Offspring78
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Zitat von Butterblume63:Das Gesetz hat das Anrecht auf Wissen der Scheinvater gegenüber der Mütter gestärkt. Vorher waren die Frauen geschützt und sie durften die Auskunft verweigern. Dieses Thema Scheinvater sprengt aber hier den Thread und wäre eines eigenen Themas wert.![]()
Die Mutter darf zwar eigentlich die Auskunft nicht verweigern, jedoch was willst du tun, wenn sie sagt, sie wüsste den Namen des Vaters selbst nicht?
Kannst du nix machen.