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Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

Zweizelgänger
Zitat von Sohnemann:
Wenn ich für meine frühere Familie solch eine Riesenbelastung wäre.
Dann würde ich mich erst mal 5-7 Jahre komplett aus dem Rennen nehmen.
So unter Beobachtung is doch nix.

Sorry, weiß jetzt nicht was ich davon halten soll...

09.03.2020 19:02 • x 1 #91


berliner1962
Zitat von Tuvalu123:
Thema Übergriffe


Hallo,
Thema verfehlt würde ich sagen!
Hier geht es nicht um die übliche Darstellung von Übergriffen von Männern sondern um einen Aufruf zu einer Petition im Bundestag bei der es um Gesetzesänderung im Bereich Emotionaler Gewalt geht. Und darum geht auch die Diskussion.

09.03.2020 19:22 • #92


A


Emotionaler Missbrauch / psychische Gewalt als Straftat

x 3


T
Zitat von berliner1962:

Hallo,
Thema verfehlt würde ich sagen!
Hier geht es nicht um die übliche Darstellung von Übergriffen von Männern sondern um einen Aufruf zu einer Petition im Bundestag bei der es um Gesetzesänderung im Bereich Emotionaler Gewalt geht. Und darum geht auch die Diskussion.

Wie einfühlsam und dann noch mit Ausrufezeichen. Ist klar.

Das Thema wurde in den Posts vorher angetickert.

09.03.2020 19:32 • #93


berliner1962
Zitat von Tuvalu123:
angetickert


Wenn Du meine Beiträge mal anschaust wirst Du sehen das ich Ausrufezeichen sehr sparsam verwende.

Wenn ich es diesmal tat dann wohl deswegen weil mich noch mehr geärgert hat, als das Du nur das Thema verfehlt hättest. Wieder einmal wurde durch persönliche Schilderungen von persönlichen Erlebnissen (Deinen üblen Erfahrungen) der Blick auf den Mann an sich als potentieller Täter versucht zu lenken. Darum geht es aber bei diesem Thema nicht.

Sondern es geht eben um den viel schwerer nachweisbaren Akt von psychischer/emotionaler Gewalt.
Ich habe in meinem Beitrag dazu darauf hingewiesen das diese Form von Gewalt sehr häufig von Frauen angewendet wird. Wenn wir einmal voraussetzen das nur wenige Männer gewaltbereit sind bzw. wirklich gewalttätig, und wenn wir uns einmal fragen: Was bringt eigentlich selbst sanftmütige Männer dazu Frauen gegenüber tätlich zu werden, haben wir eine mögliche Ursache.

Nein! (Und wieder Ausrufezeichen ) Ich behaupte NICHT, das Frauen die geschlagen oder vergewaltigt werden auch noch selber daran Schuld wären. Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich.

Doch wir müssen bitte auch endlich hinschauen, wieviel psychischer Druck und wieviel emotionale Gewalt in intimen Beziehungen gerade auch von Frauen ausgeübt wird. M.E. wird diese Problematik noch viel zu sehr ausgeblendet. Und deswegen ärgerte es mich einfach, das Du dieses Thema wieder einmal erneut dazu benutzt um auf die pösen pösen Männer zu verweisen.
Noch einmal: Ich möchte keine Gewalt rechtfertigen, sei es tätliche, männliche oder sonst irgend eine Form von Gewalt. Wir müssen nur leider konstatieren, das es beispielsweise in Affekthandlungen auch eine Art Notwehrhandlung gibt die insbesondere Folge psychischer Gewalt sind.

09.03.2020 19:50 • #94


S
Mit so einem Gesetz würde man halt auch All die erfreuen, die die Bestrafung eines Dritten aufgrund von Emotionen oder behaupteten Emotionen für wünschenswert halten.
Ja, und natürlich würde es Anwälte erfreuen.

