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Offenlegung von meinem Einkommen? Ex will Auskünfte

K
Hallo zusammen, Seit Oktober sind wir geschieden. Wir haben zwei Kinder, beide bei mir, Kindergeld erhalte ich auch, ein Kind ist volljährig, beide gehen in diesem Jahr wahrscheinlich in eine Ausbildung. Unterhalt bekomme ich für die Kinder grob nach Düsseldorfer Tabelle. Ich könnte mehr bekommen, möchte es aber nicht. Ich bin mittlerweile voll berufstätig.Nun will er meine Netto-Einkünfte wissen. Angeblich für die Unterhaltsberechnung. Ist das berechtigt? Ich dachte, das geht nur nach seinem Einkommen?

10.01.2018 20:48 • #1


E
Hallo Kerstin

Wieso will dein Ex die Netto Auskünfte wissen ?

Hast du denn keinen Rechtsanwalt , denn du solche Fragen stellen kannst , früher oder später wirst du in dieser Situation einen brauchen .. oder jemanden der sich auskennt .

Aber ich denke , du solltest ihm diese Auskünfte nicht mitteilen ..

Man einmal haben sich die Menschen geliebt , Kinder gezeugt und jetzt will es nur Netto Auskünfte wissen .

Wahnsinn .. traurig ..

10.01.2018 21:18 • #2


A


Offenlegung von meinem Einkommen? Ex will Auskünfte

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K
Ich denke das missverstehst du.
Was die Kinder angeht sind wir absolut auf gemeinsamen Kurs. Privat geht jeder seine eigenen Wege. Alles in Ordnung und absolut tragbar.
Die Scheidung war friedlich, kein Krieg.

Ich vermute, dass es damit zusammenhängt, dass nun ein volljähriges Kind dabei ist.

Die Scheidung ist durch, daher habe ich keine Dauerbetreuung durch einen Anwalt mehr nötig.

Zudem hat er nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Es steht ihm zu diese zu nutzen, so wie ich es auch mache.

Daher....irgendwas wird er sich dabei schon gedacht haben
Ich möchte mir nur nicht in die Karten gucken lassen, falls ihn das nichts angehen sollte was ich verdiene.

10.01.2018 21:50 • x 1 #3


Solskinn2015
Ab 18 seid ihr beide barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt berechnet sich aus Eurem Gesamteinkommen und du musst dich quotal entsprechend dem Anteil eures Gesamteinkommen beteiligen.

10.01.2018 22:04 • x 1 #4


N
Huhu.

Das hat ganz klar was mit der Volljährigkeit zu tun. Google mal volljährigen Unterhalt.

Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das heißt, du kannst deinen Teil nicht mehr durch Unterkunft und Essen erbringen.

Daher hat er ein Recht darauf zu erfahren, was du in den letzten 12 Monaten verdient hast.
Daraus wird nun der Unterhalt berechnet.
Außer, du liegst mit deinem Verdienst unter dem Mindestbehalt. Dann wird dein Unterhalt nicht mit angerechnet.

10.01.2018 22:06 • #5


Kinbakubi
Kannst Du ihn fragen, wozu er das wissen möchte?
Legt er auch seinen Gehaltsnachweis offen?
Ist Eure Scheidung fair und friedlich gelaufen, in Deinen Augen? Du kennst Deinen Ex wahrscheinlich sehr gut. Wie schätzt Du ihn ein?
Klar rate ich auch zur Vorsicht.

10.01.2018 22:06 • #6


Kiretty
Kerstin, es hat mit Deiner volljährigen Tochter zu tun. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich immer beide Eltern (bar)unterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt, also Dich. Der Anteil jedes Elternteils am Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils. Und für die Berechnung müssen dann logischerweise beide Einkünfte bekannt sein. Die werden ja zusammengerechnet. Im Zweifelsfall einfach mal beim Jugendamt anrufen, die sagen Dir das ganz genau.

10.01.2018 22:10 • x 2 #7


K
Danke für die Hinweise.

Man lernt nicht aus

10.01.2018 23:46 • x 1 #8


S
Wenn beide Eltern Bär Unterhaltspflichtigen sind. Werden dann die Kosten, Strom, Miete, Lebensmittel etc. auch geteilt?

10.01.2018 23:54 • #9


E-Claire
Abhänging von Trennunsgunterhalt vs Kindesunterhalt sind das unterschiedliche Fragen.

Davon abgesehen, Unterhalt hat natürlich etwas mit Einkommenstufen zu tun. Wenn Du gar nichts verdienst (in D verdienen kannst), wird das einberechnet. Da, wir so tun als ob, nach dt Recht, niemand die Einkünfte des andren einsehen kann, sieht das Gesetz Überprüfungen vor.

Dass Dein Ex, hingeht und nachfragt, ob die gleiche Berechnungsgrundlage wie im Jahre xy herrscht, ist nachvollziehbar und nix falsches.

Gegenfrage, warum empört Dich das?

11.01.2018 00:02 • #10


S
Verwechselst Du jetzt eventuell Kerstin und mich?
Also ich bin nicht empört, fragte mich einfach ob das ebenfalls berücksichtigt wird, weil sonst ja ein Partner quasi Barunterhalt plus die Kosten hätte.

11.01.2018 00:13 • #11


K
Ich fühle mich nicht angesprochen @Smart

11.01.2018 01:51 • #12


S
Guten Morgen,

dann ging es wohl an mich.

@ E-Claire - es empört mich nicht. Falls Du aber meine ganz sachliche Frage trotzdem beantworten könntest, würde ich mich freuen.

Das beide barunterhaltspflichtig sind, habe ich verstanden. Was mir unklar ist, werden die Sachleistungen dabei irgendwie berücksichtigt, die der Partner bei dem das Kind lebt ja definitiv hat. Unabhängig davon ob das die Mutter oder der Vater ist.
Also die Dinge wie die Miete, zwecks größerer Wohnung, Lebensmittel...

Liebe Grüße und einen schönen Tag.

Smart

Ob die Sachleistungen diesbezüglich dann auch irgendwie berücksichtigt werden, weil ja sonst wieder ein Ungleichgewicht entstehen würde.

Liebe Grüße und einen schönen Tag.

Smart

11.01.2018 09:46 • #13


Memyself
Hallo, du bist gegenüber dem dann Unterhaltsberechtigten auskunftspflichtig, also dem Volljährigen. Dieser kann auch diese Auskunft von deinem Ex verlangen, und gegebenenfalls die Unterhaltsanpassung mit JA oder Anwalt
veranlassen.
Da das ein komplexer, auf vorherigen Vereinbarungen / Titulierungen beruhender Vorgang ist wirst du hier keine rechtssichere Antwort bekommen.

11.01.2018 10:44 • #14


A


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