden von beiden Kindern so weit wie möglich fern gehalten werden. Dies wird schwer genug.

x 1 #1248


O
Zitat von nimmermehr:
Er hat ja in dem Sinne keinen Unterhalt gezahlt, er hat Naturalunterhalt für seine Familie geleistet. Nun gehörte dieses Kind nicht dazu. Da frage ich mich, wie das dann ausgerechnet wird, es gibt ja keine 1 zu 1 Verrechnung dann, was er für das Kind wirklich an ...

Keine Sorge, das wird berechnet. Zur Not wird sich auf eine Ausgleichssumme geeinigt.

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nimmermehr
Zitat von Offspring78:
Keine Sorge, das wird berechnet. Zur Not wird sich auf eine Ausgleichssumme geeinigt.


Die dürfte bei 2 Jahren ja noch überschaubar sein. Dass er den entstandenen Schaden beziffern muss und dann ersetzt bekommt, ist nachvollziehbar. Ich hätte nur gedacht, er muss den von der Kindsmutter fordern, da sie ja irgendwie sein "Vertragspartner" war, und dass diese wiederum über die Unterhaltsnachforderung vom leiblichen Vater den Ausgleich für sich und das Kind schaffen muss. Wieder was gelernt.

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E
Zitat von nimmermehr:
OK, das hätte ich jetzt nicht gedacht. Der Unterhalt steht ja dem Kind zu, dachte, den kann dann nur der einfordern, bei dem das Kind lebt. Daher würde mich jetzt wundern, dass der EM das Geld dann bekommt, das ja eigentlich dem Kind zusteht. Wenn sie ...


Deine Ansicht deckt sich zumindest mit der meines RA.

#1251


S
Zitat von easyornot:

Es geht meiner Tochter sehr gut.



Hat sie noch Kontakt zu ihrem Papa?

#1252


S
Zitat von nimmermehr:
Die dürfte bei 2 Jahren ja noch überschaubar sein. Dass er den entstandenen Schaden beziffern muss und dann ersetzt bekommt, ist nachvollziehbar. Ich hätte nur gedacht, er muss den von der Kindsmutter fordern, da sie ja irgendwie sein "Vertragspartner" war, und dass diese wiederum über ...


Von der Mutter nur, wenn der leibliche Vater nicht bekannt ist und sie das Kind bewusst unterjubelt hat.

#1253


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Zitat von Scrawled:
Hat sie noch Kontakt zu ihrem Papa?


Ich treffe sie am Mittag am Spielplatz.

x 1 #1254


S
Zitat von easyornot:

Jetzt will ich keinen Streit - vor allem nicht vor meiner Tochter.



Wieso gehst du davon aus, dass es zum Streit führen wird?

#1255


nimmermehr
Zitat von Scrawled:
Von der Mutter nur, wenn der leibliche Vater nicht bekannt ist und sie das Kind bewusst unterjubelt hat.


Habe das jetzt mal gegoogelt, weil es mich interessierte. Das gilt tatsächlich nur wenn man nicht verheiratet ist. Da gibt es entsprechende Urteile dass die Ehe ein besonders geschützter Rechtsraum ist, in dem in so einem Fall tatsächlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Ehepartner ausgeschlossen sind.
https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X...s15798.htm

Für Interessierte, hier alle weiteren Urteile zu Kuckuckskindern:
https://www.kostenlose-urteile.de/topte...kinder.htm

x 2 #1256


S
Zitat von easyornot:

Ich treffe sie am Mittag am Spielplatz.



Zu ihrem offiziellen und bisher sozialen Papa meinte ich.

#1257


O
Zitat von Scrawled:
Von der Mutter nur, wenn der leibliche Vater nicht bekannt ist und sie das Kind bewusst unterjubelt hat.

Nein, nicht wenn sie verheiratet sind.
Da gibt es ja auch noch den üblen Fall, dass die Mutter die Aussage über den wahren Vater verweigern kann.
Dann würde der arme EM blöd aus der Wäsche gucken. Er bliebe auf seinen Forderungen sitzen.
Meiner Erfahrung nach ist dies leider der bei weitem häufigste Fall.

x 2 #1258


nimmermehr
Der Hammer wäre ja, wenn eine Vaterschaft festgestellt werden soll und sich dabei rausstellt, dass der EM doch der leibliche Vater ist. Auszuschließen ist das ja nicht wirklich, oder? Sonst hätte der EM die Vaterschaft doch schon vorher angezweifelt, wenn er unmöglich der Vater sein KANN.

x 1 #1259


B
Zitat von Offspring78:
Nein, nicht wenn sie verheiratet sind. Da gibt es ja auch noch den üblen Fall, dass die Mutter die Aussage über den wahren Vater verweigern kann. Dann würde der arme EM blöd aus der Wäsche gucken. Er bliebe auf seinen Forderungen sitzen. Meiner Erfahrung nach ...

Das Gesetz hat das Anrecht auf Wissen der Scheinvater gegenüber der Mütter gestärkt. Vorher waren die Frauen geschützt und sie durften die Auskunft verweigern.
Dieses Thema Scheinvater sprengt aber hier den Thread und wäre eines eigenen Themas wert. Glücklich

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