09.03.2020 19:56 • x 1 #95


E
Ich verstehe Eure bedenken und teile sie teilweise auch. Klar, kann ein Gesetz immer auch missbraucht werden, aber zumindest darüber zu diskutieren, ob und wie man Opfer von seelischem Missbrauch besser schützen könnte, halte ich für sinnvoll. Die vielen Aspekte, die hier kritisch genannt wurden natürlich mit einbezogen. Ich finde auch bedenklich, dass das stereotypische Bild dazu der missbrauchende Mann ist - ich kenne keine Zahlen dazu, und die werden auch schwer zu erheben sein, weil die Dunkelziffer sicher groß ist.
Ich weiß nicht ob es daher kommt, dass Frauen wegen der immer noch geschlechterspezifischen Erziehung häufiger damit in die Öffentlichkeit gehen, oder es damit zu tun hat, dass der Anteil von Männern mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung (NPS) etwas höher ist.
Natürlich sind auch nicht alle Täter*innen von dieser Störung betroffen und nicht alle Menschen mit NPS sind Täter, aber die Schnittmenge ist doch relativ groß. Ich denke es wäre gut, ähnlich wie in der ICD10-Einteilung von psychischen Erkrankungen, erst dann von seelischem Missbrauch zu sprechen, wenn eine bestimmte Anzahl aus einer Liste von gut abgewogenen Kriterien erfüllt ist. Bei Nachweis und Urteil sollte dann sehr sensibel vorgegangen werden und es wird Zeit brauchen Juristen und andere Gutachter zu finden, die in der Lage sind hier gut zu urteilen. Dennoch sollte die Diskussion durch diese Hürden nicht verhindert werden.

09.03.2020 20:22 • x 2 #96


U
Ich denke das Problem mit egoistischem und verletzendem Verhalten würde sich durch mehr Gesetze nur noch verschlimmern. Gesellschaftlich muss man sich davon entfernen, dass andere einem das Denken abnehmen. Statt mehr Belohnungen und Bestrafungen muss der Einzelne wieder lernen weise Entscheidungen zu treffen. Das ist kompliziert. Und daher ruhen wir uns gerne aus auf dem was andere vorkauen.

Moralische Überlegungen werden immer mehr marginalisiert oder sind sogar verpönt. In ist sich damit nicht aufzuhalten und sich als rechter Mensch zu fühlen, solange man sich an die Gesetze hält.
Angst vor Strafen macht Menschen aber nicht weniger egoistisch, im Gegenteil.

09.03.2020 20:38 • x 1 #97


T
Zitat von berliner1962:
Wenn Du meine Beiträge mal anschaust wirst Du sehen das ich Ausrufezeichen sehr sparsam verwende.

Wenn ich es diesmal tat dann wohl deswegen weil mich noch mehr geärgert hat, als das Du nur das Thema verfehlt hättest. Wieder einmal wurde durch persönliche Schilderungen von persönlichen Erlebnissen (Deinen üblen Erfahrungen) der Blick auf den Mann an sich als potentieller Täter versucht zu lenken. Darum geht es aber bei diesem Thema nicht.

Wieder einmal. Was soll mir das sagen, deine Projektion darfst du gerne behalten.

Und hättest du meine Beiträge gelesen, hättest du gesehen, dass ich mich zu dem Thema bereits mehrfach geäußert habe.

09.03.2020 20:45 • #98


E
Zitat von Urgestüm:
Moralische Überlegungen werden immer mehr marginalisiert oder sind sogar verpönt. In ist sich damit nicht aufzuhalten und sich als rechter Mensch zu fühlen, solange man sich an die Gesetze hält.

Hier gehst Du aber wieder von Menschen mit gesunder Persönlichkeit und einer gewissen Moralvorstellung aus. Es gibt eben Menschen, die sich nicht davor scheuen anderen zu schaden - ob jetzt um einen Vorteil für sich zu erlangen oder einfach nur weil es sie irgendwie ergötzt. Der Schaden, den jemand verursacht, der eine Brieftasche klaut, ist meines Erachtens im Vergleich zu einer gezielten psychischen Schädigung gering. Ist aber nur meine Meinung und sicher gefärbt von der persönlichen Erfahrung, dass der Wahnsinn erst dann gestoppt wurde, als endlich jemand 'auf die Finger' schaute.

09.03.2020 20:54 • x 1 #99


E
Zitat von Emma75:
Ich denke es wäre gut, ähnlich wie in der ICD10-Einteilung von psychischen Erkrankungen, erst dann von seelischem Missbrauch zu sprechen, wenn eine bestimmte Anzahl aus einer Liste von gut abgewogenen Kriterien erfüllt ist. Bei Nachweis und Urteil sollte dann sehr sensibel vorgegangen werden und es wird Zeit brauchen Juristen und andere Gutachter zu finden, die in der Lage sind hier gut zu urteilen.

