Zitat von alleswirdbesser: Ich könnte mir vorstellen, dass es ganz schön ins Geld geht, wenn man wegen der Ferienregelung jedes Mal vors Gericht zieht
Klar kann das ins Geld gehen.
Es ist immer besser, die Eltern regeln das untereinander und halten sich dann dran.
Es ist aber häufig so, dass beide Eltern unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang haben oder ein Elternteil ständig meint, die Urlaubsplanung umschmeissen zu müssen (wie bei mir der Fall)
Meine Ex tendierte damals auch dazu, ständig umplanen zu müssen. Da ich aber sehr weit über dem Standardumgang lag, habe ich auf ein Gerichtsverfahren bzgl Umgang verzichtet. Damit hätte ich mir vermutlich selber ins Knie geschossen. Also habe ich die Pille geschluckt.
Bei dem Sorgerechtstreit um das gemeinsame Sorgerecht ging es aber nicht mehr ohne Gericht, weil sie mir das verweigerte.
Da man in einem solchen Verfahren ja Kooperationswille und Kommunikationsfähigkeit demonstrieren muss, kam mir der Verzicht auf einen Umgangsstreit entgegen.
Das Teure bei einem Umgangsverfahren sind immer die Anwaltskosten.
Den Streitwert des Verfahrens legt das Gericht bei 3.000 Euro fest. Daraufhin berechnen sich dann die Anwaltskosten, die dann bei einigen Hundert Euro liegen können, sofern man kein Stundenhonorar vereinbart hat.
Die Gerichtskosten liegen bei ca 100 Euro und dann kommen noch Kosten für den Verfahrensbeistand von ca 300 Euro hinzu.
So war das damals.
Also grob gesehen ist da schnell ein Tausender weg.
Häufig schicken die Gerichte die Eltern vor einem Beschluss zu Elterngesprächen, da es immer besser ist, wenn sie sich freiwillig einigen.
Das mindert aber nicht die Kosten, da dann das Kind schon in Brunnen gefallen ist.
Sich selbst vor Gericht zu vertreten würde ich jedem abraten, da Gerichte einen möglicherweise dann nicht ernst nehmen.
Am besten man hat dann eine Umgangsregelung , die sich an das Alter des Kindes anpasst.
Wenn sich ein Elternteil partout nicht an die gerichtliche Umfangsvereinvarung hält, muss man meist erneut vor Gericht.
Deshalb sollte man beim ersten Mal darauf achten, dass man eine Umgangsregelung beantragt, die bei Nichteinhaltung ein vollstreckbares Ordnungsgeld vorsieht.
Die Aufnahme der Vollstreckbarkeit eines Ordnungsgeldes in den Beschluss liegt aber im Ermessen des Gerichts.
Ein Ordnungsgeld wird von den Gerichten auch immer häufiger verhängt.
Hier lobe ich mir Länder wie Frankreich, die eine Umgangsverweigerung als Straftat werten. Das dient dem Kindeswohl am meisten.