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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

E
Zitat von Offspring78:
Du hast eh keine Chance, Te. Er hat doch das Bekennerschreiben von dir.


Es geht nicht um meine Chance. Ich werde die Vaterschaft annerkennen sobald das möglich ist. Bis dahin bin ich ausgeliefert.

28.04.2021 12:43 • #1411


O
Achso meintest du es.
Selbst wenn du jetzt ne Zusage machst, müsste es eh über Gericht nochmal offiziell laufen. Zumindest in D.
Ist also egal.

28.04.2021 12:44 • x 1 #1412


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

x 3


B
Zitat von easyornot:
Nun ist doch ein Schreiben bei meinem RA eingegangen. Der Mann meiner Ex-Affäre ersucht um die Zustimmung zu einem Vaterschaftstest. Ich werde auf ...

Verstehe ich auch nicht. Dann wird der Test vom Gericht angeordnet. Was soll die Verzögerungstaktik?Und so bald die Vaterschaft feststeht hast du Easy auch offiziell Vaterschaftsrechte und die willst du ja.
Also ich verstehe auch nur Bahnhof.

28.04.2021 13:29 • x 3 #1413


E
Zitat von Butterblume63:
Verstehe ich auch nicht. Dann wird der Test vom Gericht angeordnet. Was soll die Verzögerungstaktik?Und so bald die Vaterschaft feststeht hast du Easy auch offiziell Vaterschaftsrechte und die willst du ja. Also ich verstehe auch nur Bahnhof.


Mein RA meint ich soll auf das Gericht warten und ihm auf keinen Fall antworten. Beschleunigt wird nichts und ich verscherze es mir mit der Mutter meiner Tochter.
Sie könnte mir dann meine Tochter vorenthalten bis alles vom Gericht geregelt ist. Und das kann lange dauern.

28.04.2021 13:33 • #1414


I
Zitat von easyornot:
Mein RA meint ich soll auf das Gericht warten und ihm auf keinen Fall antworten. Beschleunigt wird nichts und ich verscherze es mir mit der Mutter ...


Hä ? Was nun, sie gibt dir deine Tochter, aber nicht offiziell ?
Oder gehts ihr nur darum noch Unterhalt vom EX fürs Kind zu kassieren ?
So hört sich das für mich nämlich an.

Das wäre der einzigste plausible Grund.
Sorry.

28.04.2021 14:03 • x 4 #1415


E
Zitat von Isely:
Hä ? Was nun, sie gibt dir deine Tochter, aber nicht offiziell ? Oder gehts ihr nur darum noch Unterhalt vom EX fürs Kind zu kassieren ? So hört sich das für mich nämlich an. Das wäre der einzigste plausible Grund. Sorry.


So einfach kann es sein

28.04.2021 14:04 • #1416


I
Zitat von easyornot:
So einfach kann es sein


Ja sorry. Sie weiss das du der Vater bist, er auch, du hast das Kind regelmässig und nur weil er jetzt den V Test haben will, gibt sie dann das Kind nicht mehr?
Ist doch lachhaft...

Wo ist da der Unterschied ob er den verlangt oder das Gericht ?

28.04.2021 14:07 • x 3 #1417


A
Ich verstehe sein Problem.
Der EM kann gerichtlich erwirken, dass er nicht der Vater ist. Dass easy der Vater ist, wird da nicht bewiesen und die Mutter kann einen zweiten Test sehr lange hinauszögern oder ganz verhindern. Außerdem kann sie weiterhin ihren EM ausnehmen, solange kein Test gemacht wurde.
Das Problem ist doch, dass ihr alle durch Kinder irgendwie verbunden seid. Um der Kinder willen solltet ihr eine gemeinschaftliche Lösung finden.

28.04.2021 14:11 • #1418


O
Irgendwelche Absprachen sind eh nicht rechtlich bindend.
Und den Test kann die Mutter nicht verweigern.

28.04.2021 14:14 • x 1 #1419


E
Zitat von Andy17:
Ich verstehe sein Problem. Der EM kann gerichtlich erwirken, dass er nicht der Vater ist. Dass easy der Vater ist, wird da nicht bewiesen und die Mutter kann einen zweiten Test sehr lange hinauszögern oder ganz verhindern. Außerdem kann sie weiterhin ihren EM ausnehmen, solange kein Test gemacht wurde. Das Problem ...


So ähnlich hat mein RA argumentiert.

Ich verhalte mich kooperativ zur Mutter und schaue gleichzeitig, dass sich alles auf die Elternebene beschränkt.

Mehr kann ich nicht tun und das ist schon anstrengend genug.

28.04.2021 14:19 • #1420


S
Fragwürdig...

Sollte die Dame Unterhalt vom EM kassieren, dann müsstest du es dann zurückzahlen. Deine Identität ist längst bekannt. Das Gericht wird den Test erzwingen und generell ist es so, dass derjenige, der eine außergerichtliche Lösung verweigert, die zusätzlichen Gerichtskosten übernehmen muss. Vielleicht spielt der EM aktuell diese Karte.

Solltest du dich irgendwann mal mit der Mutter in einem Verfahren befinden bzgl. Umgangs- und Sorgerecht, dann hätte sie auch ganz gute Argumente dafür, dass du eigentlich gar kein Interesse an deiner Vaterschaft hattest.

Ich verstehe nicht warum deine Ex(?)-Affaire dir deine Tochter vorenthalten soll, wenn du den Vaterschaftstest zustimmen würdest. Geht es ihr denn doch nicht darum, dass die Maus einen liebevollen Papa braucht?

28.04.2021 14:36 • x 4 #1421


O
Aussergerichtlich kann so ein Verfahren nicht geregelt werden.
Die Kosten dafür werden im Normalfall sauber aufgeteilt.
Im Grunde ist die Anfrage des EM völlig sinnlos.
Offenbar würde er wohl gerne Kosten sparen, was aber nicht geht.

28.04.2021 14:46 • #1422


S
Zitat von Offspring78:


Aussergerichtlich kann so ein Verfahren nicht geregelt werden.



Wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann z. B. ein Vtest außergerichtlich gemacht werden und der wird vom Gericht anerkannt.

Aber egal wie du dich entscheiden wirst, easy, wünsche ich dir viel Kraft. Deine Angst ist ziemlich groß, dass die Mutter dir die kleine wieder vorenthalten würde. Du kennst sie ja besser als wir. Und das Spiel wird noch mindestens 16 Jahre dauern...

28.04.2021 14:52 • x 1 #1423


O
Nö.

28.04.2021 14:56 • #1424


K
Zitat von easyornot:
Weil ich in der ganzen Situation ohne Rechte bin. Ich würde gegen meine Ex-Affäre handeln. Sie ist nicht verplichtet mir meine Tochter zu überlassen. Und jetzt läuft es ganz gut.



mehr Klarheit als durch einen einwandfreien Test kann KEINER der Beteiligten bekommen.

KEINEN Test zuzulassen - mehr Unklarheit kann nicht gestiftet werden im ohnehin schon
vorliegenden Tohuwabohu.

Und nein.... ein RA hat auch nicht immer Recht mit dem, wozu er rät. Und letztlich triffst DU
Entscheidungen - nicht dein RA.

28.04.2021 15:36 • x 2 #1425


A


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