VictoriaSiempre
Mitglied
- Beiträge:
- 13066
- Themen:
- 5
- Danke erhalten:
- 40045
- Mitglied seit:
Zitat von Babeth:Doch, ich kann ihn rauswerfen
Nein, das kannst Du eben nicht. Egal, ob Dir das Haus gehört oder nicht. Es ist seit ~ 25 Jahren Eure gemeinsame Ehewohnung. Natürlich wirst Du Dein Eigentum, wenn es eingebrachtes Vermögen ist, behalten können. Wobei Du ggfs. einen Zugewinnausgleich zahlen musst, wenn es keinen Ehevertrag gibt.
Okay - einfach rauswerfen kannst Du vielleicht, darfst Du aber nicht. Deshalb brauchst Du einen guten Fachanwalt (! wichtig) für Familienrecht. Wenn er es so schluckt und einfach geht, dann ist es natürlich super für Dich.