Und was ist, wenn alle Seiten - TE, seine "Affären"-Frau und deren EM - sich "per Vergleich" auf einen Vaterschaftstest einigen? Muss es dann erst zu einem Klageverfahren kommen? Sobald geklagt/eingeklagt wird, wird es von Staatswegen teuer!
Oder geht es allen Beteiligten jetzt darum, eine absolute Rechtssicherheit durch ein offizielles Verfahren zu gewährleisten? Ist das, was der EM auf den Weg gebracht hat, im Sinne des TE und im Sinne der Kindsmutter?
Mein Eindruck - ein "einen Tisch" zu kommen, um die Geschehnisse und die Vorhaben aller Beteiligter offen zu besprechen, scheint unmöglich zu sein - wobei ich den EM durchaus verstehen kann, dass er das ggf. nicht will.
Dass der EM jetzt Fakten zu schaffen gedenkt - Scheidungsklage eingereicht, den Titel einer Feststellungsklage der Vaterschaft einreicht - ist mehr als nur legitim. Dass der EM einen "Hals" hat, bzw. mehr als nur das, ist wohl nachvollziehbar. ER ist jetzt der "Handelnde", was ich durchaus begrüße - egal wie er bisher zu dem Kind stand/steht.
So kann es gehen, wenn beteiligte Protagonist/innen nicht zu Potte kommen, um so Wichtiges zu klären - im Sinne aller Beteiligter. War der EM des weiteren Zuwartens überdrüssig? Und...was hat das ganze Theater mit ihm gemacht? Schließlich ist er der betrogene Ehemann.
Und...wer zahlt die materielle Zeche? Die mag für alle ggf. noch zu verschmerzen sein. Aber ... wer zahlt die menschliche Zeche? Hoffentlich NICHT irgendwann das Kind - das kann am Allerwenigsten für irgendwas ....
...und für den TE und die Kindsmutter wird DIESES Desaster hoffentlich eine Lehre sein. Das wird es allerdings nur, wenn sie aus den gesamten Geschehnissen ihre persönlichen Lehren ziehen werden...egal wie die jeweiligen Klagen ausgehen!
Zitat:https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/vaterschaft/vaterschaftsklage#:~:text=Wie%20hoch%20sind%20die%20Kosten%20f%C3%BCr%20eine%20Vaterschaftsklage%3F,1.000%20Euro%20ebenso%20wie%20die%20Mutter%20des%20Kindes.