Das sehe ich etwas anders. Wenn nur Fachgutachter bewerten können, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, dann finde ich das aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. Rechtstaatlichkeit erfordert Normenklarheit. Nur wenn die von einer gesetzlichen Regelung Betroffenen selbst beurteilen können, ob ihre Handlungen einen Straftatbestand erfüllen oder nicht, können sie ihr Verhalten entsprechend anpassen. Natürlich wird es immer Einzelne geben, die hierzu nicht in der Lage sind, aber wenn Straftatbestände so formuliert sind, dass nur Fachgutachter entscheiden können, ob sie erfüllt sind oder nicht, dann läuft etwas falsch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit
Zitat von Bundesverfassungsgericht:
Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit [] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen sowie, soweit sie zum Schutz anderer tätig wird, den Schutzauftrag näher zu konkretisieren. Zu den Anforderungen gehört es, dass hinreichend klare Maßstäbe für Abwägungsentscheidungen bereitgestellt werden. Je ungenauer die Anforderungen an die dafür maßgebende tatsächliche Ausgangslage gesetzlich umschrieben sind, umso größer ist das Risiko unangemessener Zuordnung von rechtlich erheblichen Belangen. Die Bestimmtheit der Norm soll auch vor Missbrauch schützen, sei es durch den Staat selbst oder soweit die Norm die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander regelt auch durch diese.

09.03.2020 21:11 • #100


E
Zitat von Frank-und-frei:
Nur wenn die von einer gesetzlichen Regelung Betroffenen selbst beurteilen können, ob ihre Handlungen einen Straftatbestand erfüllen oder nicht, können sie ihr Verhalten entsprechend anpassen.

So hab ich das nicht gemeint. Die Kriterien sollten natürlich transparent und für jeden ersichtlich sein. Die Gutachter usw. sehe ich eher später bei Gericht für den tatsächlichen Nachweis - hier stellt sich mir das größte Problem.

09.03.2020 21:14 • #101


Zweizelgänger
Zitat von berliner1962:
Noch einmal: Ich möchte keine Gewalt rechtfertigen, sei es tätliche, männliche oder sonst irgend eine Form von Gewalt. Wir müssen nur leider konstatieren, das es beispielsweise in Affekthandlungen auch eine Art Notwehrhandlung gibt die insbesondere Folge psychischer Gewalt sind.

Das würde doch dann für eine gesetzliche Regelung sprechen, da so doch erst eine Notwehr gegeben sein kann.

09.03.2020 21:42 • #102


E
Zitat von Emma75:
So hab ich das nicht gemeint. Die Kriterien sollten natürlich transparent und für jeden ersichtlich sein.

Ein Straftatbestand, der sich an ICD-Diagnosekriterien anlehnt, widerspricht dem aber.
Zitat von Emma75:
Ich denke es wäre gut, ähnlich wie in der ICD10-Einteilung von psychischen Erkrankungen, erst dann von seelischem Missbrauch zu sprechen, wenn eine bestimmte Anzahl aus einer Liste von gut abgewogenen Kriterien erfüllt ist.

Wie stellst Du Dir das denn vor? Sollen die Betroffenen jetzt in allen zwischenmenschlichen Beziehungen Strichlisten oder Punktekonten führen, um rechtzeitig zu erkennen, wann sie ihr gesetzlich reguliertes Manipulationsguthaben aufgebraucht haben?
Die Abgrenzung ist ja schon beim Stalking schwer genug, aber da kann der mutmaßliche Täter zumindest auf Nummer sicher gehen, indem er jegliche Kontaktaufnahme unterlässt. In einer Beziehung geht das nicht so ohne weiteres, zumal er dann wieder Gefahr liefe, wegen Entzug von Aufmerksamkeit oder Verweigerung der Kommunikation verurteilt zu werden.

09.03.2020 22:09 • #103


G
Beispiel: eine Frau will keinen S. mehr mit ihrem Mann, dieser wiederum redet dann nicht mehr mit ihr und entzieht Nähe und Kommunikation...wer ist jetzt der böse? es ist nicht zu lösen, man müsste 24/7 dokumentieren wer wie was warum macht...

09.03.2020 22:11 • x 3 #104


E
Ich meine doch nicht, dass man innerhalb einer Beziehung schon die Punkte auflisten muss. Nur wenn einer merkt, dass er über längere Zeit zum Opfer geworden ist, könnte er sich fragen ob die Kriterien erfüllt sind. ICD10 war vielleicht ein doofes Beispiel, aber ich meine, damit der Fall wirklich strafrechtlich verfolgt werden kann, müssen dann eben mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Z.B. Jahrelanges Gaslightning+Verleumdung+Rufmord+Drohungen+...
auch ein Kriterium, dass die Taten über einen bestimmten Zeitraum andauern mussten gehört dazu, damit nicht jeder unter das Gesetz fällt, der mal einen schlechten Tag hat oder gerade wütend ist. Wie gesagt, ich stelle es mir sehr komplex vor, bin auch nur aus Opfersicht Experte und nenne hier nur meine Ideen.

09.03.2020 22:20 • #105


A


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