×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

2256

Eine Affäire genug für das ganze Leben?

O
Zitat von Butterblume63:
Das Gesetz hat das Anrecht auf Wissen der Scheinvater gegenüber der Mütter gestärkt. Vorher waren die Frauen geschützt und sie durften die Auskunft verweigern. Dieses Thema Scheinvater sprengt aber hier den Thread und wäre eines eigenen Themas wert. Glücklich

Die Mutter darf zwar eigentlich die Auskunft nicht verweigern, jedoch was willst du tun, wenn sie sagt, sie wüsste den Namen des Vaters selbst nicht?
Kannst du nix machen.

x 1 #1261


S
Zitat von Offspring78:
Nein, nicht wenn sie verheiratet sind. Da gibt es ja auch noch den üblen Fall, dass die Mutter die Aussage über den wahren Vater verweigern kann. Dann würde der arme EM blöd aus der Wäsche gucken. Er bliebe auf seinen Forderungen sitzen. Meiner Erfahrung nach ...


Das war früher. Aktuell kann die Mutter gezwungen werden, den wahren Erzeuger zu nennen. Aber vielleicht interessiert sich der Ehemann auch nicht mal dafür. Der Spaß ging ja nur 2 Jahre.

#1262


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

x 3


O
Zitat von Scrawled:
Das war früher. Aktuell kann die Mutter gezwungen werden, den wahren Erzeuger zu nennen. Aber vielleicht interessiert sich der Ehemann auch nicht mal dafür. Der Spaß ging ja nur 2 Jahre.

Die Mutter kann sich auf Vergesslichkeit berufen. Da passiert ihr nichts.

#1263


nimmermehr
Zitat von Offspring78:
Die Mutter darf zwar eigentlich die Auskunft nicht verweigern, jedoch was willst du tun, wenn sie sagt, sie wüsste den Namen des Vaters selbst nicht? Kannst du nix machen.


Eben. Wenn sie z.B. behauptet, sie wurde vergewaltigt von einem Unbekannten und hat es aus Scham nicht angezeigt, oder sie hatte einen anonymen Quickie mit einem Wildfremden, von dem sie nichts weiß, da kann man schwer das Gegenteil beweisen.

#1264


S
Zitat von nimmermehr:
Der Hammer wäre ja, wenn eine Vaterschaft festgestellt werden soll und sich dabei rausstellt, dass der EM doch der leibliche Vater ist. Auszuschließen ist das ja nicht wirklich, oder? Sonst hätte der EM die Vaterschaft doch schon vorher angezweifelt, wenn er unmöglich der Vater sein KANN.


Lol. Ja das wäre der Hammer.

x 1 #1265


O
Zitat von nimmermehr:
Eben. Wenn sie z.B. behauptet, sie wurde vergewaltigt von einem Unbekannten und hat es aus Scham nicht angezeigt, oder sie hatte einen anonymen Quickie mit einem Wildfremden, von dem sie nichts weiß, da kann man schwer das Gegenteil beweisen.

Genau. Und das hat auch keinerlei rechtliche Konsequenzen dann für sie.

x 2 #1266


S
Zitat von nimmermehr:
Eben. Wenn sie z.B. behauptet, sie wurde vergewaltigt von einem Unbekannten und hat es aus Scham nicht angezeigt, oder sie hatte einen anonymen Quickie mit einem Wildfremden, von dem sie nichts weiß, da kann man schwer das Gegenteil beweisen.


Denkt ihr wirklich, jeder darf vor dem Gericht irgendwelche Lügen erzählen? Da wäre die Strafe viel schlimmer als paar Euro.

Ich denke schon, dass die Richter auch Lügen erwarten.

x 1 #1267


O
Zitat von Scrawled:
Denkt ihr wirklich, jeder darf vor dem Gericht irgendwelche Lügen erzählen? Da wäre die Strafe viel schlimmer als paar Euro. Ich denke schon, dass die Richter auch Lügen erwarten.

Beweise doch das Gegenteil. Ohne siehst du vor Gericht keine Sonne.

x 1 #1268


S
Zitat von Offspring78:
Beweise doch das Gegenteil. Ohne siehst du vor Gericht keine Sonne.


Das meine ich doch. Der Lügner braucht auch Beweise. Sonst ist es Aussage gegen Aussage.

#1269


O
Zitat von Scrawled:
Das meine ich doch. Der Lügner braucht auch Beweise. Sonst ist es Wort gegen Wort.

Du warst noch nie bei Gericht, oder?
Also es ist so, dass der Kläger verlangen kann, dass die Mutter Auskunft gibt.
Dann gibt diese Auskunft und sagt dass sie den Namen nicht kennt.
Und dann müsste der Kläger beweisen, dass sie lügt.
Was er ohne Beweis nicht kann.
Fall beendet.

x 1 #1270


B
Zitat von Offspring78:
Du warst noch nie bei Gericht, oder? Also es ist so, dass der Kläger verlangen kann, dass die Mutter Auskunft gibt. Dann gibt diese Auskunft und sagt dass sie den Namen nicht kennt. Und dann müsste der Kläger beweisen, dass sie lügt. Was er ...

Geht jetzt aber hier am Thema vorbei. zwinkern
Da Easy den Scheinvater selbst informiert hat.

x 2 #1271


O
Zitat von Butterblume63:
Geht jetzt aber hier am Thema vorbei. zwinkern Da Easy den Scheinvater selbst informiert hat.

Ja, stimmt. Wollte eigentlich nur kurz beitragen, dass der EM den TE auf Schadenersatz verklagen kann.

x 2 #1272


S
Zitat von easyornot:
Ich treffe sie am Mittag am Spielplatz.


Hat die Mutter Nähe und Körperkontakt gesucht?

#1273


E
Zitat von Scrawled:
Hat die Mutter Nähe und Körperkontakt gesucht?


Zu mir? Nein. Habe ja schon geschrieben, dass sie kühl und distanziert ist.

x 1 #1274


E
Ich habe gestern wieder meine Tochter getroffen. Es funktioniert wirklich gut.
Ich bin auch das erste Mal nun kurz in das Gespräch mit meiner Ex-Affaire gekommen. Sie ist noch am gleichen Abend rausgeflogen und hatte seit dem keinen Kontakt mehr zu ihm. Sie ist von ihm sogar blockiert. Scheinbar will er sie nie mehr sehen (das weiß sie vom gemeinsamen Sohn der noch beim Vater ist).

Was mich persönlich verwundert hat: Sie ist mir nicht böse (hat aber betont auch nicht dankbar zu sein). Sie hätte den Schritt selbst vor zwei Jahren machen sollen. Sie hat mich nicht nach einer finanziellen Unterstützung gefragt. Das hätte ich mir eigentlich als erstes in einem gemeinsamen Gespräch erwartet.

x 2 #1275


A


x 4